- 7,1 Millionen pflegen Angehörige zu Hause
- 290 Euro monatliche Kosten für Pflegende
- Linke fordert Pflegelohn und bessere Rente
Pflegelohn: Linke will 7,1 Millionen Angehörige entlasten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6361 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Etwa 7,1 Millionen Menschen pflegen in Deutschland Angehörige zu Hause. Die Bundesregierung plant im Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz, bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige zu kürzen. Zwei Drittel der Angehörigenpflege wird von Frauen übernommen, die durch Erwerbseinbußen ein höheres Armutsrisiko haben.
- 7,1 Millionen — Menschen pflegen in Deutschland ihre Angehörigen zu Hause
- 290 Euro — Durchschnittliche monatliche Kosten für pflegende Angehörige durch Eigenbeteiligungen und Fahrtkosten
- 49 Stunden — Wöchentlicher Zeitaufwand für die Angehörigenpflege im Durchschnitt
- 27% — Anteil der Angehörigen, die ihre Pflegetätigkeit nur noch unter Schwierigkeiten bewältigen können
- 50% — Um diesen Betrag sollen die Rentenpunkte für Pflegende erhöht werden
Im Detail
Pflegepersonen brauchen mehr Anerkennung und damit auch höhere Rentenzahlungen durch die Pflegeversicherung.
— Antragsteller BT-Drs. 21/6361
Etwa 7,1 Millionen Menschen in Deutschland pflegen ihre Angehörigen zu Hause. Sie wenden dabei durchschnittlich 49 Stunden pro Woche für diese Tätigkeit auf. Pflegende reduzieren oft ihre Berufstätigkeit oder geben sie ganz auf und tragen zusätzlich durchschnittlich 290 Euro monatliche Kosten. Die Linke will dies mit einem Pflegelohn-Konzept ändern.
Der am 9. Juni 2026 eingereichte Antrag (BT-Drs. 21/6361) sieht vor, dass Hauptpflegepersonen künftig einen Anspruch auf Geldzahlungen für ihre pflegerische Tätigkeit erhalten. Die Zahlungen werden nach Aufwand bemessen. Bei hohem Aufwand liegen sie mindestens in armutsfester Höhe. Die Rechte und Pflichten werden in einem zivilrechtlichen Vertrag zwischen Pflegeperson und Pflegeversicherung festgelegt.
Was gilt aktuell?
Derzeit erhalten pflegende Angehörige lediglich Rentenpunkte von der Pflegeversicherung. Im Pflegegrad 2 sind es 27%, im Pflegegrad 3 sind es 43%. Pflegegrad 4 bringt 70%, Pflegegrad 5 bringt 100% der Bezugsgröße, die 2025 bei 3.745 Euro liegt. Im Pflegegrad 1 gibt es keine zusätzlichen Rentenansprüche. Die geplante Pflegeneuordnung der Bundesregierung sieht Kürzungen bei diesen Rentenbeiträgen vor.
Frauen sind überproportional betroffen. Sie übernehmen zwei Drittel der Angehörigenpflege und haben aufgrund von Erwerbseinbußen ein erhöhtes Armutsrisiko. Die Armutsgefährdungsquote bei Frauen ab 65 Jahren liegt bei 21,6% – höher als bei Männern.
Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
Die Linke fordert außerdem bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Beschäftigte, die erstmals Pflegeverantwortung übernehmen, erhalten einen Anspruch auf sechswöchige Freistellung bei voller Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Diese Fortzahlung wird über die Entgeltfortzahlungsversicherung (U2) finanziert. Bislang gibt es nur zehn Tage Pflegeunterstützungsgeld.
46% der Hauptpflegepersonen sind noch vollzeitbeschäftigt. 37% arbeiten in Teilzeit, 18% sind gar nicht mehr erwerbstätig. 27% der Angehörigen können ihre Pflegetätigkeit nur noch unter Schwierigkeiten oder gar nicht mehr bewältigen.
Höhere Rentenpunkte und professionelle Hilfe
Die Rentenpunkte für pflegende Angehörige werden um 50% erhöht. Zusätzlich fordert die Linke ab Pflegegrad 4 einen Anspruch auf ein Mindestmaß an professioneller Pflege als Ergänzung zur Angehörigenpflege. Ein entsprechender Anspruch besteht auch nach 24 Monaten Pflegetätigkeit, um eine Rückkehr ins Erwerbsleben zu ermöglichen.
Statt des bisherigen gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege will die Linke einen gesetzlichen Anspruch auf achtwöchige Pflegeauszeit einführen und kostendeckend finanzieren. Pflegeberatungsstellen werden mit der unabhängigen Patientenberatung zusammengeführt und strukturell von den Pflegekassen entkoppelt.
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Betroffen sind 7,1 Millionen pflegende Angehörige, hauptsächlich Frauen. Sie müssen oft ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben und tragen durchschnittlich 290 Euro monatliche Kosten für die Pflege. Viele können nur noch ‚unter Schwierigkeiten‘ ihre Pflegetätigkeit bewältigen.
Der Antrag wurde am 9. Juni 2026 eingereicht und wird nun den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zugeleitet. Nach der Ausschussberatung folgt die Abstimmung im Bundestag-Plenum. Die Linke fordert die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
- Pflegelohn
- Direkte Bezahlung für pflegende Angehörige nach Aufwand, bei hohem Aufwand in armutsfester Höhe.
- Verhinderungspflege
- Zeitweise Ersatzpflege wenn die Pflegeperson verhindert ist, zum Beispiel durch Krankheit oder Urlaub.
Was ist ein Pflegelohn?
Pflegende Angehörige sollen für ihre Pflegetätigkeit direkt bezahlt werden, wobei die Höhe nach Aufwand bemessen wird und bei hohem Aufwand armutsfest sein muss.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6361 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




























































