- 2,77 Mio. Euro Bundesförderung 2026 für Berliner Demokratiepartnerschaften
- Keine vollständige Transparenz über NGO-Letztempfänger seit Jahren
- 19 Fragen zu Kontrolle, Interessenkonflikten und Mittelverwendung ab 2016
Hintergrund
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ fördert seit 2015 zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Extremismus und für demokratische Kultur. In Berlin koordinieren die 12 Bezirksämter als sogenannte Erstempfänger die Weiterleitung von Bundesmitteln an lokale NGOs. Für das Jahr 2026 sind allein für die Berliner ‚Partnerschaften für Demokratie‘ rund 2,77 Millionen Euro bewilligt. Die AfD-Fraktion hat bereits mit BT-Drs. 21/8005 und 21/7760 ähnliche Fragen gestellt, nach eigenen Angaben jedoch keine vollständigen Antworten erhalten.
- 2.768.408 Euro — Bewilligte Bundesförderung 2026 für ‚Partnerschaften für Demokratie‘ in Berlin insgesamt.
- 385.000 Euro — Bewilligte Förderung 2026 für die LidiceHaus gGmbH (Träger des MBT Bremen) aus ‚Demokratie leben!‘.
- 30. September 2026 — Frist für Einreichung der Verwendungsnachweise für Förderungen aus dem Jahr 2025.
- 19 Fragen — Umfang der Kleinen Anfrage zu Förderstrukturen, Kontrolle und Interessenkonflikten ab Haushaltsjahr 2016.
Im Detail
„Der Bundesregierung lägen nämlich ‚keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor'“, so die Antwort auf Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 21/8005.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/8681
Rund 2,77 Millionen Euro fließen im Jahr 2026 über das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ in Berliner Partnerschaften für Demokratie — und doch ist unklar, welche Organisationen das Geld am Ende konkret erhalten. Genau diese Transparenzlücke steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/8681 der AfD-Fraktion vom 19. Oktober 2026, die 19 detaillierte Fragen an die Bundesregierung richtet.
Das Programm ‚Demokratie leben!‘ fördert zivilgesellschaftliche Initiativen gegen Extremismus und für demokratische Beteiligung. In Berlin übernehmen die 12 Bezirksämter die Rolle sogenannter Erstempfänger: Sie leiten Bundesmittel an lokale NGOs als Letztempfänger weiter, die dann Projekte vor Ort umsetzen. Eine zwischengeschaltete Koordinierungs- und Fachstelle — selbst eine NGO — wirkt bei der Vergabeentscheidung mit. Zusätzlich sind zivilgesellschaftliche Bündnisse, Jugendforen und Begleitausschüsse an der Programmsteuerung beteiligt.
Demokratie leben! im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg
Der Fokus der Anfrage liegt auf dem Bundestagswahlkreis 82, Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost. Die Fragesteller wollen wissen, welche Organisationen seit dem Haushaltsjahr 2016 Fördergelder erhalten haben, wie sich Koordinierungsgremien zusammensetzen und ob es Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten gibt — etwa wenn Vertreter geförderter Organisationen gleichzeitig in Begleitausschüssen sitzen und damit über die Vergabe an sich selbst mitwirken.
Die Anfrage ist nicht die erste dieser Art: Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat die Bundesregierung bereits auf BT-Drs. 21/8005 und 21/7760 keine vollständigen Antworten geliefert. Zur Begründung soll die Regierung angegeben haben, es lägen ‚keine Übersichten der Zuwendungs- und Letztempfänger vor‘. Die Fragesteller halten dem entgegen, dass Letztempfänger verpflichtet sind, spätestens neun Monate nach Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Verwendungsnachweis beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) einzureichen — für Förderungen aus 2025 war die Frist demnach der 30. September 2026.
Was gilt aktuell?
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ ist seit 2015 aktiv und wurde mehrfach verlängert. Die Förderrichtlinie schreibt vor, dass jede Partnerschaft für Demokratie aus einem federführenden Amt, einer Koordinierungs- und Fachstelle, einem Bündnis und einem Jugendforum besteht. Über die konkrete personelle Zusammensetzung dieser Gremien auf Bezirksebene sowie über die tatsächlich geförderten Letztempfänger und die Höhe der Einzelförderungen existiert nach Angaben der Fragesteller bislang keine vollständige öffentliche Übersicht. Eine vergleichbare Frage nach struktureller Transparenz und staatlicher Kontrolle stellt sich auch bei anderen Bundesaufsichtsmechanismen.
Die Anfrage umfasst unter anderem Fragen zur Aufschlüsselung von Personal- und Sachausgaben, zur kommunalen und Landes-Kofinanzierung, zu Rückforderungsverfahren sowie zu gemeinsamen Veröffentlichungen der Bundesregierung mit geförderten Organisationen. Auch der geplante Haushaltsansatz für 2027 ist Gegenstand der Fragen.
Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist die Anfrage insofern relevant, als das Programm ‚Demokratie leben!‘ aus Bundesmitteln finanziert wird und die Frage nach wirksamer Finanzkontrolle grundsätzlich jeden betrifft. Wie beim wöchentlichen parlamentarischen Fragerecht zeigt sich auch hier, dass Transparenz über Mittelflüsse ein wiederkehrendes Thema im Bundestag ist.
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Betroffen sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die das Programm finanzieren, sowie die geförderten NGOs und Bezirksämter in Berlin, insbesondere im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Indirekt betroffen sind auch die Bürgerinnen und Bürger des Wahlkreises 82, in dem die Fördermaßnahmen umgesetzt werden.
»Am Montag fordert Friedrich Merz, die Gespräche mit der Linken zu beenden. Am Dienstag unterbrechen SPD und Grüne die Sondierungen. Wir begrüßen, dass die Grünen nun die Gespräche fortsetzen wollen. Steffen Krach muss sich jetzt fragen lassen, ob er sich dem Druck aus dem Kanzleramt beugt, statt gemeinsam die Interessen… …
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/8681) ist am 19. Oktober 2026 beim Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat die Anfrage zur Beantwortung an das Bundeskanzleramt weiterzuleiten; die Antwortfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- Letztempfänger
- Im Kontext von 'Demokratie leben!' die lokalen NGOs, die über das Bezirksamt weitergeleitete Bundesmittel für konkrete Projekte erhalten.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben — zuständige Bundesbehörde für die Abwicklung von Förderprogrammen wie 'Demokratie leben!'.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, das Zuwendungsempfänger nach Ablauf eines Förderzeitraums einreichen müssen, um den ordnungsgemäßen Einsatz der Fördermittel nachzuweisen.
Was ist das Bundesprogramm 'Demokratie leben!'?
Es ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das zivilgesellschaftliche Organisationen zur Stärkung von Demokratie und gegen Extremismus finanziert.
Wie viel Geld fließt 2026 nach Berlin über dieses Programm?
Laut Drucksache sieht das Bundesministerium für das Jahr 2026 eine Förderung der Berliner 'Partnerschaften für Demokratie' in Höhe von 2.768.408 Euro vor.
Warum fordert die Anfrage Transparenz über Letztempfänger?
Die Fragesteller monieren, dass die Bundesregierung in früheren Antworten (BT-Drs. 21/8005) angegeben hat, keine Übersichten zu Letztempfängern zu besitzen, obwohl diese laut Förderregeln Verwendungsnachweise einreichen müssen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/8681 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































