- 270 Tote in Brumadinho 2019 bleiben ohne vollständige Entschädigung
- 95 Prozent der LkSG-Unternehmen sollen laut Drucksache ausgenommen werden
- 12. Verhandlungsrunde zum UN-Abkommen findet im Oktober 2026 statt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7533 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Seit 2014 verhandeln Staaten im Rahmen einer offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe (OEIGWG) des UN-Menschenrechtsrats über ein verbindliches internationales Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Grundlage sind die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 (Ruggie-Prinzipien), die bislang nur empfehlenden Charakter haben. Auf nationaler und europäischer Ebene wurden mit dem deutschen LkSG (in Kraft seit Januar 2023) und der EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD erste gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen. Die CSDDD muss bis Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden; durch das OMNIBUS-I-Paket wurden Vorschriften zu Klima-Transitionsplänen bereits gestrichen.
- 270 Todesopfer — Opfer des Dammbruchs in Brumadinho, Brasilien, Januar 2019; zentrales Fallbeispiel der Anfrage.
- 95 % der LkSG-Unternehmen — sollen laut Fragesteller nach dem Beschluss vom 1. Juli 2026 vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen werden.
- Seit 2021 — läuft vor dem Landgericht München ein Schadensersatzprozess gegen TÜV Süd im Zusammenhang mit dem Brumadinho-Unglück.
- 2025–2027 — Zeitraum, für den der OEIGWG zusätzliche Kapazitäten für die Verhandlungen zum UN Treaty zugesprochen wurden.
- 21 Fragen — stellt Die Linke an die Bundesregierung zur deutschen Haltung im UN-Verhandlungsprozess.
Im Detail
Die Bundesregierung hat am 1. Juli 2026 beschlossen, auf dieser Basis den Anwendungsbereich des Lieferkettengesetzes massiv zu beschränken, womit 95 Prozent der bisher vom LkSG erfassten Unternehmen in Deutschland vom Gesetz ausgenommen wären.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7533
Wie positioniert sich Deutschland bei den Verhandlungen über ein verbindliches UN-Abkommen, das Unternehmen weltweit zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichten soll? Diese Frage steht im Mittelpunkt der Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7533) vom 10. August 2026. Die Abgeordneten richten 21 Fragen an die Bundesregierung — von der geplanten Beteiligung an den Genfer Verhandlungsrunden bis hin zur finanziellen Unterstützung des UN-Treaty-Prozesses.
Brumadinho: 270 Tote ohne vollständige Aufarbeitung
Den Ausgangspunkt der Anfrage bildet die Staudammkatastrophe vom Januar 2019 im brasilianischen Brumadinho. Beim Bruch des Damms einer kommerziell betriebenen Eisenerzmine kamen 270 Menschen ums Leben, eine gesamte Region wurde verwüstet, Trinkwasser für indigene Bevölkerungsgruppen verseucht. Eine brasilianische Tochterfirma der TÜV Süd AG hatte den Damm trotz intern kommunizierter Sicherheitsbedenken kurz zuvor als unbedenklich eingestuft. Seit 2021 läuft vor dem Landgericht München ein Schadensersatzprozess — strittig ist unter anderem, ob brasilianisches Recht anwendbar ist. Die Fragesteller sehen in diesem Fall ein Musterbeispiel für strukturelle Interessenkonflikte, wenn sicherheitsrelevante Prüfungen an kommerzielle Zertifizierer ausgelagert werden, die von dem zu prüfenden Unternehmen selbst bezahlt werden.
Was gilt aktuell? LkSG und CSDDD mit Lücken
Auf nationaler Ebene ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe zur Prüfung von Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten. Auf EU-Ebene existiert die Lieferkettenrichtlinie CSDDD, die bis Juli 2028 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Beide Regelwerke haben nach Einschätzung der Fragesteller klare Schwächen: Sie erfassen nicht alle Unternehmen weltweit, klammern den Finanzsektor weitgehend aus und sichern keinen eindeutigen Zugang zu Wiedergutmachung. Klima-Transitionspläne wurden durch das OMNIBUS-I-Paket aus der CSDDD gestrichen. Laut Vorbemerkung der Anfrage hat die Bundesregierung am 1. Juli 2026 beschlossen, den Anwendungsbereich des LkSG so zu beschränken, dass rund 95 Prozent der bisher erfassten Unternehmen in Deutschland vom Gesetz ausgenommen wären.
