- 17 Fragen zu deutschen Ermittlungen wegen Jugoslawien-Kriegsverbrechen
- Seit 1991 liefen Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsangehörige
- Europäische Koordinierung mit Eurojust, Italien, Belgien und Bosnien
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7236 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Im Zusammenhang mit den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre wird in mehreren europäischen Ländern ermittelt, ob ausländische Freiwillige an Kriegsverbrechen beteiligt waren. Medienberichten zufolge koordinieren Strafverfolgungsbehörden aus Österreich, Italien, Belgien und Bosnien-Herzegowina ihre Ermittlungen zunehmend auch über Eurojust. Die Bundesregierung hatte auf eine erste Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/6602) geantwortet, deutschen Sicherheitsbehörden lägen keine über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor. Die vorliegende Nachfrage (BT-Drs. 21/7236) zielt darauf ab, die Methodik und Vollständigkeit dieser Antwort zu hinterfragen.
Im Detail
„Auslandskämpfer“, „ausländische Freiwillige“ und „(sonstige) nicht reguläre Kämpfer“ keine Kriterien seien, die in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof geführt würden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7236, zitiert aus Regierungsantwort auf BT-Drs. 21/6602
Ob deutsche Staatsangehörige in den 1990er Jahren an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien beteiligt waren und ob deutsche Sicherheitsbehörden dem konsequent nachgehen, beschäftigt den Bundestag erneut. Die AfD-Fraktion hat am 22. Juli 2026 mit BT-Drs. 21/7236 eine Nachfrage zu diesem Thema eingereicht — 17 Fragen, die sich direkt auf die als unzureichend bewertete Regierungsantwort auf die Vorgängeranfrage BT-Drs. 21/6602 beziehen.
Kriegsverbrechen Jugoslawien: Was bisher bekannt ist
In ihrer früheren Antwort auf BT-Drs. 21/6602 verwies die Bundesregierung nach Darstellung der Fragesteller überwiegend auf Bundestagsdrucksachen aus den Jahren 2001, 2014 und 2026. Gleichzeitig erklärte sie, den Sicherheitsbehörden lägen keine über die Medienberichterstattung hinausgehenden Erkenntnisse vor. Zudem stellte sie klar, dass Kategorien wie „Auslandskämpfer“, „ausländische Freiwillige“ oder „(sonstige) nicht reguläre Kämpfer“ in den Verfahrensregistern des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof nicht als Suchkriterien geführt werden. Für die Fragesteller wirft dies die Frage auf, wie vollständig die Aufklärung tatsächlich war.
Europäische Ermittlungen als Auslöser der Nachfrage
Den unmittelbaren Anlass für die Nachfrage bildet die laut Medienberichten zunehmend koordinierte Strafverfolgung auf europäischer Ebene. Demnach soll Ende Juni 2026 ein Koordinierungstreffen unter Beteiligung von Eurojust sowie Ermittlungsbehörden aus Italien, Belgien und Bosnien-Herzegowina stattgefunden haben. Auch aus Österreich und Belgien wird über laufende Ermittlungen zu mutmaßlichen Beteiligungen ausländischer Freiwilliger an Kriegsverbrechen in Jugoslawien berichtet.
Vor diesem Hintergrund fragt die AfD-Fraktion in 17 Einzelfragen nach der Tiefe der behördlichen Aufarbeitung auf deutscher Seite. Konkret will sie wissen, welche Bundesbehörden — darunter BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz, BND, Bundespolizei, Bundesarchiv und der Generalbundesanwalt — jeweils gesondert um eine Erkenntnisabfrage gebeten wurden und welche Ergebnisse diese geliefert haben.
Ermittlungen gegen deutsche Staatsangehörige seit 1991
Die Anfrage richtet sich auch auf die Gesamtzahl der Ermittlungsverfahren: Wie viele Verfahren wegen Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit den Jugoslawienkriegen wurden seit 1991 durch den Generalbundesanwalt eingeleitet? Gegen wie viele deutsche Staatsangehörige wurde ermittelt, und wie viele Verfahren wurden aus welchen Gründen eingestellt? Antworten auf diese Fragen liegen bislang nicht öffentlich vor, da die Bundesregierung die Antwortfrist — 21 Tage ab Einreichung am 22. Juli 2026 — noch nicht verstrichen ist.
