- 314 Förderanträge im Bundesprogramm Tierhaltungsumbau allein 2026
- Bund plant keine Absicherung bei Vertragskündigungen durch den Handel
- 3 Gespräche mit LEH-Unternehmen seit März 2025 zu Tierhaltungskennzeichnung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7479 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) fördert seit 2024 besonders tiergerechte Stallneubauten und -umbauten in der Schweinehaltung. Der Bund beteiligt sich im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) mit 60 Prozent an förderfähigen Ausgaben. Anlass der Anfrage (BT-Drs. 21/7273) war ein Medienbericht, wonach Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen bestehende Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm „Bauernschätze“ für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf neue Konditionen umgestellt haben soll. Die Bundesregierung hat die Anfrage am 4. August 2026 beantwortet.
- 162 Anträge — investive Förderanträge im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) im Jahr 2024.
- 178 Anträge — investive Förderanträge im BUT im Jahr 2025.
- 314 Anträge — investive Förderanträge im BUT im Jahr 2026 (Stand: 29. Juli 2026); Antragsfrist endet am 31. August 2026.
- 3 Gespräche — Treffen der Bundesregierung mit Lebensmitteleinzelhandels-Unternehmen seit dem 25. März 2025 (alle im Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat).
- 60 % — Bundesanteil an den förderfähigen Ausgaben der GAK für Stallumbauten.
Im Detail
Die Einschätzung der langfristigen Rentabilität des individuellen betriebswirtschaftlichen Konzeptes kann der Staat nicht gewährleisten.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7479, Antwort zu Frage 3
Schweinhalter, die in den vergangenen Jahren ihre Ställe auf höhere Tierwohlstandards umgebaut haben, tragen das volle wirtschaftliche Risiko, wenn der Handel Abnahmeverträge kündigt oder auf schlechtere Konditionen umstellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7479) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die am 4. August 2026 veröffentlicht wurde.
Vertragskündigungen: Bundesregierung ohne Kenntnisse
Auslöser der Anfrage (BT-Drs. 21/7273) war ein Medienbericht über Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen: Dem Bericht zufolge soll das Unternehmen Verträge mit Schweinemästern und Ferkelerzeugern im Programm „Bauernschätze“ für Tiere der Haltungsform 3 gekündigt oder auf neue Konditionen umgestellt haben. Die Abgeordneten wollten wissen, ob die Bundesregierung darüber informiert ist und welche Konsequenzen sie zieht. Die Antwort lautet knapp: Der Bundesregierung liegen keine derartigen Informationen vor. Verträge zwischen den genannten Akteuren seien grundsätzlich privatrechtlicher Natur; die Bundesregierung sei weder im Vorfeld noch im Nachgang eingebunden.
Tierwohlverträge und die Förderlücke
Das Problem ist strukturell: Wer in Deutschland einen Stall für Haltungsform 3 oder 4 baut, investiert häufig mehrere Hunderttausend Euro. Die Finanzierung setzt langfristige Abnahme- und Vergütungszusagen voraus. Staatliche Förderung — etwa über das Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) — deckt nur die Investitionskosten, nicht die laufenden Mehrkosten für bessere Haltung. Im BUT wurden 2024 insgesamt 162 Anträge auf investive Förderung gestellt, 2025 waren es 178 und bis Ende Juli 2026 bereits 314 Anträge. Das BUT endet am 31. August 2026; ab dem 1. September 2026 läuft die Investitionsförderung nahtlos in der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) weiter. Der Bund trägt dabei 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die Länder verantworten die Umsetzung.
Was gilt aktuell?
Nach geltendem Recht prüft die Bundesregierung bei der Vergabe von Stallumbau-Förderung nicht, ob für die geförderten Betriebe langfristig tragfähige Abnahme- und Vergütungsmodelle bestehen. Im Agrarinvestitionsförderungsprogramm der GAK ist lediglich der Nachweis eines Investitionskonzeptes Fördervoraussetzung. Die Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit liegt nach Angaben der Bundesregierung in der unternehmerischen Verantwortung der Betriebsleiterinnen und Betriebsleiter. Staatliche Eingriffe in die Preisbildung für Agrarerzeugnisse sind nicht vorgesehen; solche Eingriffe bleiben der Europäischen Kommission für Fälle von Marktversagen oder erheblichen Marktverzerrungen vorbehalten.
