- Bundesregierung lehnte ACER-Empfehlung zur Zonenaufspaltung ab
- IHKs warnen vor höheren Strompreisen im Süden und Westen
- Bis zu fünf Preiszonen für Deutschland werden EU-seitig simuliert
Hintergrund
Im April 2025 veröffentlichten die europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) den sogenannten Bidding Zone Review (BZR), der für Deutschland eine Aufspaltung der einheitlichen Strompreiszone in bis zu fünf Zonen als gesamtwirtschaftlich vorteilhaft einstuft. Die EU-Energieagentur ACER drängt auf Basis von Artikel 14 und 15 der EU-Elektrizitätsbinnenmarktverordnung auf eine entsprechende Neugestaltung und schätzt die Effizienzgewinne noch höher ein als die Netzbetreiber. Die Bundesregierung lehnte diese Empfehlung ab und veröffentlichte im Dezember 2025 stattdessen den ‚Aktionsplan Gebotszone‘, der an der einheitlichen deutsch-luxemburgischen Gebotszone festhält — in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD (Zeile 997–998).
- bis zu 5 Strompreiszonen — im BZR-Bericht für Deutschland simuliertes Höchstmodell
- bis zu 339 Mio. Euro — geschätzter jährlicher Effizienzgewinn laut ENTSO-E-Bericht vom April 2025
- 21 Kriterien in 4 Kategorien — Bewertungsrahmen des BZR, darunter die Kategorie ‚Energiewende‘
- 2017 — Jahr der gesetzlichen Verankerung der einheitlichen Strompreiszone in Deutschland
- 18 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8745 vom 2. Oktober 2026
Im Detail
„Da die deutschen Strompreise bereits jetzt zu den höchsten weltweit gehören, wäre eine weitere Steigerung für die süd-/westdeutsche Wirtschaft und vor allem für die energieintensive Industrie ein weiterer Nackenschlag.“
— Stellungnahme der IHKs BW, Bayern, RLP, Saarland, Amprion, TransnetBW und Wirtschaftsbeirat Bayern vom 26. August 2024, zitiert in BT-Drs. 21/8745
Ob Deutschland seinen einheitlichen Strommarkt in mehrere regionale Strompreiszonen aufteilen soll, gehört zu den umstrittensten energiepolitischen Fragen der Gegenwart. Die AfD-Fraktion stellt dazu in BT-Drs. 21/8745 vom 21. Oktober 2026 insgesamt 18 Fragen an die Bundesregierung — von den Folgekosten für die Industrie über die Rolle von Power Purchase Agreements bis hin zum Vergleich mit Frankreich, für das eine Aufspaltung als gesamtwirtschaftlich nachteilig gilt.
Strompreiszonen: Was gilt aktuell?
Deutschland bildet gemeinsam mit Luxemburg seit den 1990er Jahren eine einheitliche Stromgebotszone. Das bedeutet: Strom wird deutschlandweit zu einem einzigen Großhandelspreis an der Börse gehandelt, unabhängig davon, wo er erzeugt oder verbraucht wird. Der Bundesgesetzgeber verankerte dieses Prinzip 2017 gesetzlich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), nachdem die regionalen Preisunterschiede zu wachsen drohten. Im April 2025 empfahl ENTSO-E im sogenannten Bidding Zone Review eine Aufspaltung in bis zu fünf Zonen mit einem jährlichen Effizienzgewinn von bis zu 339 Millionen Euro. Die EU-Energieagentur ACER schätzt den Nutzen sogar noch höher. Die Bundesregierung lehnte diese Empfehlung jedoch ab und veröffentlichte im Dezember 2025 den ‚Aktionsplan Gebotszone‘, der an der bestehenden Struktur festhält — in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD.
Strompreiszonen und ihre Folgen für Industrie und Haushalte
Kern der politischen Debatte ist die Frage, wer bei einer Aufspaltung gewinnt und wer verliert. Im Norden und Osten Deutschlands wird durch Windkraft mehr Strom erzeugt als verbraucht; im Süden und Westen ist es umgekehrt. Eine Aufteilung würde in einer hypothetischen Nordzone tendenziell niedrigere Börsenpreise und in einer Südzone deutlich höhere Preise erzeugen. Die IHKs in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie die Übertragungsnetzbetreiber Amprion und TransnetBW warnen in einer gemeinsamen Stellungnahme vom August 2024, stromintensive Unternehmen würden ihre Investitionen nicht von Süd- nach Norddeutschland umleiten, sondern sie zurückfahren oder ins Ausland verlagern. Damit stellt sich die Frage nach der zentralen Grundannahme der Befürworter: ob nämlich Preissignale tatsächlich zu Standortverlagerungen führen — bei Windkraftanlagen, die naturräumlich gebunden sind, ebenso wie bei Industrieanlagen, die auf Jahrzehnte hinaus geplant werden.
