- Keine Planstellen, keine Kosten für die Bundesbeauftragte
- Aufgaben erledigt A16-Beamtin nebenbei ohne Extraaufwand
- Keine Dienstreisen, keine Berichte, keine Öffentlichkeitsarbeit
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7025 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten der Bundesregierung hat sich seit den frühen 2000er-Jahren deutlich erhöht: Von 19 Beauftragten in den Jahren 2000 bis 2002 stieg die Zahl auf bis zu 45 im Jahr 2024, bevor sie laut offizieller BMI-Liste im Juli 2025 auf 27 zurückging. Die AfD-Fraktion hat im Zuge einer Serie von Kleinen Anfragen die Tätigkeitsbilanz einzelner Beauftragter beleuchtet. Die Antwort des Bundesministeriums der Finanzen vom 7. Juli 2026 bezieht sich auf die Bundesbeauftragte für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse und deckt das erste Jahr der laufenden Legislaturperiode ab.
- 0 Planstellen — Die Bundesbeauftragte für die Konversionskasse verfügt über keine eigenen Stellen; die Aufgaben werden von einer A16-Beamtin nebenbei übernommen.
- 0 Dienstreisen — Im ersten Jahr der aktuellen Legislaturperiode wurden weder Inlands- noch Auslandsreisen unternommen.
- 0 Euro Öffentlichkeitsarbeit — Es entstanden keine Ausgaben für Kommunikationsmaßnahmen oder Social-Media-Aktivitäten.
- 27 Beauftragte — So viele Beauftragte, Koordinatoren und Sonderbeauftragte listete das BMI im Juli 2025, nach einem Höchststand von 45 im Jahr 2024.
Im Detail
Die Tätigkeit dient vollumfänglich der Erfüllung einer gesetzlichen determinierten Aufgabe. Diese Aufgabe ist nach Einschätzung der Bundesregierung auch in der aktuellen Legislaturperiode vollständig erfüllt worden.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7025, S. 3
Die Bundesbeauftragte für die Behandlung von Zahlungen an die Konversionskasse hat im ersten Jahr der laufenden Legislaturperiode keine eigenen Planstellen, keine gesonderten Haushaltsmittel und keine eigenständigen Initiativen vorzuweisen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 21/7025, übermittelt am 8. Juli 2026) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor. Die Antwort wurde vom Bundesministerium der Finanzen am 7. Juli 2026 übermittelt.
Was gilt aktuell?
Die Funktion der Bundesbeauftragten für die Konversionskasse ist gesetzlich verankert. Eine eigene Organisationseinheit mit Personal und Budget existiert allerdings nicht. Stattdessen erledigt eine Beamtin der Besoldungsgruppe A16 die anfallenden Aufgaben im Rahmen ihrer regulären, geschäftsplanmäßigen Tätigkeiten — ohne Zusatzressourcen. Externe Dienstleister wurden nicht beauftragt, Dienstreisen nicht unternommen, Strategiepapiere oder Berichte nicht erstellt. Auch gegenüber dem Deutschen Bundestag oder seinen Ausschüssen wurden keine Berichte erstattet.
Konversionskasse: Bundesbeauftragte mit minimaler Aktivität
Auf die Frage, welche konkreten Maßnahmen, Initiativen oder Projekte die Beauftragte angestoßen hat, antwortet die Bundesregierung lapidar: „In Wahrnehmung der gesetzlichen Aufgaben wurden Auskünfte erteilt.“ Eine Begleitung von Gesetzesvorhaben, Ziele aus dem Koalitionsvertrag oder Transparenzmaßnahmen gegenüber der Öffentlichkeit: Fehlanzeige. Auf alle entsprechenden Fragen lautet die Antwort schlicht „Nein.“
Die Fragen 11 bis 14 — unter anderem nach quantitativen Bewertungskriterien, nicht erreichten Zielen und Evaluierungsvorhaben — beantwortet die Bundesregierung zusammengefasst. Sie erklärt, die gesetzlich determinierte Aufgabe sei vollständig erfüllt worden, und verweist für die Evaluierungsfrage auf die Antwort zur Großen Anfrage BT-Drs. 21/6171 vom 28. Mai 2026. Konkrete Erfolgskriterien oder messbare Kennzahlen werden dabei nicht genannt.
