- 13 Fragen zu Arbeitsunfällen in Wind-, Solar- und Kernkraftanlagen
- Tödliche Unfälle an Windkraftanlagen 2026 Auslöser der Anfrage
- Bundesregierung soll Unfalldaten je Kilowattstunde offenlegen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7531 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Arbeitsunfälle im Bereich der Stromerzeugung rücken im Zuge des Ausbaus erneuerbarer Energien zunehmend in den öffentlichen Fokus. Im Februar 2026 starben laut Medienberichten zwei Monteure bei einem Unfall an einer Windkraftanlage; ein Gutachten stellte als Ursache einen Montagefehler fest. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat für Windenergieanlagen bereits eine Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung veröffentlicht (DGUV Information 203-007). Ob und wie die Bundesregierung diese und weitere Erkenntnisse technologiespezifisch auswertet und für Vergleiche zwischen verschiedenen Stromerzeugungsarten nutzt, ist Gegenstand der Kleinen Anfrage.
Im Detail
Für die verschiedenen Bereiche der Stromerzeugung bestehen unterschiedliche Arbeitsbedingungen und Gefährdungen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7531
Arbeitsunfälle in der Stromerzeugung betreffen tausende Beschäftigte in Deutschland — von Windkraftmonteuren in luftigen Höhen bis zu Technikern in Biogasanlagen. Wie gut die Bundesregierung diese Risiken technologiespezifisch kennt und auswertet, klärt die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7531 der AfD-Fraktion vom 10. August 2026.
Arbeitssicherheit Stromerzeugung: Was die Anfrage konkret fragt
Die Anfrage umfasst 13 Fragen und verlangt Auskunft über meldepflichtige und tödliche Arbeitsunfälle in zehn verschiedenen Bereichen der Stromerzeugung: konventionelle Kraftwerke, Kernkraftwerke, Onshore- und Offshore-Windenergieanlagen, Dach- und Freiflächen-Photovoltaik, Biogas, Oberflächen- und Tiefen-Geothermie sowie sonstige erneuerbare Energien. Dabei sollen die Unfalldaten nach Betriebsstunden und nach erzeugter Kilowattstunde aufgeschlüsselt werden — eine Kennzahl, die technologieübergreifende Vergleiche überhaupt erst ermöglicht.
Neben reinen Unfalldaten fragt die Fraktion auch, ob die Bundesregierung internationale Organisationen wie Eurostat, die ILO, die OECD, die IEA oder die Internationale Agentur für Erneuerbare Energien (IRENA) zur Bewertung heranzieht. Zudem soll offengelegt werden, welche wissenschaftlichen Studien Bundesministerien oder -behörden seit 2015 zur Arbeitssicherheit in der Stromerzeugung ausgewertet oder beauftragt haben.
Tödliche Unfälle an Windkraftanlagen als Auslöser
Hintergrund der Anfrage sind konkrete Unfälle: Im Februar 2026 starben laut Medienberichten zwei Monteure bei einem Arbeitsunfall an einer Windkraftanlage; ein anschließendes Gutachten stellte einen Montagefehler als Ursache fest. Offshore-Windparks rücken durch ihre zunehmend abgelegene Lage auf hoher See zusätzlich in den Fokus — Rettungsketten werden schwieriger, Reaktionszeiten länger. Die Anfrage thematisiert daher auch Unterschiede zwischen der Errichtungs-, Betriebs-, Wartungs- und Rückbauphase von Anlagen sowie Unterschiede zwischen Stammelegschaften der Betreiber und Beschäftigten externer Dienstleister.
Was gilt aktuell?
Arbeitsschutz in der Stromerzeugung fällt unter das Arbeitsschutzgesetz sowie die Zuständigkeiten mehrerer Bundesbehörden. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat eine Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung für Windenergieanlagen veröffentlicht (DGUV Information 203-007). Eine systematisch technologiespezifische Veröffentlichung von Sicherheitskennzahlen — etwa Unfallraten je erzeugte Kilowattstunde für verschiedene Kraftwerkstypen — erfolgt nach aktuellem Kenntnisstand nicht regelmäßig durch die Bundesregierung. Ob und warum das so ist, soll Frage 13 klären.
Die Anfrage berührt damit eine politisch relevante Datenlücke: Während der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland rasant voranschreitet, fehlt es laut Fragestellung an öffentlich zugänglichen, technologiespezifischen Sicherheitsvergleichen, die Aufschluss darüber geben, in welchem Bereich der Stromerzeugung Beschäftigte am stärksten gefährdet sind.
Entwicklung seit 2015 im Blick
Frage 9 der Anfrage zielt auf die Entwicklung der Arbeitssicherheit seit 2015 — dem Jahr, in dem die Energiewende in Deutschland deutlich Fahrt aufnahm. Gefragt wird insbesondere, ob der massive Ausbau der erneuerbaren Energien die Unfallzahlen beeinflusst hat und welche Rolle Digitalisierung, Automatisierung und Fernüberwachung bei der Verbesserung der Arbeitssicherheit spielen. Diese Fragen sind auch für die breitere Energiepolitik relevant: Wer die Transformation des Stromsystems plant, muss die Sicherheitsstandards der wachsenden Technologiebereiche kennen. Mehr zu aktuellen Fragen rund um den Energiesektor findet sich im Überblick Gebäudemodernisierungsgesetz: 37 Fragen zur Gaslobby.
Die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7531 steht noch aus.
Weiterlesen:
- Bundestag 14.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Schriftliche Fragen KW 28/2026: 251 Antworten im Überblick
Betroffen sind in erster Linie Beschäftigte in der Energiewirtschaft: Monteure und Wartungstechniker an Windkraft- und Photovoltaikanlagen, Personal in konventionellen und Biomasse-Kraftwerken sowie Subunternehmer externer Dienstleistungsfirmen. Darüber hinaus berührt die Anfrage die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften und der DGUV als Datenlieferanten sowie Bundesbehörden wie die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7531 ist am 10. August 2026 eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Gemäß § 104 GO-BT ist eine Beantwortung grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- DGUV
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung — der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Sie erfasst Arbeitsunfalldaten und erarbeitet Präventionsvorschriften.
- Gefährdungsbeurteilung
- Gesetzlich vorgeschriebene systematische Analyse der Arbeitsbedingungen, mit der Arbeitgeber Unfallrisiken für ihre Beschäftigten ermitteln und dokumentieren müssen.
- Unfallrate je Kilowattstunde
- Kennzahl, die Arbeitsunfälle ins Verhältnis zur erzeugten Strommenge setzt — ermöglicht einen fairen Vergleich zwischen Technologien mit sehr unterschiedlichen Betriebsstunden.
Was wird in der Kleinen Anfrage 21/7531 gefragt?
Die AfD-Fraktion fragt nach Arbeitsunfall-Statistiken für zehn Stromerzeugungstechnologien, den genutzten Datenquellen und geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.
Welche Stromerzeugungsarten werden in der Anfrage verglichen?
Die Anfrage nennt konventionelle Kraftwerke, Kernkraftwerke, Onshore- und Offshore-Windenergie, Dach- und Freiflächen-Photovoltaik, Biogas, Oberflächen- und Tiefen-Geothermie sowie sonstige erneuerbare Energien.
Wann ist mit einer Antwort der Bundesregierung zu rechnen?
Die Antwortfrist beträgt laut § 104 GO-BT grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung der Anfrage an das Bundeskanzleramt; das genaue Zuleitungsdatum ist aus der Drucksache nicht ersichtlich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7531 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































