- Wahlrecht ab 16 Jahren gefordert
- Grundgesetzänderung notwendig
- 1,5 Millionen neue Wahlberechtigte möglich
Wahlalter ab 16: Die Linke will Grundgesetz ändern
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6106 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bereits 2022 senkte der Bundestag das Wahlalter für Europawahlen auf 16 Jahre. Eine Kommission zur Wahlrechtsreform empfahl 2023 ausdrücklich, diesen Schritt auch für Bundestagswahlen zu vollziehen. Auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene dürfen 16- und 17-Jährige in Deutschland bereits teilweise wählen, was laut Studien für Verwirrung sorgt.
Junge Menschen sind von politischen Entscheidungen ebenso betroffen wie Erwachsene, in mancher Hinsicht sogar stärker.
— Antragsbegründung BT-Drs. 21/6106
Die Linke fordert eine Ausweitung des Wahlrechts bei Bundestagswahlen auf 16- und 17-Jährige. Der entsprechende Antrag (BT-Drs. 21/6106) wurde am 21. Mai 2026 eingereicht und verlangt Änderungen sowohl des Grundgesetzes als auch des Bundeswahlgesetzes.
Junge Menschen seien von politischen Entscheidungen ebenso betroffen wie Erwachsene, argumentiert Die Linke in ihrer Begründung. Dies ist bemerkenswert, da sich die Fraktion dabei besonders auf langfristige Politikfolgen bezieht. Bei Debatten über Rentenpolitik und Wehrpflicht müssen 16- und 17-Jährige mit den Konsequenzen leben, ohne mitentscheiden zu können. Bereits heute können junge Menschen auf Kommunal-, Landes- und EU-Ebene in Deutschland teilweise wählen. Die unterschiedlichen Altersgrenzen führen jedoch zu Unklarheiten.
Verfassungsänderung erforderlich
Eine Änderung von Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes wäre für die Umsetzung nötig. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass der Gesetzgeber weitere Regelungen zur Wahlberechtigung treffen darf. Hintergrund ist eine 2023 eingesetzte Kommission zur Wahlrechtsreform, die empfahl, das aktive Wahlalter bei Bundestagswahlen zu senken.
2022 senkte der Bundestag bereits das Mindestwahlalter für Europawahlen auf 16 Jahre. Die Linke verfolgt weitere Reformvorschläge zur politischen Teilhabe. Etwa 1,5 Millionen 16- und 17-Jährige könnten bei einer Umsetzung zusätzlich wahlberechtigt werden.
Eine Verfassungsänderung braucht eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat – die aktuellen Mehrheitsverhältnisse machen eine Annahme des Antrags unwahrscheinlich.
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Betroffen wären alle 16- und 17-Jährigen mit deutscher Staatsbürgerschaft – etwa 1,5 Millionen junge Menschen. Sie könnten erstmals bei Bundestagswahlen ihre Stimme abgeben und demokratische Entscheidungen mitbeeinflussen.
Der Antrag wird zunächst an den zuständigen Ausschuss überwiesen und dort beraten. Anschließend folgt die Abstimmung im Bundestag. Da eine Verfassungsänderung erforderlich ist, wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig. Bei Annahme müsste das Bundeswahlgesetz entsprechend angepasst werden.
- Artikel 38 GG
- Regelt die Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und legt fest, wer wahlberechtigt ist.
- Verfassungsänderung
- Änderung des Grundgesetzes, die eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erfordert.
- Bundeswahlgesetz
- Regelt die Details der Bundestagswahlen wie Wahlverfahren, Kandidatenaufstellung und Wahlberechtigung.
Warum soll das Wahlalter gesenkt werden?
Die Linke argumentiert, dass junge Menschen von politischen Entscheidungen betroffen sind und bereits auf anderen Ebenen wählen dürfen.
Was müsste geändert werden?
Das Grundgesetz (Artikel 38) und das Bundeswahlgesetz müssten entsprechend angepasst werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6106 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































