- Bundesrechnungshof kritisierte Förderung von Islamic Relief Deutschland in zwei Prüfberichten
- Auswärtiges Amt konnte Grundlage für positive Fördereinschätzung nicht erklären
- 11 Fragen zu beteiligten Stellen, Sicherheitshinweisen und Dokumentationspflichten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7525 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesrechnungshof hat die Förderung von Islamic Relief Deutschland durch das Auswärtige Amt in zwei aufeinanderfolgenden Prüfberichten beanstandet. Im Kern steht der Vorwurf, dass das Auswärtige Amt Förderentscheidungen traf, ohne die Förderwürdigkeit hinreichend zu dokumentieren und sicherheitsbehördliche Hinweise auf Verbindungen des internationalen Islamic-Relief-Netzwerks zur Muslimbruderschaft ausreichend zu gewichten. Eine erste Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7057) wurde nach Auffassung der Fragesteller von der Bundesregierung nicht vollständig beantwortet, weshalb nun mit BT-Drs. 21/7525 eine Nachfrage gestellt wird.
Im Detail
„Ihre stereotyp gegebenen Zusicherungen, alles Erforderliche sei getan, nur halt nicht dokumentiert worden, werden, je häufiger vorgetragen, desto weniger glaubwürdig.“
— Bundesrechnungshof, zitiert in BT-Drs. 21/7525 (Vorbemerkung der Fragesteller)
Das Auswärtige Amt steht wegen seiner Förderpolitik gegenüber Islamic Relief Deutschland (IRD) unter Druck. Der Bundesrechnungshof hat die Vergabe staatlicher Mittel an die islamische Hilfsorganisation in zwei separaten Prüfberichten scharf kritisiert – und die AfD-Fraktion bohrt mit ihrer Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7525 vom 10. August 2026 nach den genauen behördlichen Entscheidungsabläufen, die dazu geführt haben.
Bundesrechnungshof: Fehlende Dokumentation und mangelnde Prüfung
Im Zentrum der Kritik des Bundesrechnungshofs steht, dass das Auswärtige Amt nicht erklären konnte, auf welcher Grundlage es zur Einschätzung gelangte, IRD habe als humanitäre Nichtregierungsorganisation einen guten Ruf. Im zweiten Prüfbericht verschärfte der Bundesrechnungshof seinen Ton deutlich:
„Ihre stereotyp gegebenen Zusicherungen, alles Erforderliche sei getan, nur halt nicht dokumentiert worden, werden, je häufiger vorgetragen, desto weniger glaubwürdig.“
Hinzu kommt: Laut der Vorbemerkung der Fragesteller lagen bereits vor den Förderentscheidungen sicherheitsbehördliche Hinweise vor. Erkenntnisse zu Verbindungen des internationalen Islamic-Relief-Netzwerks zur Muslimbruderschaft waren demnach seit mehreren Jahren bekannt – und dennoch flossen Fördermittel.
Islamic Relief Deutschland: Was gilt aktuell?
IRD ist die deutsche Sektion eines weltweiten islamischen Hilfswerks. Das internationale Netzwerk steht in mehreren Ländern unter Beobachtung wegen mutmaßlicher Verbindungen zu islamistischen Strukturen. In Deutschland erhielt IRD Fördermittel des Auswärtigen Amts für humanitäre Projekte. Der Bundesrechnungshof hat die Förderprozesse geprüft und dabei erhebliche Mängel in der Dokumentation und der Risikoprüfung festgestellt. Die Förderpraxis und deren Rechtsgrundlagen sind Gegenstand parlamentarischer Kontrolle.
Entscheidungsprozesse: 11 Fragen an die Bundesregierung
Die AfD-Fraktion stellt in BT-Drs. 21/7525 insgesamt elf Fragen zu den internen Abläufen im Auswärtigen Amt. Die Anfrage knüpft an eine frühere Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7057) an, deren Antwort die Fragesteller als unvollständig bewerten, weil die Bundesregierung dort zwar auf frühere Drucksachen verwies, zentrale Fragen zum Entscheidungsprozess aber offenließ.
Konkret fragt die Fraktion, welche Referate und Abteilungen des Auswärtigen Amts an den Förderentscheidungen beteiligt waren (Frage 1), welche weiteren Bundesbehörden eingebunden wurden (Frage 2) und welche Erkenntnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zum Zeitpunkt der jeweiligen Förderentscheidungen vorlagen (Frage 3). Darüber hinaus erkundigt sich die Anfrage nach einem möglichen Informationsaustausch mit Partnerdiensten ausländischer Staaten und den Ergebnissen solcher Konsultationen (Frage 4 und 5).