Wachsende Zahl der Beauftragten als politisches Thema
Die Anfrage steht im breiteren Kontext der Debatte über die wachsende Zahl staatlicher Beauftragter. Laut Vorbemerkung der Fragesteller hat sich die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten seit den Jahren 2000 bis 2002 — damals 19 — auf zeitweise 45 im Jahr 2024 mehr als verdoppelt. Im Juli 2025 listete das Bundesministerium des Innern laut der offiziellen BMI-Liste noch 27 solcher Funktionen. Die AfD-Fraktion stellt in ihrer Anfrage die grundsätzliche Frage, ob diese Strukturen gegenüber bestehenden Ministerialzuständigkeiten einen konkreten Mehrwert liefern oder Doppelstrukturen entstehen. Im vorliegenden Fall der Konversionskassen-Beauftragten legt die Regierungsantwort zumindest nahe, dass keine Doppelstrukturen mit erheblichem Ressourcenaufwand entstanden sind — weil schlicht kaum eigenständige Aktivitäten stattgefunden haben.
Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ergibt sich daraus ein ambivalentes Bild: Einerseits verursacht das Amt keine nachweisbaren Mehrkosten. Andererseits bleibt unklar, welchen messbaren Beitrag die Beauftragte über die reine Pflichterfüllung hinaus leistet — und ob die gesetzliche Aufgabe nicht ebenso gut direkt durch das zuständige Ministerium wahrgenommen werden könnte. Eine Antwort darauf gibt die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7025 nicht.
Im Zusammenhang mit der breiteren Debatte über staatliche Strukturen und Transparenz sind auch andere Bereiche der Bundesverwaltung im parlamentarischen Fokus: Bundestag 20.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen gibt einen Überblick über weitere aktuelle Vorgänge.
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Unmittelbar betroffen ist die mit der Funktion beauftragte Beamtin (Besoldungsgruppe A16), die die Aufgaben ohne zusätzliche Stellen oder Ressourcen erledigt. Mittelbar betrifft das Thema alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da es um die Frage geht, ob staatliche Beauftragtenposten mit messbarem Nutzen und vertretbarem Ressourceneinsatz verbunden sind.
Die Bundesregierung hat die Fragen 11 bis 14 zusammengefasst und für die Evaluierungsfrage auf eine frühere Antwort (BT-Drs. 21/6171) verwiesen, ohne konkrete Kriterien oder messbare Erfolge zu benennen. Dies stellt eine teilweise Ausweichung dar, da quantitative und qualitative Bewertungsmaßstäbe nicht genannt werden.
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Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Konversionskasse-Beauftragte: Bilanz nach Jahr 1 im Parlament →
- Konversionskasse
- Staatliches Instrument zur Verwaltung und Abwicklung bestimmter gesetzlich geregelter Zahlungen; ein Bundesbeauftragter überwacht die korrekte Behandlung dieser Mittel.
- Besoldungsgruppe A16
- Höhere Beamtenlaufbahn im Bundesdienst; entspricht in etwa der Ebene eines Abteilungsleiters in einer Bundesbehörde.
- GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien)
- Interne Verfahrensordnung, die u. a. regelt, wie Beauftragte der Bundesregierung eingesetzt und gelistet werden (§ 21 Abs. 3 GGO).
Was ist die Konversionskasse?
Die Konversionskasse ist ein Instrument zur Verwaltung bestimmter staatlicher Zahlungen. Ein Bundesbeauftragter überwacht gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben im Zusammenhang mit diesen Zahlungen.
Kostet die Bundesbeauftragte für die Konversionskasse den Steuerzahler extra?
Laut Bundesregierung entstehen keine zusätzlichen Kosten: Es gibt keine eigenen Planstellen, keine externen Dienstleister und keine gesonderten Haushaltsmittel. Die Aufgaben erledigt eine bestehende Beamtin (A16) nebenbei.
Wie viele Bundesbeauftragte gibt es insgesamt?
Laut der Vorbemerkung der Fragesteller betrug die Zahl der Beauftragten, Koordinatoren und Sonderbeauftragten mit Stand Januar 2025 insgesamt 43; im Juli 2025 waren es laut offizieller BMI-Liste 27.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7025 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.





































































