- 28 Fragen zu OK-Strukturen in legalen Unternehmen seit 2020
- Geldwäsche über Logistik, Immobilien und Kryptowährungen im Fokus
- Internationale Tätergruppen aus Balkan, Italien, Türkei einbezogen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7554 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundeskriminalamt veröffentlicht jährlich ein Lagebild zur Organisierten Kriminalität; das Lagebild 2024 beschreibt die zunehmende Verschränkung von kriminellen Netzwerken mit legalen Wirtschaftsstrukturen. Europol stuft diese Entwicklung im EU Serious and Organised Crime Threat Assessment (SOCTA) als eine der größten Bedrohungen für die innere Sicherheit Europas ein. Seit dem 1. April 2023 gilt in Deutschland ein Barzahlungsverbot beim Immobilienkauf, das Geldwäsche in diesem Sektor erschweren soll. Die Financial Intelligence Unit (FIU) beim Zoll ist für die Analyse verdächtiger Finanztransaktionen zuständig.
Im Detail
Die Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen dient der Organisierten Kriminalität nicht nur als Mittel zur Verschleierung krimineller Erträge, sondern fungiert zunehmend als Infrastruktur der Immunität, die den Zugriff der Sicherheitsbehörden durch die bewusste Vermischung von legalen und illegalen Finanz- und Warenströmen massiv erschwert.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7554
Legale Unternehmen als Deckmantel für kriminelle Netzwerke: Die Organisierte Kriminalität (OK) nutzt zunehmend reguläre Wirtschaftsstrukturen, um illegale Gelder zu waschen, Transportwege zu sichern und dem Zugriff der Behörden zu entgehen. Genau dieses Phänomen steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7554, die die AfD-Fraktion am 11. August 2026 eingereicht hat. In 28 Fragen verlangt sie Auskunft darüber, was der Bundesregierung über Ausmaß, Entwicklung und Bekämpfung dieser Praxis bekannt ist.
Organisierte Kriminalität in legalen Wirtschaftsstrukturen
Moderne kriminelle Netzwerke sind längst nicht mehr auf klassische Deliktsbereiche wie Drogenhandel oder Menschenschmuggel beschränkt. Laut BKA-Lagebild zur Organisierten Kriminalität 2024 dienen legale Unternehmen dabei als Infrastruktur: Sie ermöglichen die Verschleierung von Finanzströmen, die Nutzung offizieller Logistikwege und den Zugang zu öffentlichen Aufträgen. Europol bewertet diese Entwicklung im SOCTA-Bericht als eine der zentralen Bedrohungen für die Innere Sicherheit in Europa.
Die Anfrage benennt eine Reihe besonders gefährdeter Branchen: Logistik- und Speditionsunternehmen, Paket- und Kurierdienste, Seehäfen und Containerterminals, Bauunternehmen mit Subunternehmerketten, Immobilienwirtschaft, Kfz-Handel, Entsorgungs- und Recyclingbetriebe sowie Sicherheitsunternehmen. Auch bargeldintensive Betriebe und Unternehmen der Kritischen Infrastruktur werden explizit erwähnt.
Geldwäsche durch Mittelstand und Scheinstrukturen
Einen besonderen Schwerpunkt legt die Drucksache auf die Nutzung mittelständischer Betriebe zur Geldwäsche. Kriminelle Gelder werden dabei mit legalen Umsätzen vermischt — eine Methode, die für Finanzbehörden schwer zu entdecken ist. Die Anfrage fragt gezielt nach Erkenntnissen zu Service-Based Money Laundering (Tarnung über IT-Beratung oder Marketingleistungen) und Trade-Based Money Laundering (Verschleierung durch Handelstransaktionen). Letzteres gilt als Hochrisiko-Methode, wird aber nach Darstellung der Fragesteller statistisch nicht separat in den FIU-Lagebildern ausgewiesen — ein Punkt, zu dem die Bundesregierung Stellung nehmen soll.
Darüber hinaus fragt die AfD nach Erkenntnissen zu Scheinfirmen im Baugewerbe, dem Missbrauch von Subunternehmerketten im Transport, der Nutzung von Briefkastenfirmen sowie Hawala-Systemen und Kryptowährungen zur Vermögensverschleierung. Auch Strohmannkonstruktionen und die Wirksamkeit des seit 1. April 2023 geltenden Barzahlungsverbots beim Immobilienkauf sind Gegenstand der Anfrage.
