- Rund 40.000 Zurückweisungen allein im Jahr 2024 dokumentiert
- Verwaltungsgericht Berlin erklärte Zurückweisungen in zwei Verfahren für rechtswidrig
- Illegale Migration laut Dobrindt um 51 Prozent gegenüber dem Vorjahr gesunken
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7233 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) wies die Bundespolizei am 7. Mai 2025 an, Personen ohne Einreisepapiere auch dann an deutschen Binnengrenzen zurückzuweisen, wenn sie ein Asylgesuch stellen. Als Rechtsgrundlage nennt das Bundesinnenministerium § 18 Abs. 2 Asylgesetz sowie Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der im Ausnahmefall nationale Sicherheitsmaßnahmen erlaubt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilte Deutschland im Oktober 2024 in der Rechtssache 13337/19 wegen einer menschenrechtswidrigen direkten Zurückweisung ohne individuelle Prüfung. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte entsprechende Zurückweisungen im Juni 2025 und Mai 2026 für rechtswidrig. Laut Bundesinnenminister Dobrindt sank die illegale Migration im ersten Halbjahr gegenüber dem Vorjahr um 51 Prozent, gegenüber zwei Jahren zuvor um 66 Prozent.
- rund 40.000 — Personen, die laut Anfrage im Jahr 2024 an deutschen Grenzen zurückgewiesen wurden
- 51 Prozent — Rückgang der illegalen Migration im Verhältnis zum Vorjahr laut Bundesinnenminister Dobrindt (Januar 2026)
- 66 Prozent — Rückgang der illegalen Migration im Verhältnis zu zwei Jahren zuvor laut Dobrindt
- ca. 10 Prozent — Anteil der Kommunen, die sich laut einer Studie von Oktober 2025 noch im sogenannten Notfallmodus befanden
- 24 — Fragen (teils mit Unterfragen) der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7233 zur Zurückweisungspraxis im ersten Halbjahr 2026
Im Detail
„…darüber sollte der Europäische Gerichtshof entscheiden.“
— Bundesinnenminister Alexander Dobrindt, zitiert in BT-Drs. 21/7233, Vorbemerkung der Fragesteller
An deutschen Binnengrenzen werden seit über einem Jahr Asylsuchende zurückgewiesen, ohne dass ein Dublin-Verfahren zur Bestimmung des zuständigen EU-Mitgliedstaats durchgeführt wird. Die Fraktion Die Linke stellt dazu mit der Drucksache 21/7233 vom 21. Juli 2026 insgesamt 24 Fragen — viele davon mit mehreren Unterpunkten — an die Bundesregierung. Im Mittelpunkt stehen Fallzahlen für das erste Halbjahr 2026, die Rechtsgrundlage der Praxis sowie ihre Vereinbarkeit mit EU-Recht und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Grenzurückweisungen: Die Ausgangslage seit Mai 2025
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wies die Bundespolizei am 7. Mai 2025 an, Personen ohne die erforderlichen Einreisepapiere auch dann zurückzuweisen, wenn sie ein Asylgesuch stellen. Grundlage ist § 18 Abs. 2 Asylgesetz. Ausnahmen gelten laut Weisung nur für erkennbar vulnerable Personen, die weiterhin an Erstaufnahmeeinrichtungen weitergeleitet werden können. Bereits im Jahr 2024 — also unter der Vorgängerregierung und noch ohne die Dobrindt-Weisung — waren nach Angaben der Fragesteller rund 40.000 Menschen von Grenzurückweisungen betroffen, viele davon aus Syrien, Afghanistan und der Türkei.
Rechtliche Einordnung: EU-Recht kontra nationale Praxis
Unter Juristen besteht laut Anfrage weitgehend Einigkeit, dass pauschale Zurückweisungen ohne vorheriges Dublin-Verfahren gegen EU-Recht verstoßen, da die Zuständigkeitsprüfung allein durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erfolgen darf — nicht durch die Bundespolizei an der Grenze. Das Bundesinnenministerium stützt die Zurückweisungen auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), der Mitgliedstaaten im Ausnahmefall erlaubt, zur Wahrung der inneren Sicherheit von EU-Sekundärrecht abzuweichen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nach Darstellung der Fragesteller bisher alle Versuche zurückgewiesen, sich auf diese Ausnahmeklausel zu berufen.
Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte im Juni 2025 in drei Eilverfahren und erneut im Mai 2026 (Az. 28 L 270/26 A) entsprechende Zurückweisungen für rechtswidrig — mit Verweis auf den Anwendungsvorrang der Dublin-Verordnung. Im Oktober 2024 verurteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Deutschland in der Rechtssache 13337/19 wegen einer menschenrechtswidrigen direkten Zurückweisung: Es habe keine individuelle Prüfung drohender Gefahren stattgefunden, die Zurückweisung sei ohne Anwesenheit eines Rechtsanwalts erfolgt.
