- Zahl der Bundesbeauftragten stieg von 19 (2002) auf bis zu 45 (2024)
- 14 Fragen zu Kosten, Personal und Ergebnissen des Amtes
- Bundesregierung muss innerhalb von 21 Tagen antworten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6631 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung ist laut Drucksache von 19 in den Jahren 2000 bis 2002 auf bis zu 45 im Jahr 2024 gestiegen. Zum 1. Januar 2025 waren es 43, die offizielle BMI-Liste weist für Juli 2025 noch 27 Positionen aus. Die AfD-Fraktion hatte bereits mit BT-Drs. 21/2361 die Gesamtzahl dieser Positionen erfragt. Die vorliegende Anfrage (BT-Drs. 21/6631) richtet sich gezielt auf die Bundesbeauftragte für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse und deren erste Bilanz in der 21. Wahlperiode.
- 19 — So viele Bundesbeauftragte gab es laut Drucksache in den Jahren 2000 bis 2002.
- 45 — Höchststand der Beauftragten im Jahr 2024.
- 43 — Zahl der Beauftragten zum 1. Januar 2025.
- 27 — Zahl der Beauftragten laut offizieller BMI-Liste für Juli 2025.
- 14 — Fragen, die die AfD-Fraktion in der vorliegenden Kleinen Anfrage an die Bundesregierung richtet.
Im Detail
Es stellt sich den Fragestellern die Frage, welchen konkreten Mehrwert diese zusätzlichen Regierungsstrukturen gegenüber den bestehenden Zuständigkeiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden tatsächlich leisten.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6631, AfD-Fraktion
Wie viel kostet ein Bundesbeauftragter den Steuerzahler — und was bringt er? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6631 vom 24. Juni 2026, unterzeichnet von Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion. Im Fokus steht die Bundesbeauftragte für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse nach ihrem ersten Jahr im Amt in der 21. Wahlperiode.
Konversionskasse-Beauftragte: Was ist das Amt?
Die Bundesbeauftragte für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse koordiniert staatliche Zahlungsflüsse aus Konversionsprozessen — etwa der Umwandlung ehemals militärisch genutzter Strukturen oder Ressourcen in zivile Zwecke. Das Amt ist auf Grundlage von § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) eingesetzt. Ob es gegenüber bestehenden Ministerialstrukturen einen eigenständigen Mehrwert erzeugt, ist aus Sicht der anfragenden Fraktion unklar.
Hintergrund: Immer mehr Beauftragte
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark gewachsen: In den Jahren 2000 bis 2002 gab es laut Drucksache 19 solcher Positionen. 2021 waren es 39, 2022 bereits 35, 2023 wieder 42 und 2024 sogar 45. Zum 1. Januar 2025 zählte die Bundesregierung 43 Beauftragte. Die offizielle Liste des Bundesinnenministeriums weist für Juli 2025 noch 27 Positionen aus — eine Zahl, die je nach Zählweise variiert. Schon in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/2361 hatte die AfD-Fraktion die Gesamtstruktur dieser Positionen hinterfragt. Ähnliche Transparenzfragen stellte die Fraktion auch zu anderen Beauftragten, etwa zum Pflegebeauftragten und zur Rüstungskontrollbeauftragten.
14 Fragen zu Kosten, Leistung und Transparenz
Die Anfrage umfasst 14 Fragen, die sich auf vier Themenbereiche verteilen:
Personal und externe Dienstleister (Fragen 1–2): Gefragt wird, wie viele Planstellen und Stellen der Beauftragten zur Verfügung standen, wie viele davon besetzt waren und welchen Besoldungsgruppen sie angehören. Zudem soll die Bundesregierung offenlegen, ob externe Dienstleister beauftragt wurden und mit welchem Kostenvolumen.
Dienstreisen und Öffentlichkeitsarbeit (Fragen 3–5): Die Anfrage verlangt eine einzeln datierte Aufstellung aller Dienstreisen im In- und Ausland mit Angabe der Kosten, Reiseziele, Delegationsgröße und etwaiger externer Begleitung. Außerdem wird nach Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit und der Nutzung sozialer Medien gefragt, inklusive messbarer Reichweiten und Interaktionszahlen.
