Donnerstag, 21. Mai 2026

🏛 Thema: anfrage

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Eine Anfrage im Bundestag ist ein parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete oder Fraktionen die Bundesregierung zu politischen Maßnahmen, Entscheidungen oder Sachverhalten befragen. Es existieren zwei Formen: Kleine Anfragen, die schriftlich beantwortet werden, und Große Anfragen, die mündliche Aussprachen ermöglichen. Durch Anfragen üben Parlamentarier ihre Kontrollfunktion aus und fordern Transparenz über Regierungshandeln ein. Sie dienen der Informationsbeschaffung, der Skandalaufdeckung und der öffentlichen Debatte politischer Themen. Anfragen sind Teil des parlamentarischen Alltags und ermöglichen es der Opposition sowie Regierungsfraktionen, spezifische Fragen zu stellen, auf die die zuständigen Ministerien antworten müssen.
❓ Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen einer Kleinen und einer Großen Anfrage?
Kleine Anfragen werden schriftlich beantwortet und erfordern weniger administrativen Aufwand. Große Anfragen führen zu einer mündlichen Aussprache im Plenum und ermöglichen eine öffentlichkeitswirksamere Debatte.
Welche Fraktionen können Anfragen stellen?
Jede Fraktion und jeder Abgeordnete kann Anfragen einreichen. Kleine Anfragen benötigen mindestens 5 Abgeordnete oder eine Fraktion.
Wie lange hat die Regierung zur Beantwortung Zeit?
Bei Kleinen Anfragen beträgt die Frist üblicherweise zwei Wochen, bei Großen Anfragen wird ein Termin für die Plenardebatte festgelegt.
Sind Anfragen öffentlich einsehbar?
Ja, alle Anfragen und Antworten werden veröffentlicht und sind auf bundestag.de abrufbar, was zur Transparenz des Regierungshandelns beiträgt.
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Schlagwort: anfrage

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