Besonderes Gewicht legen die Fragesteller auf die personelle Verantwortung: Frage 6 zielt darauf ab, welche Stelle oder welcher Amtsträger letztlich die Förderentscheidung traf und mit welcher fachlichen Begründung. Frage 8 fragt nach schriftlichen Risikoabwägungen – etwa zu politischen Risiken oder zur Mittelverwendung – die vor den Bewilligungen erstellt worden sein sollen. Frage 9 richtet sich auf die Kriterien, die trotz vorliegender Hinweise auf islamistische Bezüge zu positiven Förderentscheidungen führten.
Abschließend fragen die Abgeordneten, ob das Auswärtige Amt infolge der Bundesrechnungshof-Kritik interne Regelungen oder Prüfprozesse geändert hat (Frage 11) – und wenn ja, welche. Diese Frage berührt die aktuelle Praxis der Fördermittelvergabe und ist damit über den Einzelfall IRD hinaus relevant für die parlamentarische Kontrolle der Außenförderung.
Parlamentarische Kontrolle der Außenförderung
Der Fall Islamic Relief Deutschland ist kein Einzelfall in der Debatte um staatliche Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen mit politisch sensiblen Verbindungen. Das Instrument der Kleinen Anfrage ermöglicht es Fraktionen, die Bundesregierung zu konkreten Verwaltungsvorgängen zu befragen. Dass eine zweite Nachfrage nötig wird, weil die erste Antwort als unvollständig bewertet wird, zeigt die anhaltende Spannung zwischen dem parlamentarischen Informationsanspruch und der Auskunftsbereitschaft der Exekutive. Vergleichbare Debatten zur Kontrolle von Förderprogrammen finden sich auch beim Gebäudemodernisierungsgesetz und der Frage nach Lobbyeinflüssen oder bei der Diskussion über Haushaltsansätze im Bundesfinanzplan 2026–2030.
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7525 bleibt abzuwarten. Sie wird zeigen, ob das Auswärtige Amt die Entscheidungsabläufe bei der IRD-Förderung transparent offenlegt oder erneut auf frühere Drucksachen verweist.
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Betroffen sind zunächst die Steuerzahler, da staatliche Fördermittel des Auswärtigen Amts an IRD flossen. Darüber hinaus betrifft die Frage nach den Entscheidungsprozessen die zuständigen Referate und Abteilungen des Auswärtigen Amts sowie weitere beteiligte Bundesbehörden und Sicherheitsdienste.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7525) ist am 10. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung muss die Anfrage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen beantworten. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus.
- Bundesrechnungshof
- Oberste Bundesbehörde, die die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes unabhängig prüft und dem Bundestag berichtet.
- Islamic Relief Deutschland (IRD)
- Deutsche Sektion des internationalen Islamic-Relief-Netzwerks, einer humanitären Hilfsorganisation, die vom Auswärtigen Amt Fördermittel erhielt.
- Muslimbruderschaft
- Islamistische Bewegung, die in mehreren Ländern als extremistisch eingestuft wird. Das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet ihr Netzwerk in Deutschland.
Was ist Islamic Relief Deutschland?
Islamic Relief Deutschland (IRD) ist eine humanitäre Nichtregierungsorganisation, die vom Auswärtigen Amt mit Fördermitteln unterstützt wurde. Der Bundesrechnungshof kritisierte die Förderpraxis in zwei Prüfberichten.
Was hat der Bundesrechnungshof konkret bemängelt?
Laut den in der Drucksache zitierten Prüfberichten konnte das Auswärtige Amt nicht erklären, auf welcher Grundlage es IRD einen guten Ruf als humanitäre Organisation zusprach. Zudem wurden Zusicherungen gegeben, dass alles Erforderliche getan worden sei, ohne entsprechende Dokumentation.
Warum ist dies eine Nachfrage?
Die Fragesteller sehen die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7057 als unvollständig an, weil zentrale Fragen zum internen Entscheidungsprozess nicht beantwortet wurden. BT-Drs. 21/7525 wiederholt und vertieft diese Fragen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7525 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