Zu diesem Zielkonflikt zwischen Energiewendezielen und Industriepolitik kommt ein weiterer Aspekt: der wachsende Markt für Power Purchase Agreements (PPAs). Energieintensive Unternehmen und insbesondere Rechenzentren sichern sich zunehmend über langfristige Direktlieferverträge ab und sind damit von kurzfristigen Börsenpreisen weitgehend unabhängig. Die Anfrage fragt deshalb, welchen Einfluss Strompreiszonen auf Standortentscheidungen überhaupt noch haben, wenn sich Großverbraucher ohnehin per PPA vom Marktpreis abkoppeln. Aktuelle Entwicklungen rund um preiswerte Energie als Voraussetzung für digitale Souveränität zeigen, wie zentral diese Frage für den Wirtschaftsstandort Deutschland ist.
Strompreiszonen: 18 Fragen im Detail
Die Anfrage gliedert sich in mehrere Themenstränge. Erstens fragt sie nach der Entwicklung von Negativstrompreisen, Redispatchkosten und Netzausbaubedarf seit Einführung des EEG. Zweitens erkundigt sie sich nach den konkreten Auswirkungen einer Aufspaltung auf Groß- und Endkundenpreise in Nord- und Süddeutschland sowie auf die Volatilität. Drittens thematisiert sie den staatlichen Zuschussbedarf für das EEG-Konto: Sinkende Börsenpreise in einer norddeutschen Zone würden die auszuzahlende Marktprämie für Windkraftanlagen erhöhen und damit die Kosten für die Allgemeinheit steigen lassen. Viertens fragt sie nach dem Zeitaufwand für eine solche Marktreform und dem Erfüllungsaufwand für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft. Fünftens stellt sie den Vergleich zu Frankreich: Für das flächenmäßig größere Land kommt ENTSO-E zu dem gegenteiligen Schluss, dass eine Aufspaltung dort gesamtwirtschaftlich schädlich wäre.
Die energiepolitische Relevanz dieser Anfrage geht über parlamentarische Verfahren hinaus. Ob Deutschland langfristig an der einheitlichen Strompreiszone festhält oder auf Druck der EU-Institutionen abrückt, entscheidet über die Wettbewerbsfähigkeit der energieintensiven Industrie und über die Stromrechnung von Millionen Haushalten — besonders in Süd- und Westdeutschland. Die Debatte um hohe Energiekosten als Standortrisiko ist dabei nicht neu: Studien des IW Köln verweisen seit Jahren auf einen per-saldo negativen Kapitalstockverlauf in Deutschland. Auch die Diskussion um die internationale Wettbewerbsfähigkeit und die Investitionsattraktivität des Standorts Deutschland ist eng mit den Energiekosten verknüpft.
Weiterlesen:
Besonders betroffen wäre die energieintensive Industrie in Süd- und Westdeutschland, darunter Unternehmen in Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland. Auch Haushalte in diesen Regionen müssten bei einer Aufspaltung mit höheren Endkundenpreisen rechnen. Umgekehrt könnten Verbraucher und Industrie im Norden und Osten Deutschlands von niedrigeren Preisen profitieren, sofern dort günstige Windenergie erzeugt wird.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8745) wurde am 21. Oktober 2026 veröffentlicht. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus; nach § 104 GO-BT ist eine Antwort grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Ein weiterer parlamentarischer Schritt ist erst nach Eingang der Antwort zu erwarten.
- Bidding Zone Review (BZR)
- Untersuchung der europäischen Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E), die auf Basis von 21 Kriterien bewertet, ob die bestehenden Stromgebotszonengrenzen in Europa noch effizient sind.
- Redispatch
- Eingriff der Netzbetreiber in die Einspeise- oder Abnahmeleistung von Kraftwerken, um Engpässe im Stromnetz zu beseitigen — mit erheblichen Kosten für die Allgemeinheit.
- Power Purchase Agreement (PPA)
- Langfristiger Direktvertrag zwischen Stromerzeuger und -abnehmer über eine vereinbarte Menge Strom zu einem festen Preis, unabhängig vom Börsenmarkt.
Was ist eine Strompreiszone?
Eine Strompreiszone ist ein Gebiet, in dem Strom zu einem einheitlichen Großhandelspreis gehandelt wird. Deutschland bildet derzeit gemeinsam mit Luxemburg eine solche Zone.
Warum empfiehlt ACER eine Aufspaltung für Deutschland?
Die EU-Energieagentur ACER geht davon aus, dass regionale Preissignale Investitionen in Stromerzeugung und -verbrauch besser lenken und Netzengpässe reduzieren könnten.
Was hat die Bundesregierung bisher entschieden?
Die Bundesregierung hat die ACER-Empfehlung abgelehnt und stattdessen im Dezember 2025 den 'Aktionsplan Gebotszone' veröffentlicht, der an der einheitlichen Zone festhält.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8745 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































