- 22 deutschfeindliche Straftaten im PMK-Rechts-Bereich in 2025 registriert
- 2024 wurden 15 Straftaten dieser Kategorie erfasst, kein Gewaltdelikt
- Bundesregierung soll Einzelfalldetails zu allen 37 Fällen liefern
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6548 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht jährlich bundesweite Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität (PMK). Die Statistik unterscheidet mehrere Phänomenbereiche — darunter PMK-Rechts, PMK-Links und PMK-Ausländerkriminalität — sowie verschiedene Ober- und Unterthemenfelder wie Hasskriminalität. Das Unterthemenfeld ‚Deutschfeindlich‘ ist zahlenmäßig eine vergleichsweise kleine Kategorie innerhalb von PMK-Rechts. Die aktuellen Zahlen für 2025 wurden auf Seite 18 der BMI-Fallzahlen ausgewiesen.
- 22 Straftaten — als deutschfeindlich eingestufte Taten im PMK-Rechts-Bereich im Jahr 2025, darunter ein Gewaltdelikt
- 15 Straftaten — entsprechende Fälle im Jahr 2024, ohne Gewaltdelikt
- 37 Fälle gesamt — über beide Jahre kombiniert, zu denen die AfD Einzelfalldetails anfordert
Im Detail
Im Jahr 2025 wurden 22 Straftaten (darunter ein Gewaltdelikt) im Unterthemenfeld (UTF) „Deutschfeindlich“ (Oberthemenfeld [OTF] „Hasskriminalität“) dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK-rechts) zugeordnet und im Jahr 2024 15 Straftaten und kein Gewaltdelikt.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6548, unter Verweis auf BMI-Fallzahlen 2025 PMK, S. 18
Innerhalb der deutschen PMK-Statistik existiert eine vergleichsweise wenig beachtete Kategorie: deutschfeindliche Straftaten im Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität – rechts (PMK-Rechts). Laut den bundesweiten Fallzahlen des Bundesinnenministeriums wurden 2024 insgesamt 15 Straftaten in diesem Unterthemenfeld registriert — ohne ein einziges Gewaltdelikt. Im Jahr 2025 stieg die Zahl auf 22 Straftaten, darunter ein Gewaltdelikt. Die AfD-Fraktion fragt mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6548 vom 18. Juni 2026 nach den genauen Hintergründen jedes einzelnen dieser Fälle.
PMK-Rechts: Was steckt hinter der Kategorie „Deutschfeindlich“?
Die PMK-Statistik gliedert politisch motivierte Kriminalität nach Phänomenbereichen (z. B. rechts, links, religiöse Ideologie) sowie nach Ober- und Unterthemenfeldern. Das Oberthemenfeld „Hasskriminalität“ enthält unter anderem das Unterthemenfeld „Deutschfeindlich“ — eine Kategorie, die Straftaten erfasst, bei denen die Ermittlungsbehörden eine gegen Deutsche als Gruppe gerichtete Motivation feststellen. Dass diese Fälle dem PMK-Rechts-Bereich zugeordnet werden, ist aus fachlicher Sicht bemerkenswert, da dieser Bereich typischerweise mit rechtsextrem motivierten Tätern assoziiert wird. Wie das Bundesinnenministerium diese Zuordnung begründet, soll die Antwort auf die Anfrage klären.
Was die Anfrage konkret verlangt
Die AfD-Fraktion fordert eine vollständige Einzelfallaufstellung für alle 37 Straftaten aus beiden Jahren — jeweils mit Tatzeit, Tatort und Bundesland, dem konkreten Tatvorwurf beziehungsweise Zähldelikt, allen erfassten Ober- und Unterthemenfeldern, der Anzahl der Tatverdächtigen, der Anzahl der Opfer, den Angriffszielen sowie einer etwaigen Begründung für die Zuordnung zum PMK-Rechts-Bereich. Diese Tiefe der Aufschlüsselung geht deutlich über die üblichen Jahresberichte hinaus, die nur aggregierte Zahlen ausweisen.
PMK-Statistik: Was gilt aktuell?
Die Bundesregierung veröffentlicht die PMK-Fallzahlen jährlich auf Basis von Meldungen der Länder. Die Statistik ist nach dem sogenannten Definitionssystem PMK aufgebaut, das zwischen den Phänomenbereichen unterscheidet und eine einheitliche Erfassung in allen Bundesländern sicherstellen soll. Detailangaben zu Einzelfällen sind in den öffentlich zugänglichen Jahresberichten nicht enthalten — diese Informationen sind grundsätzlich nur auf parlamentarische Anfrage hin zugänglich, sofern sie in den Datenbeständen vorliegen. Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung derartige Einzelfalldaten vorhalten kann, bleibt bis zur Beantwortung der Anfrage offen. Vergleichbare Anfragen zur Lagebilderfassung im Bereich Paralleljustiz zeigten bereits, dass zentrale Datenzusammenstellungen nicht immer auf Bundesebene vorliegen.
Die Antwortfrist der Bundesregierung beträgt 21 Tage. Die Anfrage wurde am 16. Juni 2026 eingereicht, die Frist läuft damit bis zum 9. Juli 2026. Erst mit der Antwort wird erkennbar, wie detailliert das Bundesinnenministerium die Fälle tatsächlich dokumentiert hat und ob eine vollständige Aufschlüsselung möglich ist.
Weiterlesen:
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Die Anfrage betrifft indirekt Personen, die als Opfer deutschfeindlicher Straftaten im PMK-Rechts-Bereich erfasst wurden. Darüber hinaus sind Strafverfolgungsbehörden und das Bundesinnenministerium als datenhaltende Stellen betroffen, die eine detaillierte Auskunft liefern sollen.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6548) wurde am 18. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die bis zum 9. Juli 2026 läuft. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- PMK-Rechts
- Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität, dem Straftaten mit rechtsextremem oder rechtsorientiertem Hintergrund zugeordnet werden.
- Unterthemenfeld (UTF)
- Feingliederung innerhalb der PMK-Statistik unterhalb der Oberthemenfelder wie Hasskriminalität. Beispiel: UTF 'Deutschfeindlich' unter OTF 'Hasskriminalität'.
- Zähldelikt
- Bei mehreren Straftaten in einem Vorgang wird statistisch ein Hauptdelikt als 'Zähldelikt' erfasst, um Doppelzählungen zu vermeiden.
Was ist PMK-Rechts?
PMK-Rechts steht für Politisch motivierte Kriminalität im Phänomenbereich 'rechts' — also Straftaten, die von Behörden einer rechtsextremen oder rechtsorientierten Motivation zugeordnet werden.
Was bedeutet 'deutschfeindlich' als Straftatenkategorie?
Das Unterthemenfeld 'Deutschfeindlich' erfasst Straftaten, bei denen das Motiv als Feindseligkeit gegenüber Deutschen oder dem Deutschsein eingestuft wird — innerhalb des Oberthemenfelds Hasskriminalität.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist bei Kleinen Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung. Die Anfrage wurde am 16. Juni 2026 eingereicht, die Frist läuft damit bis zum 9. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6548 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































