- 70-Prozent-Nettoersatzquote: Erreichbarkeit für Millionen Versicherte unklar
- Rentenkommission übergab 33 Empfehlungen am 23. Juni 2026
- Beitragssatzentwicklung bis 2070 und Bundeshaushalt-Auswirkungen gefragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7524 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Bundesregierung hatte eine Alterssicherungskommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise eingesetzt. Diese übergab am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit 33 Empfehlungen, darunter als erste Empfehlung die Festlegung einer Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern als politische Zielgröße im Mehrsäulensystem. Die Bundesregierung hat angekündigt, die Empfehlungen in einem Gesetzespaket umzusetzen. Offen ist bislang, welche der 33 Empfehlungen vollständig, teilweise oder gar nicht umgesetzt werden.
Im Detail
Die Kommission nennt in der ersten Empfehlung, als politische Zielgröße einer lebensstandardsichernden Alterssicherung im Mehrsäulensystem eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern anzusetzen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7524
Mindestens 70 Prozent des letzten Nettoeinkommens als Rente — das ist die Zielgröße, die die Alterssicherungskommission der Bundesregierung empfohlen hat. Die Kommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Constanze Janda und Frank-Jürgen Weise übergab am 23. Juni 2026 ihren Abschlussbericht mit insgesamt 33 Empfehlungen. Die Bundesregierung hat angekündigt, diese Empfehlungen in einem Gesetzespaket umzusetzen. Nun stellen elf Abgeordnete der AfD-Fraktion mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7524 vom 10. August 2026 insgesamt 54 Fragen — und legen damit offen, wie viele Details der Reform noch ungeklärt sind.
Nettoersatzquote: Was gilt aktuell?
Die aktuelle gesetzliche Rente allein erreicht für viele Versicherte keine 70 Prozent des früheren Nettoeinkommens. Das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung — gemessen als Standardrente eines Durchschnittsverdieners nach 45 Beitragsjahren — liegt deutlich darunter. Die Empfehlung der Rentenkommission setzt deshalb auf das gesamte Dreisäulensystem: gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung und private beziehungsweise kapitalgedeckte Vorsorge sollen zusammen auf 70 Prozent kommen. Ob und wie dieses Zusammenspiel gesetzlich abgesichert wird, ist Kern der Anfrage.
Wer kann die 70-Prozent-Quote überhaupt erreichen?
Die Anfrage thematisiert eine zentrale Gerechtigkeitsfrage: Ist die Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent für alle Versicherten erreichbar — oder nur für diejenigen mit lückenlosen, gut bezahlten Erwerbsbiografien? Konkret fragen die Abgeordneten, ob Teilzeitbeschäftigte, Geringverdiener, Erwerbsgeminderte, Arbeitslose, pflegende Angehörige und Personen mit Ausbildungszeiten die Zielgröße erreichen können. Für fünf Einkommensgruppen von 2.000 bis 6.000 Euro Bruttomonatsverdienst sollen die Anteile der einzelnen Vorsorgesäulen und die erforderlichen zusätzlichen Eigenbeiträge aufgeschlüsselt werden.
Darüber hinaus fragt die Anfrage, wie viele Versicherte bei Renteneintritt tatsächlich mindestens 70 Prozent, 60 bis 70 Prozent oder weniger als 40 Prozent erreichen werden — und wie viele Menschen trotz der Reform auf Grundsicherung im Alter angewiesen bleiben, aufgeschlüsselt für die Geburtsjahrgänge 1961 bis 2030. Diese Zahlen liegen der Öffentlichkeit bislang nicht vor.
Kapitalrente und steigende Beitragssätze bis 2070
Ein besonderes Augenmerk gilt der geplanten gesetzlichen Kapitalrente. Die Rentenkommission empfiehlt einen zusätzlichen, paritätisch von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanzierten Beitrag von zwei Prozent. Die Anfrage fragt, ab welchem Jahr dieser Beitrag erhoben werden soll, in welchen Schritten er eingeführt wird und welche Beitragsbemessungsgrenze gilt. Außerdem verlangt die Anfrage eine jährliche Aufschlüsselung der Gesamtbelastung durch Sozialversicherungsbeiträge bis zum Jahr 2070 — ein Zeitraum, der mehrere Generationen umfasst.
Für den Bundeshaushalt stellen die Fragesteller ebenfalls weitreichende Fragen: Wie hoch sind die Bundeszuschüsse an die gesetzliche Rentenversicherung bis 2070, aufgeschlüsselt nach allgemeinem Bundeszuschuss, zusätzlichem Bundeszuschuss und Erstattungen? Welcher zusätzliche Finanzbedarf ergibt sich bis 2040 aus der 70-Prozent-Zielgröße? Und welche Auswirkungen hat dieser Mehrbedarf auf Ausgaben für Bildung, Verkehrsinfrastruktur, Digitalisierung, Verteidigung und innere Sicherheit? Gerade angesichts des Bundesfinanzplans 2026–2030 mit einem Haushalt von 555 Mrd. Euro für 2027 sind diese Verteilungsfragen politisch brisant.
