- GKV-Beitrag soll um 2 Prozentpunkte sinken – 12 Mrd. Euro aus Steuern
- Alleinerziehende mit 30.000 Euro Brutto sparen rund 300 Euro pro Jahr
- 15 Mrd. Euro Mehreinnahmen durch Abschaffung von Immobilien-Steuerprivilegien
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6644 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD sieht eine Einkommensteuersenkung für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislaturperiode vor (Koalitionsvertrag, S. 45, Zeile 1442). Gleichzeitig fehlen dem Bund laut Antrag allein für das Jahr 2027 rund 30 Milliarden Euro. Die Grünen kritisieren, dass reine Einkommensteuerentlastungen rund 20 bis 30 Prozent der Beschäftigten nicht erreichen, da diese unterhalb des Grundfreibetrags liegen und keine Einkommensteuer zahlen. Der Bundesrechnungshof hat 2025 ein Einsparpotenzial bei Steuervergünstigungen von etwa 30 Milliarden Euro identifiziert.
- 12 Mrd. Euro — Versicherungsfremde Leistungen der GKV, die laut Antrag durch Steuermittel übernommen werden sollen, um Beiträge um 2 Prozentpunkte zu senken.
- 15 Mrd. Euro — Geschätzte Mehreinnahmen durch Abschaffung der Steuerfreiheit bei Immobilien- und Kryptowährungsverkäufen.
- rund 300 Euro — Jährliche Ersparnis für eine Alleinerziehende mit 30.000 Euro Bruttoeinkommen bei GKV-Beitragssenkung um 2 Prozentpunkte.
- rund 800 Euro — Jährliche Ersparnis für eine vierköpfige Familie mit 80.000 Euro Bruttoeinkommen.
- mind. 10 Mrd. Euro — Geschätzte Mehreinnahmen allein durch Angleichung der effektiven Steuerbelastung von Digitalkonzernen an den Unternehmensschnitt.
Im Detail
Wer arbeitet, soll vom Einkommen mehr behalten. Gerade kleine und mittlere Einkommen stehen durch immer höhere Lebenshaltungskosten unter zunehmendem finanziellem Druck.
— Begründung BT-Drs. 21/6644, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Steigende Mieten, höhere Energiepreise und wachsender Druck auf kleine Haushaltskassen: Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt mit BT-Drs. 21/6644 vom 23. Juni 2026 ein umfassendes Steuerentlastungspaket vor, das gezielt Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen entlasten soll – und zugleich eine vollständige Gegenfinanzierung benennt. Das Gesamtvolumen der vorgeschlagenen Einnahmen aus dem Schließen von Steuerlücken beläuft sich laut Antrag auf mindestens 15 Milliarden Euro allein aus dem Immobilien- und Kryptobereich.
GKV-Senkung als Kernstück der Steuerentlastung
Zentrales Instrument des Antrags ist die Senkung der Krankenkassenbeiträge um zwei Prozentpunkte. Finanziert werden soll dies durch die Übernahme sogenannter versicherungsfremder Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Umfang von rund 12 Milliarden Euro aus dem Staatshaushalt. Der Antrag begründet dies damit, dass 20 bis 30 Prozent der Beschäftigten keine Einkommensteuer zahlen, da ihr Einkommen unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags liegt. Für diese Gruppe sind die Sozialversicherungsbeiträge der einzige Abzug vom Bruttolohn – Einkommensteuerentlastungen erreichen sie schlicht nicht. Eine Alleinerziehende mit 30.000 Euro Bruttoeinkommen würde durch die GKV-Senkung laut Antrag rund 300 Euro pro Jahr sparen, eine vierköpfige Familie mit 80.000 Euro Brutto rund 800 Euro jährlich.
Was gilt aktuell?
Der geltende einkommensteuerliche Grundfreibetrag sichert das steuerfreie Existenzminimum. Der Antrag sieht seine Anhebung um 500 Euro vor. Der Arbeitnehmerpauschbetrag soll von derzeit 1.230 Euro auf 1.500 Euro steigen. Bei der Spekulationsfrist gilt heute: Gewinne aus dem Verkauf nicht selbst genutzter Immobilien sind nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei, Gewinne aus Kryptowährungen nach einem Jahr. Beide Freistellungen will der Antrag abschaffen. Der Sparerpauschbetrag liegt aktuell bei 1.000 Euro – der Antrag sieht eine Anhebung auf 1.500 Euro vor.
Gegenfinanzierung über Steuerlücken bei Immobilien und Krypto
Die Grünen-Fraktion setzt bei der Gegenfinanzierung auf das Schließen bestehender Steuerprivilegien. Allein die Abschaffung der Steuerfreiheit für Immobilienverkaufsgewinne nach zehn Jahren Haltedauer könnte dem Antrag zufolge perspektivisch mindestens 6 Milliarden Euro pro Jahr einbringen. Die Besteuerung von Kryptowährungsgewinnen unabhängig von der Haltedauer – ermöglicht durch die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie DAC 8 – soll weitere rund 5 Milliarden Euro generieren. Zusammen mit Reformmaßnahmen bei der Erbschaftsteuer und der Grunderwerbsteuer (etwa bei sogenannten Share Deals) beziffert der Antrag das Gesamtpotenzial auf rund 15 Milliarden Euro. Zusätzlich soll die effektive Besteuerung großer Digitalkonzerne an den Durchschnitt anderer Unternehmen angeglichen werden – laut Antrag ein weiteres Potenzial von mindestens 10 Milliarden Euro. Passend dazu hatte die Fraktion bereits mit dem Antrag zur Abschaffung der Spekulationsfrist bei Immobilien einen thematisch verwandten Vorstoß unternommen.
