- Abkommen zum Jugendaustausch Deutschland-Kasachstan seit 1995 in Kraft
- Laut Linken-Fraktion seit zehn Jahren keine nennenswerten Aktivitäten
- 12 Fragen an Bundesregierung zu Förderung und geplanten Maßnahmen 2026/2027
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6744 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Deutschland und Kasachstan unterzeichneten am 17. März 1995 in Bonn eine Vereinbarung zur jugendpolitischen Zusammenarbeit; wenige Wochen zuvor, am 16. Dezember 1994, kam in Almaty ein Abkommen über kulturelle Zusammenarbeit zustande. Im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) „Internationale Jugendarbeit“ fanden in der Folge Aktivitäten statt, unter anderem in Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Jugend Kasachstans (VDKJ). Nach Einschätzung der Fragesteller gab es in den vergangenen zehn Jahren keine nennenswerten Aktivitäten zur Umsetzung der Vereinbarung. Die kasachische Ministerin für Kultur und Information, Aida Balayeva, wandte sich im Jahr 2025 an Bundesministerin Karin Prien (CDU) mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu reaktivieren; Prien lehnte im November 2025 eine Ausweitung der Prioritätsländer ab.
Im Detail
„Derzeit gibt es keine Pläne, die Anzahl dieser Schwerpunktländer zu erweitern. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihrer freundlichen Bitte daher nicht nachkommen kann.“
— Antwortschreiben Bundesministerin Karin Prien vom 28. November 2025, zitiert in BT-Drs. 21/6744
Seit über 30 Jahren existiert ein bilaterales Abkommen zur jugendpolitischen Zusammenarbeit zwischen Deutschland und Kasachstan — doch nach Einschätzung der Fraktion Die Linke blieb es in den vergangenen zehn Jahren weitgehend ohne nennenswerte Umsetzung. Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6744, eingereicht am 26. Juni 2026, stellen Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und weitere 23 Abgeordnete der Fraktion Die Linke zwölf Fragen an die Bundesregierung zum Stand des deutsch-kasachischen Jugendaustauschs.
Das Abkommen und seine Geschichte
Am 17. März 1995 unterzeichneten das kasachische Ministerium für Jugend, Tourismus und Sport und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Bonn eine Vereinbarung zur jugendpolitischen Zusammenarbeit. Bereits wenige Wochen zuvor, am 16. Dezember 1994, hatten beide Länder in Almaty ein Kulturabkommen geschlossen. In den Folgejahren gab es Aktivitäten im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) „Internationale Jugendarbeit“, auch in Zusammenarbeit mit dem Verband der deutschen Jugend Kasachstans (VDKJ). Deutschland pflegt vergleichbare Programme bereits seit Jahrzehnten mit Frankreich, Polen, Tschechien und den USA.
Bundesministerin lehnte Reaktivierung ab
Den Anstoß für die parlamentarische Anfrage gab ein Briefwechsel auf Ministeriumsebene. Die kasachische Ministerin für Kultur und Information, Aida Balayeva, wandte sich 2025 an Bundesministerin Karin Prien (CDU) mit dem Ziel, die Zusammenarbeit wieder zu aktivieren. Prien antwortete am 28. November 2025: „Unsere aktuellen globalen jugendpolitischen Aktivitäten konzentrieren sich auf wenige Prioritätsländer und multilaterale Organisationen. Derzeit gibt es keine Pläne, die Anzahl dieser Schwerpunktländer zu erweitern.“ Diese Antwort stößt bei der Fraktion Die Linke nach eigenen Angaben auf Unverständnis.
Deutsch-Kasachischer Jugendaustausch: Was die Anfrage konkret klärt
Die Anfrage fragt in zwölf Punkten nach konkreten Aktivitäten und Fördermitteln seit 2015. Die Fragesteller wollen unter anderem wissen, welche Aktivitäten im Sinne der Artikel 2 und 3 des Abkommens seit 2015 stattgefunden haben und in welchem Umfang diese vom Bund finanziert wurden — aufgeschlüsselt nach Jahren und Haushaltstiteln. Außerdem fragt die Anfrage, wann zuletzt ein Protokoll zur jugendpolitischen Zusammenarbeit vereinbart wurde, ob Tagungen und Kolloquien zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit stattfanden und was die Bundesregierung zur erleichterten Visavergabe für kasachische Jugendliche unternommen hat.
Frage 10 zielt direkt auf die Antwort von Bundesministerin Prien: Die Fraktion will wissen, auf welche Prioritätsländer und multilateralen Organisationen sich die Bundesregierung bei ihren globalen jugendpolitischen Aktivitäten konzentriert. Frage 11 erfragt konkret, welche deutschen Organisationen aktuell den Jugendaustausch mit Kasachstan fördern und welche davon institutionell oder projektbezogen Bundesmittel erhalten — getrennt für 2025 und 2026. Abschließend fragt Frage 12, ob die Bundesregierung bereit ist, das Abkommen von 1995 in den Jahren 2026 und 2027 mit konkreten Maßnahmen zu beleben.
Stellenwert internationaler Jugendarbeit
Internationaler Jugendaustausch gilt als wichtiges Instrument der Außenpolitik und der zivilgesellschaftlichen Verständigung. Programme wie das Deutsch-Französische Jugendwerk oder der Deutsch-Polnische Jugendaustausch erhalten regelmäßig substanzielle Bundesförderung. Kasachstan ist mit rund 19 Millionen Einwohnern der flächenmäßig größte Binnenstaat der Welt und beheimatet eine bedeutende deutschstämmige Minderheit, deren Jugendorganisation VDKJ im vergangenen Jahr ihr 30-jähriges Bestehen feierte. Die Antwortfrist für die Bundesregierung läuft bis zum 17. Juli 2026.
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Betroffen sind Jugendliche und Fachkräfte der außerschulischen Jugendarbeit in Deutschland und Kasachstan, die an bilateralen Austauschprogrammen teilnehmen möchten. Ebenso betroffen sind zivilgesellschaftliche Organisationen wie der Verband der deutschen Jugend Kasachstans (VDKJ), die auf Bundesförderung für solche Programme angewiesen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/6744) wurde am 26. Juni 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat gemäß parlamentarischer Praxis 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist läuft bis zum 17. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion weitere parlamentarische Schritte einleiten.
- Kinder- und Jugendplan (KJP)
- Zentrales Förderinstrument des Bundes für die Kinder- und Jugendhilfe, darunter auch die internationale Jugendarbeit.
- VDKJ
- Verband der deutschen Jugend Kasachstans — eine Organisation, die Jugendliche mit deutschen Wurzeln in Kasachstan vertritt und Austauschaktivitäten fördert.
- Prioritätsländer
- Staaten, auf die das Bundesministerium seine internationalen jugendpolitischen Aktivitäten und Förderungen konzentriert.
Seit wann gilt das Jugendabkommen mit Kasachstan?
Das Abkommen zur jugendpolitischen Zusammenarbeit wurde am 17. März 1995 in Bonn unterzeichnet und ist weiterhin in Kraft.
Warum wird das Abkommen gerade jetzt thematisiert?
Die kasachische Kulturministerin wandte sich im vergangenen Jahr an Bundesministerin Prien mit dem Ziel, die Zusammenarbeit zu reaktivieren. Prien lehnte eine Ausweitung der Prioritätsländer im November 2025 ab.
Welche Fragen stellt Die Linke konkret?
Die Fraktion fragt nach Aktivitäten seit 2015, Bundesförderung, Ministerbesuchen in Kasachstan, Protokollen, Visaerleichterungen sowie den für 2026 und 2027 geplanten Maßnahmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6744 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































