- 7 Fragen zu Bundesvorkehrungen bei Demokratiegefährdung in Ländern
- Grüne fragen nach Lagebildern, Zuständigkeiten und Bundeszwang-Verfahren
- Demokratiestrategie von 2024 wird auf Fortführung durch neue Regierung geprüft
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7398 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Grundgesetz weist dem Bund mehrere Instrumente zu, um auf Gefährdungslagen in den Ländern zu reagieren: die Bundesaufsicht nach Artikel 84 Absatz 3 und 4 GG, die Gewährleistungsverantwortung nach Artikel 28 Absatz 3 GG sowie den Bundeszwang nach Artikel 37 GG. Diese Instrumente sind an hohe rechtliche Voraussetzungen geknüpft und wurden in der Bundesrepublik bisher kaum angewendet. Die frühere Bundesregierung hatte im Mai 2024 eine ressortübergreifende Demokratiestrategie vorgelegt. Ob und wie die neue Bundesregierung diese Strategie fortführt, ist laut Drucksache 21/7398 bislang unklar.
Im Detail
Die tatsächliche Wehrhaftigkeit unserer Demokratie darf nicht erst im Ausnahmefall organisiert werden müssen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7398, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Wie reagiert der Bund, wenn in einem Bundesland die demokratische Ordnung ernsthaft gefährdet wird? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7398, die Abgeordnete der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am 29. Juli 2026 im Bundestag eingereicht haben. In sieben konkreten Fragen wollen sie von der Bundesregierung wissen, ob und wie sie auf solche Lagen vorbereitet ist – organisatorisch, rechtlich und verfahrensmäßig.
Wehrhafte Demokratie: Instrumente des Grundgesetzes
Das Grundgesetz enthält mehrere Mechanismen für den Fall, dass ein Bundesland seinen verfassungsrechtlichen Pflichten nicht nachkommt oder die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährdet. Artikel 28 Absatz 3 GG verpflichtet den Bund, die verfassungsmäßige Ordnung der Länder zu gewährleisten. Artikel 37 GG regelt den sogenannten Bundeszwang: Erfüllt ein Land seine Bundespflichten nicht, kann der Bund es mit Zustimmung des Bundesrates dazu anhalten. Artikel 84 GG ermöglicht eine Bundesaufsicht über die Ausführung von Bundesgesetzen durch die Länder. Diese Instrumente sind in der Geschichte der Bundesrepublik bislang kaum zur Anwendung gekommen – sie setzen hohe rechtliche Hürden voraus und erfordern klare Zuständigkeiten sowie belastbare Verfahren innerhalb der Bundesregierung.
Was gilt aktuell?
Die bisherige Bundesregierung hatte im Mai 2024 die Strategie „Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus“ vorgelegt. Das Dokument enthielt einen ressortübergreifenden Ansatz zur Stärkung der wehrhaften Demokratie und betonte Prävention, Beobachtung sowie die Zusammenarbeit von Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft. Ob die neue Bundesregierung diese Strategie fortführt, anpasst oder durch eigene Konzepte ersetzt, ist laut der Drucksache bislang offen. Genau hier setzt die Anfrage an: Die Fragesteller wollen wissen, welchen Stellenwert bundesstaatliche Instrumente wie Artikel 28, 37, 84 und 91 GG in der aktuellen Regierungsstrategie haben.
Die sieben Fragen der Grünen im Überblick
Die Grünen stellen der Bundesregierung folgende Fragen:
Frage 1 erkundigt sich, ob es innerhalb der Bundesregierung eine ressortübergreifende Arbeitsstruktur gibt, die sich mit möglichen bundesstaatlichen Gefährdungslagen für die FDGO, den Rechtsstaat oder die Grundrechte in den Ländern befasst.
Frage 2 fragt, ob seit Beginn der laufenden Legislaturperiode Szenarioanalysen, Lagebilder oder Monitoringberichte zu Verwundbarkeiten in der föderalen Ordnung erstellt wurden – und welche Rolle dabei der Nationale Sicherheitsrat im Kanzleramt spielt.
Frage 3 zielt auf die Informationsgrundlage: Auf welche Quellen und Verfahren stützt sich die Bundesregierung, um mögliche Probleme in den Ländern mit Bezug zu Artikel 28 GG frühzeitig zu erkennen?