UN Treaty on Business and Human Rights: Stand der Verhandlungen
Als Antwort auf diese Regelungslücken laufen seit 2014 im UN-Menschenrechtsrat Verhandlungen über ein verbindliches internationales Abkommen — den UN Treaty on Business and Human Rights. Die zuständige Arbeitsgruppe OEIGWG erhielt für den Zeitraum 2025 bis 2027 zusätzliche Kapazitäten. Die 12. Verhandlungsrunde ist für Oktober 2026 geplant; ein überarbeiteter Textentwurf wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 veröffentlicht. Ein solches Abkommen würde, anders als die unverbindlichen UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 (Ruggie-Prinzipien), rechtlich bindende Pflichten für Unternehmen in den Unterzeichnerstaaten schaffen.
Die 21 Fragen im Überblick
Die Linke erkundigt sich in ihrer Anfrage nach mehreren Themenkomplexen. Zunächst geht es um die konkrete Beteiligungsplanung: Plant die Bundesregierung eine offizielle Teilnahme an den Genfer Verhandlungen, und unterstützt sie ein EU-Verhandlungsmandat? Weiter fragt die Fraktion nach der inhaltlichen Bewertung des aktuellen Textentwurfs — welche Elemente befürwortet die Bundesregierung, welche nicht? Besonders im Fokus stehen der Schutz indigener Völker und anderer vulnerabler Gruppen sowie das Menschenrecht auf eine gesunde Umwelt. Die Anfrage thematisiert auch die strategische Verzahnung eines künftigen UN Treaty on Business and Human Rights mit der Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und den Zeitplan zur Umsetzung der CSDDD ins nationale Recht. Darüber hinaus fragen die Abgeordneten, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Empfehlungen des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Entwicklung, Surya Deva, zieht, der die Bundesregierung im November 2025 aufgefordert hatte, menschenrechtliche Sorgfaltspflichten nicht zu verwässern. Schließlich richten sich Fragen 19 bis 21 auf die Finanzierung: Unterstützt Deutschland den UN-Treaty-Prozess finanziell, und welche Auswirkungen haben die Kürzungen der deutschen Beiträge an Fonds und Programme des UN-Systems auf die Lebensbedingungen im Globalen Süden?
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7533 steht noch aus. Einen aktuellen Überblick über weitere parlamentarische Anfragen bietet die Sammelübersicht der Schriftlichen Fragen KW 28/2026.
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- Ukraine-Forschung: 22 Fragen zu Wiederaufbau und Kooperation
- Schriftliche Fragen KW 27/2026: 145 Antworten im Überblick
Betroffen sind einerseits Unternehmen, die in globalen Wertschöpfungsketten tätig sind, sowie deren Beschäftigte und Zulieferer weltweit. Besonders vulnerable Gruppen — darunter indigene Völker, Frauen und Kinder im Globalen Süden — stehen im Fokus der Anfrage als diejenigen, die von Menschenrechtsverletzungen entlang transnationaler Lieferketten am stärksten betroffen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7533) ist am 10. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat die Fragen noch nicht beantwortet. Gemäß § 104 GO-BT ist eine Antwort grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen. Parallel findet die 12. Verhandlungsrunde zum UN Treaty on Business and Human Rights im Oktober 2026 in Genf statt.
- LkSG
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verpflichtet in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe, Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihren Lieferketten zu prüfen und zu minimieren. Es gilt seit dem 1. Januar 2023.
- CSDDD
- Die EU-Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) erweitert die Sorgfaltspflichten auf EU-Ebene und muss bis Juli 2028 in nationales Recht aller Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
- OEIGWG
- Die Open-ended Intergovernmental Working Group ist die vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzte Arbeitsgruppe, die seit 2014 an einem verbindlichen UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten arbeitet.
Was ist der UN Treaty on Business and Human Rights?
Es handelt sich um ein seit über zehn Jahren in Genf verhandeltes, noch nicht abgeschlossenes internationales Abkommen, das Unternehmen weltweit verbindlich zur Einhaltung von Menschenrechten entlang ihrer Wertschöpfungsketten verpflichten soll.
Was hat Brumadinho mit dem UN-Abkommen zu tun?
Der Dammbruch 2019 in Brasilien, bei dem 270 Menschen starben, dient der Anfrage als Fallbeispiel für die Folgen fehlender verbindlicher Haftungsregeln im internationalen Unternehmensrecht.
Was ist der aktuelle Stand der UN-Verhandlungen?
Von 2025 bis 2027 wurden der zuständigen Arbeitsgruppe (OEIGWG) zusätzliche Kapazitäten zugesprochen. Die 12. Verhandlungsrunde ist für Oktober 2026 geplant; ein neuer Textentwurf wird laut Drucksache voraussichtlich 2027 veröffentlicht.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7533 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