Internationale Tätergruppen im Fokus
Die Anfrage thematisiert auch grenzüberschreitende Dimensionen der Organisierten Kriminalität. Gefragt wird nach der Beteiligung von Tätergruppierungen aus den Staaten des westlichen Balkans, aus Italien, den Niederlanden, Belgien und der Türkei an der Nutzung legaler Wirtschaftsstrukturen in Deutschland. Zudem soll die Bundesregierung Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit mit Europol und Interpol offenlegen — insbesondere im Kontext internationaler Täternetzwerke. Auch die Verbindung zwischen legalen Unternehmensstrukturen und internationalem Rauschgifthandel wird abgefragt.
Bekämpfung und gesetzgeberische Lücken
Neben dem Erkenntnisstand fragt die Anfrage nach verfügbaren Bekämpfungsinstrumenten und möglichen Reformbedarfen. Konkret soll die Bundesregierung benennen, welche gesetzlichen Mittel den Behörden zur Verfügung stehen, wo sie selbst Defizite bei Erkennung und Verfolgung sieht und welche Schlussfolgerungen sie aus den aktuellen BKA- und Europol-Lagebildern zieht. Frage 28 richtet sich auf Pläne zur Weiterentwicklung der ressortübergreifenden Bekämpfung — also ob und wie Bund, Länder und Sicherheitsbehörden ihre Zusammenarbeit in diesem Bereich ausbauen wollen. Vergleichbare Fragen zur Kriminalitätsentwicklung in 16 Deliktsbereichen hat die AfD bereits zuvor gestellt.
Die Anfrage richtet sich ausdrücklich nicht gegen einzelne Unternehmen oder Wirtschaftszweige, sondern gegen den Missbrauch legaler Strukturen durch kriminelle Organisationen. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung ihre Erkenntnisse offenlegt, wird die Antwort zeigen. Zum parlamentarischen Fragerecht informiert der Beitrag Begriff erklärt: Aktuelle Anfrage.
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Betroffen sind vor allem mittelständische Unternehmen in den Branchen Logistik, Bau, Immobilien, Entsorgung und Kfz-Handel, die als Ziel oder unbewusstes Werkzeug krimineller Netzwerke in Frage kommen. Darüber hinaus sind Steuerzahler betroffen, da Geldwäsche durch legale Strukturen Steuerausfälle verursacht und den Wettbewerb verzerrt.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7554) ist am 11. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit zur Beantwortung. Sobald die Antwort vorliegt, wird sie als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Organisierte Kriminalität (OK)
- Planmäßig begangene Straftaten durch Zusammenschlüsse von mindestens drei Personen auf längere Dauer, ausgerichtet auf erheblichen Gewinn oder Machtgewinn.
- Service-Based Money Laundering
- Geldwäscheform, bei der kriminelle Gelder als Entgelt für immaterielle Leistungen wie IT-Beratung oder Marketing getarnt werden.
- FIU
- Financial Intelligence Unit — die beim Zoll angesiedelte Zentralstelle zur Analyse von Verdachtsmeldungen im Bereich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.
Was ist Trade-Based Money Laundering?
Dabei werden kriminelle Gelder durch über- oder unterbewertete Handelsgeschäfte gewaschen — beispielsweise durch falsch deklarierte Warenlieferungen zwischen Unternehmen.
Was ist ein Hawala-System?
Ein informelles Geldtransfersystem, bei dem Gelder ohne physischen Transport über ein Netz von Vertrauenspersonen weltweit bewegt werden — oft ohne Bankbeteiligung und schwer kontrollierbar.
Was fragt die AfD konkret zur Immobilienwirtschaft?
Die Fraktion fragt nach Erkenntnissen über OK-Strukturen in Immobilienunternehmen sowie nach der Wirksamkeit des seit 1. April 2023 geltenden Barzahlungsverbots beim Immobilienkauf.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7554 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