Risiken der Kapitaldeckung und Schutz der Versicherten
Die Anfrage hinterfragt auch die Annahmen hinter der kapitalgedeckten Vorsorgekomponente: Welche nominale und reale Rendite legt die Bundesregierung zugrunde? Wie wirkt sich eine um ein, zwei oder drei Prozentpunkte niedrigere Rendite auf die erreichbare Quote aus? Gibt es einen Risikoschutz aus Haushaltsmitteln oder staatliche Garantien für eingezahlte Beiträge? Und welche Maßnahmen verhindern, dass Verwaltungs- und Vertriebskosten einen erheblichen Teil der Rendite aufzehren?
Ergänzend fragen die Abgeordneten, wie Leistungen aus der Kapitalrente, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Vorsorge künftig bei der Grundsicherung im Alter angerechnet werden — und ob bestehende Freibeträge ausgeweitet werden, damit zusätzliche Vorsorge nicht vollständig auf staatliche Leistungen angerechnet wird. Diese Frage berührt unmittelbar den Anreiz zur privaten Vorsorge für Geringverdiener.
Zeitplan und demografische Annahmen
Die Anfrage erkundigt sich nach dem konkreten Gesetzgebungsfahrplan: Wann ist der Referentenentwurf geplant, wann die Kabinettsbefassung, wann die Einbringung in den Bundestag und wann das Inkrafttreten der einzelnen Reformbestandteile? Außerdem fragt sie, welche Annahmen zu Geburtenrate, Lebenserwartung, Nettozuwanderung, Erwerbsbeteiligung, Lohnentwicklung und Renteneintrittsalter den Langfristberechnungen zugrunde liegen — und wie sich die Finanzierbarkeit bei veränderten demografischen Szenarien verändert, etwa bei 100.000 Personen weniger jährlicher Nettozuwanderung oder einem Prozentpunkt niedrigerer Erwerbsquote. Zum Vergleich: Ähnlich detaillierte Fragen zur Finanzierung staatlicher Vorhaben wurden zuletzt auch im Zusammenhang mit dem Bundeszuschussgesetz diskutiert.
Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die Anfrage zu beantworten. Wie vollständig sie auf alle 54 Fragen eingeht, bleibt abzuwarten. Ähnliche Detailfragen zu aktuellen Reformvorhaben, etwa zur Gaslobby beim Gebäudemodernisierungsgesetz, haben gezeigt, dass Bundesregierungen bei komplexen Anfragen gelegentlich auf laufende Gesetzgebungsverfahren verweisen.
Weiterlesen:
Betroffen sind potenziell alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland sowie Arbeitgeber, die bei einer Einführung einer gesetzlichen Kapitalrente zusätzliche Beiträge zahlen müssten. Besondere Aufmerksamkeit gilt Gruppen mit brüchigen Erwerbsbiografien: Teilzeitbeschäftigte, Geringverdiener, pflegende Angehörige, Selbständige und Erwerbsgeminderte, bei denen die Erreichbarkeit der 70-Prozent-Quote fraglich erscheint.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7524) ist am 10. August 2026 eingegangen. Die Bundesregierung hat grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt Zeit, die Anfrage schriftlich zu beantworten. Die Antwort wird anschließend als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
- Nettoersatzquote
- Der Anteil des Alterseinkommens am früheren Nettoeinkommen aus Erwerbstätigkeit, ausgedrückt in Prozent. Eine Quote von 70 Prozent bedeutet, dass jemand im Alter 70 Prozent seines letzten Nettogehalts als Gesamtversorgung erhält.
- Mehrsäulensystem
- Das deutsche Alterssicherungssystem besteht aus drei Säulen: der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung und der privaten Altersvorsorge.
- Kapitalrente
- Eine kapitalgedeckte Rentenkomponente, bei der Beiträge am Kapitalmarkt angelegt werden und die spätere Leistung von der erzielten Rendite abhängt — im Gegensatz zur umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung.
Was ist die Nettoersatzquote?
Die Nettoersatzquote gibt an, wie viel Prozent des letzten Nettoeinkommens ein Rentnerin oder Rentner als Gesamtversorgung im Alter erhält — aus gesetzlicher Rente, betrieblicher und privater Altersvorsorge zusammen.
Was empfiehlt die Alterssicherungskommission?
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission empfiehlt als politische Zielgröße eine Nettoersatzquote von mindestens 70 Prozent nach Steuern im gesamten Mehrsäulensystem der Altersvorsorge.
Wer könnte die 70-Prozent-Quote verfehlen?
Laut Anfrage bestehen Bedenken, ob Menschen mit niedrigen Einkommen, Teilzeitbeschäftigte, Erwerbsgeminderte, Arbeitslose, pflegende Angehörige oder Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien die Quote überhaupt erreichen können.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7524 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