Darüber hinaus fragt die Fraktion nach dem Informationsaustausch mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden: Haben Österreich, Italien, Belgien oder Bosnien-Herzegowina Hinweise zu möglichen deutschen Staatsangehörigen oder in Deutschland wohnhaften Personen übermittelt? Wurden aus diesen Ländern Rechtshilfeersuchen an Deutschland gestellt? Und hat Deutschland seinerseits eigene Erkenntnisabfragen eingeleitet, nachdem die ausländischen Ermittlungen bekannt wurden?
Lücken in der Erfassung historischer Erkenntnisse
Ein strukturelles Problem beleuchten die Fragen 15 bis 17: Die Fragesteller wollen wissen, aus welchen Gründen die Bundesregierung in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/6602 auf frühere Drucksachen verwiesen hat, anstatt eine ressortübergreifende Sachstandsabfrage vorzunehmen. Außerdem fragen sie, welche Schlussfolgerungen die Bundesregierung aus der Feststellung zieht, dass Kategorien wie „Auslandskämpfer“ in den Registern des Generalbundesanwalts fehlen — und ob Maßnahmen zur Verbesserung der Erfassung historischer Erkenntnisse geplant sind.
Die Antwort der Bundesregierung wird bis zum 12. August 2026 erwartet. Wie detailliert sie ausfallen wird, bleibt abzuwarten — die Vorgängerantwort hatte die Fragesteller offenkundig nicht überzeugt. Weitere Hintergründe zu parlamentarischen Anfragen im Bereich innerer Sicherheit finden sich in unserem Bericht zum Verfassungsschutz-V-Mann und der Hamas-Anschlagsplanung.
Weiterlesen:
- Verfassungsschutz-V-Mann: Mossad-Warnung und Hamas-Anschlagsplanung
- Bundestag 25.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Christen in Israel und Gaza: 155 Vorfälle 2025 dokumentiert
Betroffen sind potenziell deutsche Staatsangehörige, gegen die seit 1991 Ermittlungen wegen Völkerrechtsverbrechen im Zusammenhang mit den Jugoslawienkriegen geführt wurden oder werden. Darüber hinaus berührt die Anfrage die Arbeit mehrerer Bundesbehörden, darunter BKA, BfV, BND, Bundespolizei, Bundesarchiv und den Generalbundesanwalt.
Die Kleine Anfrage wurde am 22. Juli 2026 als BT-Drs. 21/7236 eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage, das entspricht dem 12. August 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion weitere parlamentarische Instrumente nutzen.
- Generalbundesanwalt
- Oberste Strafverfolgungsbehörde des Bundes beim Bundesgerichtshof, zuständig unter anderem für Staatsschutzdelikte und Völkerrechtsverbrechen.
- Eurojust
- EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit Sitz in Den Haag, die grenzüberschreitende Strafverfolgung koordiniert.
- Völkerrechtsverbrechen
- Schwere Verstöße gegen das Völkerrecht, darunter Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord, die nach dem Völkerstrafgesetzbuch in Deutschland verfolgt werden können.
Worum geht es bei dieser Anfrage?
Die AfD-Fraktion fragt nach, ob und wie deutsche Sicherheitsbehörden Hinweisen auf eine Beteiligung deutscher Staatsangehöriger an Kriegsverbrechen im ehemaligen Jugoslawien seit 1991 nachgegangen sind.
Was ist der Anlass für die Nachfrage?
Die Bundesregierung hatte in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/6602 überwiegend auf frühere Drucksachen aus den Jahren 2001, 2014 und 2026 verwiesen und erklärt, es lägen keine über Medienberichte hinausgehenden Erkenntnisse vor.
Welche Behörden werden konkret abgefragt?
Die Anfrage nennt BKA, Bundesamt für Verfassungsschutz, BND, Bundespolizei, Bundesarchiv und den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7236 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