Ergebnisse und Steuerungswirkung (Fragen 6–9): Welche konkreten Projekte, Initiativen oder Gesetzesvorhaben hat die Beauftragte begleitet? Wurden Strategiepapiere erstellt und veröffentlicht? Hat sie dem Bundestag oder seinen Ausschüssen Bericht erstattet?
Bewertung und Evaluation (Fragen 10–14): Die Bundesregierung soll darlegen, anhand welcher Kriterien sie die Wirksamkeit des Amtes bewertet, welche Ziele nicht erreicht wurden und ob eine externe Evaluation geplant ist. Abschließend wird nach den messbaren Erfolgen des ersten Amtsjahres gefragt.
Doppelstrukturen oder echter Mehrwert?
Im Kern zielt die Anfrage auf die Frage, ob durch die Konversionskasse-Beauftragte ein eigenständiger operativer oder koordinierender Mehrwert entsteht — oder ob Doppelstrukturen zu bereits bestehenden Zuständigkeiten in den Bundesministerien entstehen. Laut Vorbemerkung der Anfrage sehen die Fragesteller in der wachsenden Zahl der Beauftragten ein strukturelles Problem, das zusätzliche Personal-, Verwaltungs- und Haushaltsressourcen binde, ohne dass ein messbarer Nutzen nachgewiesen sei. Diese Einschätzung ist die Position der anfragenden Fraktion und noch keine belegte Tatsache — die Bundesregierung hat dazu noch nicht Stellung genommen. Vergleichbare Fragen zur Rüstungskontrollbeauftragten zeigen, dass dies ein wiederkehrendes parlamentarisches Kontrollinstrument der AfD-Fraktion ist.
Die Bundesregierung muss die Anfrage innerhalb von 21 Tagen beantworten. Die Antwort wird als eigene Bundestagsdrucksache veröffentlicht und gibt dann erstmals offiziellen Aufschluss über Kosten und Ergebnisse des Amtes. Auch im Bereich staatlicher Ausgabenprüfung sind ähnliche Anfragen zu finden, etwa zur Finanzierungslücke in der Notfallversorgung oder zu Förderprogrammen wie Demokratie leben!, bei denen parlamentarische Kontrolle über Mittelverwendung eingefordert wird.
Weiterlesen:
- Pflegebeauftragter: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Rüstungskontrollbeauftragte: Kosten und Bilanz nach Jahr 1
- Demokratie leben!: 166,2 Mio. Euro Förderung im Jahr 2025
Betroffen sind unmittelbar die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Personal- und Sachkosten des Amtes tragen. Mittelbar sind alle parlamentarisch Interessierten betroffen, da die Anfrage auf mehr Transparenz über Aufgaben und Ergebnisse staatlicher Beauftragter abzielt.
Die Kleine Anfrage ist am 24. Juni 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat gemäß Geschäftsordnung 21 Tage Zeit für eine schriftliche Antwort; die Frist läuft bis zum 15. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigene Drucksache veröffentlicht.
- Konversionskasse
- Ein staatlicher Fonds, der Erlöse oder Zahlungen aus Konversionsprozessen — etwa der Umwandlung von Rüstungs- in Zivilgüter — verwaltet und verteilt.
- Bundesbeauftragte/r
- Von der Bundesregierung eingesetzte Person, die ein bestimmtes Politikfeld koordiniert oder vertritt, ohne selbst Minister zu sein. Rechtsgrundlage ist § 21 Abs. 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO).
- GGO
- Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien — das interne Regelwerk, das Organisation und Verfahren der Bundesministerien sowie die Einsetzung von Beauftragten regelt.
Was ist die Konversionskasse?
Die Konversionskasse ist ein staatlicher Fonds, der Zahlungen aus bestimmten Umwandlungsprozessen verwaltet. Eine Bundesbeauftragte überwacht und koordiniert die zugehörigen Zahlungsverfahren.
Wie viele Bundesbeauftragte gibt es aktuell?
Laut Drucksache betrug die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten am 1. Januar 2025 insgesamt 43; Stand Juli 2025 weist die offizielle Liste des BMI 27 aus.
Was fragt die AfD konkret?
Die Fraktion fragt unter anderem nach Planstellen, externen Dienstleistern, Dienstreisekosten, Öffentlichkeitsarbeit, Social-Media-Nutzung, konkreten Projektergebnissen und einer geplanten Evaluation des Amtes.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6631 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