Sinkende Migrationszahlen als zentrales Argument
Einen wesentlichen Teil der Anfrage nimmt die Frage ein, wie die Bundesregierung die Notstandsbegründung nach Artikel 72 AEUV aufrechterhalten kann, obwohl die Migrationszahlen stark gesunken sind. Bundesinnenminister Dobrindt erklärte im Januar 2026 im Bundestag, die illegale Migration sei im Verhältnis zum Vorjahr um 51 Prozent und im Verhältnis zu zwei Jahren zuvor um 66 Prozent zurückgegangen. Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte im April 2026, man habe „große Teile des Problems jetzt gelöst“. Die Fragesteller sehen darin einen Widerspruch zur fortgesetzten Berufung auf eine schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
Was gilt aktuell?
Derzeit weist die Bundespolizei an allen deutschen Binnengrenzen Personen ohne Einreisepapiere zurück, wenn sie kein Asylgesuch stellen oder nicht als vulnerable Personen eingestuft werden. Für Asylsuchende, die als nicht-vulnerabel eingestuft werden, findet kein Dublin-Verfahren statt. Eine höchstgerichtliche Klärung durch den EuGH ist nach Einschätzung der Fragesteller in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, da die bekannt gewordenen Fälle in der Hauptsache nicht weiterverfolgt werden können: Sobald zurückgewiesene Personen später doch einreisen, fehlt es an einem Fortsetzungsfeststellungsinteresse.
Die Anfrage fragt unter anderem, wie viele Zurückweisungen im ersten Halbjahr 2026 stattgefunden haben, wie viele Asylsuchende darunter waren, wie viele unbegleitete Minderjährige aufgegriffen wurden, welche Kosten der Bundespolizei durch die Binnengrenzkontrollen seit dem 16. September 2024 entstanden sind und wie der Rechtsschutz für Betroffene vor einer Zurückweisung praktisch sichergestellt wird. Auch die Frage nach laufenden Gerichtsverfahren und bereits ergangenen Entscheidungen gegen Zurückweisungen stellt die Fraktion.
Für einen breiteren Überblick über aktuelle parlamentarische Themen siehe Bundestag 25.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen. Zum Thema Menschenrechte und internationale Verpflichtungen Deutschlands ist auch der Beitrag Christen in Israel und Gaza: 155 Vorfälle 2025 dokumentiert einschlägig. Hintergründe zu Verfassungsschutz und Sicherheitsbehörden liefert der Artikel Verfassungsschutz-V-Mann: Mossad-Warnung und Hamas-Anschlagsplanung.
Weiterlesen:
- Bundestag 25.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Christen in Israel und Gaza: 155 Vorfälle 2025 dokumentiert
- Verfassungsschutz-V-Mann: Mossad-Warnung und Hamas-Anschlagsplanung
Betroffen sind Asylsuchende, die über EU-Binnengrenzen nach Deutschland einreisen wollen — darunter Menschen aus typischen Herkunftsländern wie Syrien, Afghanistan und der Türkei. Im Jahr 2024 waren laut Vorbemerkung der Anfrage rund 40.000 Personen von Zurückweisungen betroffen. Darüber hinaus sind unbegleitete Minderjährige sowie besonders schutzbedürftige Personen betroffen, für die eine Ausnahmeregelung gilt.
Die Bundesregierung hat ab Einreichung der Kleinen Anfrage (21. Juli 2026) 21 Tage Zeit, schriftlich zu antworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 11. August 2026. Danach wird die Antwort als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- Dublin-Verfahren
- EU-Verfahren zur Bestimmung des für ein Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats. In der Regel ist der Staat zuständig, in dem der Asylsuchende zuerst registriert wurde.
- Artikel 72 AEUV
- Ausnahmeklausel im EU-Vertrag, die Mitgliedstaaten erlaubt, zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit von EU-Sekundärrecht abzuweichen — nach EuGH-Rechtsprechung nur unter sehr engen Voraussetzungen.
- EURODAC
- EU-weite Datenbank mit Fingerabdrücken von Asylbewerbern und irregulär eingereisten Personen, die es ermöglicht, frühere Registrierungen in anderen EU-Staaten festzustellen.
Seit wann weist Deutschland Asylsuchende an Binnengrenzen zurück?
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt wies die Bundespolizei am 7. Mai 2025 an, Menschen ohne Einreisepapiere auch dann zurückzuweisen, wenn sie Asyl beantragen wollen. Ausnahmen gelten laut Weisung nur für erkennbar vulnerable Personen.
Was ist das Dublin-Verfahren und warum ist es relevant?
Das Dublin-Verfahren legt fest, welcher EU-Mitgliedstaat für ein Asylverfahren zuständig ist. Juristen und Gerichte vertreten überwiegend die Auffassung, dass pauschale Zurückweisungen ohne vorheriges Dublin-Verfahren gegen EU-Recht verstoßen.
Was hat das Verwaltungsgericht Berlin zu den Zurückweisungen entschieden?
Das VG Berlin erklärte im Juni 2025 und erneut im Mai 2026 Zurückweisungen von Asylsuchenden für rechtswidrig, da die Dublin-Verordnung Vorrang vor dem nationalen Asylgesetz habe.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7233 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































