Beantwortet
72 Petitionen behandelt: Waffenrecht, Energie und Kindergeld
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am 6. Mai 2026 insgesamt 72 Bürgerpetitionen behandelt und entsprechende Beschlussempfehlungen gefasst. Die Drucksache 21/5795 dokumentiert die Sammelübersicht 255. Darin sind die verschiedenen Entscheidungen zu eingegangenen Petitionen aufgeführt.
Waffenrecht dominiert Petitionen
Besonders ins Auge fällt der größte Block: 40 Petitionen zum Waffenrecht. Sämtliche sind zur weiteren Bearbeitung an das Bundesministerium des Innern übertragen worden. Dies ist bemerkenswert, da die Petitionen aus ganz Deutschland und sogar aus Österreich stammten – ein Indiz für die breite geografische Streuung des Themas.
Wenn eine Petition an ein Ministerium überwiesen wird, bedeutet das: Die Behörde soll das Anliegen prüfen und möglicherweise Maßnahmen ergreifen.
Energiethemen bereits teilweise erfüllt
Anders verlaufen ist die Behandlung von 22 Petitionen zu Energiethemen. Der Ausschuss hat diese abgeschlossen, weil den Anliegen bereits teilweise entsprochen worden ist. Diese Entscheidung signalisiert, dass die Bundesregierung in diesem Bereich bereits Schritte unternommen hat, die den Forderungen der Petenten entgegenkommen.
Bei sozialen Themen sind unterschiedliche Wege beschritten worden. Fünf Eingaben zur Kindergrundsicherung hat man den Bundestagsfraktionen zur Kenntnis gegeben. Eine Petition zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ist sowohl an das Arbeitsministerium übertragen als auch teilweise abgeschlossen worden.
Weitere behandelte Bereiche
Die Sammelübersicht umfasst auch Petitionen zu Krankenversicherungsbeiträgen, Finanzausgleich und Verkehrswesen. Vollständig abgeschlossen worden ist eine Petition aus Lüneburg zum Verkehrswesen. Hintergrund ist, dass Dr. Hülya Düber als Vorsitzende alle Beschlussempfehlungen abgezeichnet hat. Diese werden nun dem Bundestag zur Annahme vorgelegt.























