Frage 4 fragt, ob die Bundesregierung geprüft hat, ob ihr ausreichende Informationsmöglichkeiten gegenüber den Ländern zur Verfügung stehen, um ihrer Gewährleistungsverantwortung gerecht zu werden.
Frage 5 betrifft die Bundesaufsicht nach Artikel 84 GG: Gibt es ein festgelegtes internes Verfahren mit definierten Verfahrensschritten und Zuständigkeiten für den Fall, dass ein Land Bundesgesetze nicht ordnungsgemäß ausführt?
Frage 6 fragt nach einem entsprechenden Verfahren für den Bundeszwang nach Artikel 37 GG: Sind Zuständigkeiten und Verfahrensschritte für diesen Fall schriftlich fixiert?
Frage 7 schließlich betrifft die Demokratiestrategie von 2024: Führt die aktuelle Bundesregierung diese fort, und welche Rolle spielen dabei verfassungsrechtliche Eingriffsinstrumente des Bundes?
Politischer Hintergrund der Anfrage
Die Anfrage entstand vor dem Hintergrund gestiegener sicherheitspolitischer Bedrohungen – darunter hybride Bedrohungen – und politischer Entwicklungen in einzelnen Bundesländern, die aus Sicht der Fragesteller die Frage aufwerfen, ob der Bund ausreichend auf mögliche Krisen vorbereitet ist. Die Grünen betonen in ihrer Vorbemerkung, dass effektive Maßnahmen zur Sicherung der Demokratie nicht erst im Ausnahmefall organisiert werden dürfen, sondern vorsorglich klare Zuständigkeiten, Verfahren und Informationsgrundlagen erfordern. Dies ist die Position der Fragesteller – eine Stellungnahme der Bundesregierung dazu liegt noch nicht vor.
Die Antwortfrist für die Bundesregierung beläuft sich auf 21 Tage ab Einreichung und endet am 19. August 2026. Die Antwort wird dann als eigene Drucksache veröffentlicht.
Weiterlesen:
- Hybride Bedrohungen: 16 Fragen zur Sicherheitslage Deutschlands
- Bundestag 30.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind potenziell alle Bürgerinnen und Bürger, deren Grundrechte und demokratische Teilhabe durch Entwicklungen auf Länderebene beeinträchtigt werden könnten. Mittelbar betrifft die Anfrage auch Behörden und politische Akteure auf Bundes- und Länderebene, die in entsprechenden Krisenlagen handlungsfähig sein müssen.
Die Kleine Anfrage wurde am 29. Juli 2026 beim Bundestag eingereicht. Die gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen läuft bis zum 19. August 2026. Danach veröffentlicht die Bundesregierung ihre Antwort als eigene Drucksache.
- Bundeszwang (Art. 37 GG)
- Verfassungsrechtliches Mittel, mit dem der Bund ein Bundesland zur Erfüllung seiner Bundespflichten zwingen kann – ein in der Praxis bisher nicht angewendetes Instrument.
- Freiheitliche demokratische Grundordnung (FDGO)
- Kern des Verfassungsstaates: demokratische Wahlen, Gewaltenteilung, Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit. Ihr Schutz ist zentrales Ziel der wehrhaften Demokratie.
- Gewährleistungsverantwortung (Art. 28 Abs. 3 GG)
- Verfassungsrechtliche Pflicht des Bundes, dafür zu sorgen, dass die Verfassungsordnung der Länder den grundgesetzlichen Mindeststandards entspricht.
Was ist der Bundeszwang nach Artikel 37 Grundgesetz?
Artikel 37 GG erlaubt dem Bund, ein Bundesland mit Weisungen und notfalls auch mit Zwangsmaßnahmen zur Erfüllung seiner Bundespflichten anzuhalten, wenn das Land diese nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Was ist die Gewährleistungsverantwortung des Bundes nach Artikel 28 GG?
Artikel 28 Absatz 3 GG verpflichtet den Bund dafür zu sorgen, dass die verfassungsmäßige Ordnung der Länder den grundgesetzlichen Mindestanforderungen entspricht – insbesondere demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Was ist die Demokratiestrategie von 2024?
Die frühere Bundesregierung legte im Mai 2024 die Strategie 'Gemeinsam für Demokratie und gegen Extremismus' vor – einen ressortübergreifenden Rahmen zur Stärkung der wehrhaften Demokratie unter Einbeziehung von Bund, Ländern und Zivilgesellschaft.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7398 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