Besondere Maßnahmen für Alleinerziehende und Familien
Ein eigener Schwerpunkt der Steuerentlastung gilt Alleinerziehenden, von denen laut Antrag knapp 30 Prozent unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze leben. Der bestehende Entlastungsbetrag nach § 24 EStG soll in ein monatliches, einkommensunabhängiges Alleinerziehendengeld überführt werden, damit die Entlastungswirkung nicht länger vom individuellen Steuersatz abhängt. Zudem sollen die Anrechnungsregeln beim Unterhaltsvorschuss so reformiert werden, dass mindestens die Hälfte des Kindergeldes tatsächlich bei den Betroffenen verbleibt. Die Lohnsteuerklassen III und V sollen abgeschafft und in das Faktorverfahren der Steuerklasse IV überführt werden, um insbesondere Zweitverdienende – häufig Frauen – besser zu stellen.
Wirtschaft und Bürokratieabbau
Der Antrag adressiert auch Unternehmen: Sinkende Lohnnebenkosten durch die GKV-Beitragssenkung sollen investitions- und beschäftigungsfördernd wirken. Im Steuerrecht fordert die Fraktion unter anderem die Abschaffung komplizierter Gewerbesteuer-Hinzurechnungen sowie die Einführung eines bundesweiten digitalen Gewerbesteuerbescheids. Das Deutschlandticket soll dauerhaft bei 49 Euro stabilisiert bleiben. Die Stromsteuer soll auf den europarechtlich zulässigen Mindestsatz von 1 Euro pro Megawattstunde gesenkt werden. Einen Überblick über weitere wirtschaftspolitische Vorstöße im Parlament bietet der Bericht Wirtschaftsreform: AfD fordert Steuerreform und Kernenergie.
Die Fraktion lehnt in ihrem Antrag explizit eine Umsatzsteuererhöhung als Finanzierungsinstrument ab, da diese untere Einkommen überproportional belasten würde. Stattdessen plädiert sie für die sogenannte „Rosenscheren-Methode“ – eine gezielte Streichung einzelner überholter Steuervergünstigungen anstelle pauschaler Kürzungen. Der Bundesrechnungshof hatte in seinem Sonderbericht 2025 ein Einsparpotenzial bei Steuervergünstigungen von rund 30 Milliarden Euro identifiziert. Aktuelle Parlamentsdebatten zu Haushalt und Sozialausgaben finden sich auch in der Übersicht Aus den Ausschüssen – KW26/2026.
Weiterlesen:
- Immobiliensteuer: Grüne wollen Spekulationsfrist abschaffen
- Wirtschaftsreform: AfD fordert Steuerreform und Kernenergie
- Mikrokreditfonds: 400 Mio. Euro Programm wird 2026 eingestellt
Besonders betroffen sind Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen sowie Alleinerziehende, von denen laut Antrag knapp 30 Prozent unter der Armutsgefährdungsgrenze leben. Auch Unternehmen würden durch sinkende Lohnnebenkosten entlastet. Stärker belastet werden hingegen Besserverdiener ab 120.000 Euro Jahreseinkommen, Immobilieneigentümer mit langfristigen Verkaufsgewinnen sowie Krypto-Anleger.
B’90/Die Grünen: Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann betonte in ihrem Dienstag-Statement, die Rente sei eine Sache des Vertrauens und alle Menschen müssten im Alter ein selbstbestimmtes Leben führen können. Pressemitteilung lesen →
Der Antrag wurde am 23. Juni 2026 in den Bundestag eingebracht. Als nächster Schritt steht die Überweisung an die zuständigen Ausschüsse an, voraussichtlich den Finanzausschuss. Danach folgen Ausschussberatung und abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages.
- Versicherungsfremde Leistungen
- Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht durch Beiträge finanziert werden sollten, weil sie gesamtgesellschaftliche Aufgaben erfüllen – etwa beitragsfreie Mitversicherung von Kindern. Die Grünen wollen 12 Mrd. Euro dieser Kosten auf den Staatshaushalt übertragen.
- Spekulationsfrist
- Gesetzliche Haltefrist, nach der Gewinne aus dem Verkauf von Privatvermögen (z. B. Immobilien nach 10 Jahren, Kryptowerte nach 1 Jahr) steuerfrei sind. Der Antrag sieht die Abschaffung beider Fristen vor.
- Familienleistungsausgleich
- Das System aus Kindergeld und Kinderfreibetrag, das das steuerliche Existenzminimum von Kindern sicherstellt. Je nach Einkommen der Eltern profitieren Familien unterschiedlich stark.
Wie viel spart eine Alleinerziehende durch die GKV-Senkung?
Laut Antrag spart eine Alleinerziehende mit einem Bruttoeinkommen von 30.000 Euro rund 300 Euro pro Jahr, eine vierköpfige Familie mit 80.000 Euro Brutto rund 800 Euro jährlich.
Wie soll die Entlastung gegenfinanziert werden?
Vor allem durch die Abschaffung der Steuerfreiheit für Immobiliengewinne nach 10 Jahren Haltedauer und für Kryptowährungsgewinne nach einem Jahr – zusammen rund 15 Mrd. Euro Mehreinnahmen.
Was ändert sich beim Grundfreibetrag?
Der einkommensteuerliche Grundfreibetrag soll um 500 Euro angehoben werden, der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1.500 Euro steigen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6644 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