Tierwohlverträge: Keine Abnahmegarantie geplant
Auf die Frage, welche Schutzmaßnahmen die Bundesregierung plant, antwortet sie eindeutig: keine. Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen zur Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe gegen nachträgliche Änderungen privatrechtlich vereinbarter Abnahme-, Preis- oder Vergütungsbedingungen. Auch eine Abnahmegarantie gebe es auch im Bereich höherer Haltungsstufen nicht. Änderungen an der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung oder den GAK-Fördergrundsätzen sind laut Drucksache aktuell nicht geplant.
Die staatliche Tierhaltungskennzeichnung, die Verbrauchern Transparenz über Haltungsformen gibt, sei von der Investitionsförderung zu trennen. Sie diene der Verbraucherinformation, nicht der dauerhaften Finanzierung höherer Haltungsstandards auf Erzeugerebene. Aus Vertragskündigungen einzelner Händler zieht die Bundesregierung nach eigener Aussage keine politischen Schlussfolgerungen.
Gespräche mit dem Lebensmittelhandel
Seit dem 25. März 2025 hat das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) insgesamt drei Gespräche mit Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels über die Vermarktung von Fleisch aus höheren Haltungsformen geführt. Themen waren die Reform des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes, die Ausweitung auf weitere Vertriebskanäle sowie Lebensmittelabfälle. Gesprächspartner waren Vertreter von Edeka, REWE, Aldi Süd, Aldi Nord und der Schwarz-Gruppe (Lidl). Die übrigen Bundesministerien hatten dem Dokument zufolge keine Gespräche mit Lebensmitteleinzelhändlern geführt.
Für den strukturellen Wandel in der deutschen Landwirtschaft sind verlässliche Marktbedingungen eine zentrale Voraussetzung. Solange private Tierwohlprogramme jederzeit ohne staatliche Konsequenzen geändert werden können, bleibt das Investitionsrisiko für Tierhalter erheblich — unabhängig davon, wie viele Stallumbauten der Staat fördert.
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Direkt betroffen sind Schweinehalter in Deutschland, die in Stallumbauten oder Neubauten für höhere Haltungsformen investiert haben und dabei auf privatrechtliche Abnahmezusagen des Lebensmitteleinzelhandels angewiesen sind. Indirekt betrifft das Thema alle landwirtschaftlichen Betriebe, die staatlich geförderte Tierwohlprogramme nutzen, sowie Verbraucherinnen und Verbraucher, die Fleisch aus höheren Haltungsformen kaufen möchten.
Die Bundesregierung beantwortet einen Großteil der Fragen mit dem Hinweis auf fehlende Datenlage oder privatrechtliche Zuständigkeit. Konkrete Zahlen zu Investitionsvolumina, Mehrkosten je Tier und Deckungsgrad der Mehrkosten werden durchgängig mit fehlenden Erkenntnissen verneint; lediglich zu Förderzahlen im Bundesprogramm BUT und zu Gesprächen mit dem Lebensmitteleinzelhandel liegen belastbare Angaben vor.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Tierwohlverträge: Investitionsrisiken für Schweinebauern im LEH →
- BUT (Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung)
- Staatliches Förderprogramm für besonders tiergerechte Stallneubauten und -umbauten in der Schweinehaltung; läuft am 31. August 2026 aus.
- GAK (Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz)
- Bund-Länder-Programm zur Förderung der Landwirtschaft, bei dem der Bund 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben trägt und die Länder die Umsetzung verantworten.
- Haltungsform 3
- Stufe der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung, die Außenklima- oder Freilufthaltung mit mehr Platz und Beschäftigungsmaterial vorschreibt und über dem gesetzlichen Mindeststandard liegt.
Hat der Bund Kenntnisse über die Edeka-Vertragskündigungen?
Nein. Laut Bundesregierung liegen ihr keine Kenntnisse zu dem in Medienberichten geschilderten Vorgang bei Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen vor, da privatrechtliche Verträge staatlichen Stellen gegenüber nicht offenlegungspflichtig sind.
Wie viele Förderanträge gab es im Bundesprogramm Tierhaltungsumbau?
Im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung (BUT) wurden 2024 insgesamt 162, 2025 insgesamt 178 und bis zum 29. Juli 2026 bereits 314 Anträge auf investive Förderung gestellt.
Plant die Bundesregierung Schutzmaßnahmen für investierende Betriebe?
Nein. Die Bundesregierung plant keine Maßnahmen zur Absicherung landwirtschaftlicher Betriebe gegen nachträgliche Änderungen privatrechtlich vereinbarter Abnahme-, Preis- oder Vergütungsbedingungen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7479 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































