- 600.000 Euro für koloniale Kulturgüter-Rückgaben 2026
- Erinnerungskonzept zum Kolonialismus kommt Herbst 2026
- Über 600 menschliche Überreste bereits zurückgegeben
Koloniale Restitution: 600.000 Euro für Rückgaben in 2026
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6294 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Grünen-Fraktion hatte nach dem aktuellen Stand der deutschen Kolonialismus-Aufarbeitung gefragt. Hintergrund ist die Ankündigung der Bundesregierung, ein eigenes Erinnerungskonzept zum Kolonialismus zu entwickeln, nachdem die Kolonialgeschichte nicht in die Gedenkstättenkonzeption des Bundes integriert wurde. Zudem bestehen gemeinsame Leitlinien von Bund, Ländern und Kommunen zur Restitutionspolitik, die von Menschenrechtsorganisationen als nicht menschenrechtskonform kritisiert werden.
- 600.000 Euro — Haushaltsmittel 2026 für Kulturgüter-Rückgaben aus kolonialen Kontexten
- über 600 menschliche Überreste — bereits an Herkunftsländer zurückgegeben seit den 1990er Jahren
- 1.700 von 7.700 Schädeln — Herkunft in der SPK-Sammlung bereits aufgeklärt
- 4 Vollzeitäquivalente — Personalausstattung des BKM-Referats für Kolonialismus-Aufarbeitung
- 250.717 Euro — Förderung für Erinnerungsorte in Namibia 2025-2026
Im Detail
Die Erforschung menschlicher Überreste aus der Kolonialzeit ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen.
— Antwort der Bundesregierung BT-Drs. 21/6294
Die Bundesregierung hat ihre Politik zur Aufarbeitung der deutschen Kolonialgeschichte in einer umfassenden Antwort auf eine Grünen-Anfrage dargelegt. 600.000 Euro stehen 2026 für die Rückführung von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten zur Verfügung. Diese Mittel sind für Rückgabeprozesse auf zwischenstaatlicher Ebene vorgesehen, wie aus der Drucksache 21/6294 vom 3. Juni 2026 hervorgeht.
Das Bundeskulturministerium arbeitet an einem eigenen Erinnerungskonzept zum Kolonialismus, das im Herbst 2026 vorgelegt werden soll. Die Regierung hat entschieden, die Erinnerung an die deutsche Kolonialgeschichte nicht in die im November 2025 beschlossene Gedenkstättenkonzeption des Bundes zu integrieren. Ein separates Konzept mit eigenem Maßnahmenkatalog wird entwickelt.
Was gilt aktuell?
Derzeit erfolgen Rückgaben von Kulturgütern und menschlichen Überresten auf Grundlage der „Gemeinsamen Leitlinien zum Umgang mit Kulturgütern und menschlichen Überresten aus kolonialen Kontexten“. Diese haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände im Oktober 2025 verabschiedet. Ein Koordinierungsrat für Rückgaben hat sich bereits im März 2026 konstituiert. Er fungiert als zentraler Ansprechpartner auf Regierungsebene.
Das Referat KM 24 im Bundeskulturministerium ist mit vier Vollzeitäquivalenten für die Aufarbeitung des Kolonialismus zuständig. Die Kontaktstelle für Kulturgüter und menschliche Überreste aus kolonialen Kontexten (KOSKK) berät Herkunftsgesellschaften bei Fragen zu Provenienz und Rückgabeverfahren.
Umfangreiche Rückgaben bereits erfolgt
Über 600 menschliche Überreste sind seit den 1990er Jahren an Herkunftsländer zurückgegeben worden. Die meisten gingen nach Neuseeland (264), Australien (163) und Namibia (82). Bei den Kulturgütern sind besonders die Rückgaben an Nigeria zu nennen: 22 Benin-Bronzen wurden physisch überführt. Über 850 weitere Bronzen sind rechtlich an Nigeria übertragen worden.
Die Sammlung der Stiftung Preußischer Kulturbesitz umfasst eine besondere Kategorie. Von 7.700 Schädeln, die 2011 übernommen wurden, konnte die Herkunft von etwa 1.700 aufgeklärt werden. Diese Ergebnisse sind in Kooperation mit Partnern aus Ruanda, Togo und Kamerun entstanden und setzen neue Maßstäbe für die internationale Provenienzforschung.
Internationale Zusammenarbeit
Deutschland steht im Austausch mit Restitutionskomitees in Tansania, Kamerun, Ghana und Togo. Diese haben bereits Delegationen nach Deutschland entsandt. Das Tanzania National Committee besuchte Deutschland im März 2025. Das kamerunische Interministerial Committee kam im Januar 2024 und Juli 2025.
Das Auswärtige Amt fördert aktuell zwei Erinnerungsorte in Namibia: Die Restaurierung der Alten Feste in Windhuk erhält 210.000 Euro, der bauliche Erhalt der Massengräber von Herero und Nama in Swakopmund wird mit 40.717 Euro unterstützt.
Die erinnerungspolitische Aufarbeitung des Kolonialismus ist laut Bundesregierung „ein kontinuierlich fortlaufender, dynamischer Prozess unter Einbindung verschiedener Akteure“.
Ein Restitutionsgesetz für Kulturgüter aus kolonialen Kontexten ist derzeit nicht geplant. Die Bundesregierung arbeitet nur an einem Restitutionsgesetz für NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen. Gespräche dazu führen BKM, BMF und BMJV.
Weiterlesen:
- Staatsminister erfasst alle Jurymitglieder systematisch in Listen
- 160.000 Euro verpufft: Deutschlands Afrika-Projekt schon 2020 beendet
Betroffen sind deutsche Museen und Sammlungen mit kolonialen Beständen, Herkunftsgesellschaften in Afrika und anderen ehemaligen Kolonien sowie Wissenschaftler und Zivilgesellschaft in der Aufarbeitungsarbeit.
Die Bundesregierung beantwortet alle Fragen vollständig. Bei einigen komplexen Themen wie dem Restitutionsgesetz verweist sie auf laufende Gespräche zwischen den Ressorts.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. (Stand: 03.06.2026) Kolonialismus-Aufarbeitung: Grüne fordern Fortschrittsbericht zu Erinnerungsort und Restitutionsgesetz →
- Restitution
- Rückgabe von unrechtmäßig erworbenen Kulturgütern oder menschlichen Überresten an die Herkunftsländer.
- Provenienzforschung
- Wissenschaftliche Erforschung der Herkunft und Erwerbsgeschichte von Kulturobjekten in Sammlungen.
Wie viel Geld steht für Rückgaben zur Verfügung?
2026 stehen 600.000 Euro für Rückführungen von Kulturgütern aus kolonialen Kontexten bereit.
Wann kommt das Erinnerungskonzept zum Kolonialismus?
Das Bundeskulturministerium strebt an, im Herbst 2026 ein Papier zu zentralen Handlungsfeldern vorzulegen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6294 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.







































































