- Zahl der Regierungsbeauftragten stieg von 19 im Jahr 2000 auf bis zu 45
- 18 Fragen zu Kosten, Personal und Wirksamkeit des Abrüstungsamtes
- Antwort der Bundesregierung steht noch aus
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6623 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Anfrage steht im Kontext einer Reihe gleichartiger parlamentarischer Anfragen der AfD-Fraktion zur Bilanz einzelner Regierungsbeauftragter. Bereits in BT-Drs. 21/2361 hatte die Fraktion nach der Gesamtzahl der Beauftragten gefragt. Nach eigenen Angaben in der Vorbemerkung schwankte die Zahl zwischen 19 (2000–2002) und 45 (2024); Stand Juli 2025 verzeichnet die BMI-Liste 27 Einträge. Ähnliche Anfragen legte die Fraktion unter anderem zum Drogenbeauftragten und zum Antisemitismusbeauftragten vor.
- 19 — So viele Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte gab es laut Anfrage in den Jahren 2000 bis 2002.
- 45 — Höchststand im Jahr 2024 nach Angaben der Fragesteller.
- 27 — Aktuelle Zahl laut BMI-Liste Stand Juli 2025.
- 18 — Anzahl der Einzelfragen in dieser Kleinen Anfrage zu Personal, Kosten und Wirksamkeit.
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/6623
Wie viel kostet das Amt der Beauftragten der Bundesregierung für Fragen der Abrüstung und Rüstungskontrolle — und was hat es im ersten Jahr der 21. Wahlperiode konkret bewirkt? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6623, eingereicht am 24. Juni 2026.
Im Mittelpunkt steht die Rüstungskontrollbeauftragte der Bundesregierung, deren Amt in einer Zeit eingerichtet wurde, in der die Gesamtzahl staatlicher Beauftragter stark gestiegen ist. Laut den Fragestellern lag diese Zahl in den Jahren 2000 bis 2002 noch bei 19; im Jahr 2024 erreichte sie mit 45 einen Höchststand. Stand Juli 2025 verzeichnet die offizielle BMI-Liste 27 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte.
Was gilt aktuell?
Die Beauftragte für Abrüstung und Rüstungskontrolle ist kein Ministeriumsposten, sondern ein auf Grundlage von § 21 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingesetztes Amt. Sie soll Fragen der internationalen Abrüstung und Rüstungskontrolle ressortübergreifend koordinieren und Deutschland in entsprechenden Verhandlungsprozessen vertreten. Eigene Ministeriumszuständigkeiten — etwa im Auswärtigen Amt — bleiben davon unberührt. Genau hier setzt die parlamentarische Kontrolle an: Die Fraktion will wissen, ob durch den zusätzlichen Posten ein echter operativer Mehrwert entstanden ist oder ob Doppelstrukturen geschaffen wurden.
Rüstungskontrollbeauftragte: 18 Fragen zu Personal und Kosten
Die 18 Einzelfragen der Anfrage decken ein breites Spektrum ab. Gefragt wird nach der Zahl der Planstellen und Besoldungsgruppen (Frage 1), nach beauftragten externen Dienstleistern und deren Kosten (Frage 2) sowie nach Treffen mit Bundesministerien, Lobbyorganisationen, Landesregierungen und internationalen Organisationen (Fragen 3–6). Besonderes Gewicht legt die Anfrage auf Dienstreisen: Frage 7 verlangt eine vollständige Auflistung aller In- und Auslandsreisen mit Datum, Reisezweck, Delegationsgröße und Kosten.
Darüber hinaus fragt die AfD-Fraktion nach Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und Social-Media-Aktivitäten (Frage 8), nach konkreten Projekten und begleiteten Gesetzesvorhaben (Frage 9), nach erstellten Strategiepapieren (Frage 10) sowie nach der Umsetzung von Koalitionsvertragszielen (Frage 11). Fragen 12 und 13 betreffen die Berichtspflichten gegenüber dem Bundestag und Transparenzmaßnahmen der Bundesregierung. Frage 14 erkundigt sich nach dem Besuch internationaler Konferenzen und sicherheitspolitischer Foren.
Die abschließenden Fragen 15 bis 18 zielen auf die Wirksamkeitsbewertung: Anhand welcher Kriterien bewertet die Bundesregierung den Erfolg des Amtes? Welche Ziele wurden verfehlt, ist eine Evaluation geplant und welche Ergebnisse bewertet die Bundesregierung selbst als wesentlich?
Einordnung: Ähnliche Anfragen zu anderen Beauftragten
Die Drucksache reiht sich in eine Serie gleichartiger Kontrollanfragen der AfD-Fraktion ein. Zu vergleichbaren Ämtern wurden bereits Fragen gestellt — so etwa zum Drogenbeauftragten, zum Antisemitismusbeauftragten sowie zur Beauftragten für LGBTQ+. Das Muster ist stets dasselbe: Personalausstattung, externe Vergaben, Reisekosten und messbare Ergebnisse im ersten Amtsjahr. Was genau unter dem Begriff „Beauftragter“ zu verstehen ist, erklärt der Glossarbeitrag auf drucksachlich.de.
Eine Antwort der Bundesregierung liegt zum Zeitpunkt der Einreichung noch nicht vor. Die gesetzliche Frist von 21 Tagen läuft bis zum 15. Juli 2026. Weitere parlamentarische Vorgänge des Tages finden sich in der Tagesübersicht vom 26. Juni 2026.
Weiterlesen:
- Drogenbeauftragter der Bundesregierung: Kosten und Nutzen im ersten Jahr
- Antisemitismusbeauftragter: Bilanz nach einem Jahr im Amt
- Regierungsbeauftragte für LGBTQ+: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
Betroffen sind in erster Linie die Bundesregierung als Adressatin der Anfrage sowie die Beauftragte für Abrüstung und Rüstungskontrolle selbst. Mittelbar geht es um den Einsatz von Haushaltsmitteln, der alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betrifft.
Die Kleine Anfrage wurde am 24. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit zur Antwort; die Frist läuft bis zum 15. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Regierungsbeauftragter
- Von der Bundesregierung eingesetzte Person, die bestimmte Politikbereiche ressortübergreifend koordiniert oder nach außen vertritt, ohne ein eigenes Ministerium zu leiten.
- GGO
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien — interne Verfahrensordnung, die u. a. die Einsetzung von Beauftragten in § 21 regelt.
- Rüstungskontrolle
- Politischer und rechtlicher Rahmen zur Begrenzung, Überwachung und Reduzierung von Rüstung und Waffensystemen, meist durch internationale Verträge.
Was ist die Beauftragte für Abrüstung und Rüstungskontrolle?
Es handelt sich um ein von der Bundesregierung eingerichtetes Amt, das Fragen der internationalen Abrüstung und Rüstungskontrolle koordinieren und begleiten soll.
Wie viele Regierungsbeauftragte gibt es derzeit?
Laut der in der Anfrage zitierten Liste des Bundesinnenministeriums waren es Stand Juli 2025 insgesamt 27 Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist für Kleine Anfragen beträgt 21 Tage ab Einreichung, hier also bis zum 15. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6623 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































