- B10-Ausbau Südpfalz: NKV kaum verändert trotz stark gestiegener Baukosten
- Projekt B10-G11-RP: Vier-Fahrstreifen-Ausbau zwischen Hinterweidenthal und Landau geplant
- Grüne stellen 5 Fragen zu Berechnungsmethodik und Planungskosten an Bundesregierung
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6816 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) legt fest, welche Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte der Bund finanziert. Voraussetzung ist ein positives Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV). Im Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2025 bis 2029 wurden die NKV für Projekte neu berechnet, die bis 2029 bestandskräftiges Baurecht erlangen sollen. Der vierstreifige Ausbau der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau (Projekt B10-G11-RP) in Rheinland-Pfalz gehört dazu. Ein Gutachten im Auftrag der BUND Kreisgruppe Südpfalz sowie der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags haben bereits Zweifel an der Korrektheit der Kostenbewertung geäußert.
Im Detail
Das NKV wurde für diejenigen Autobahnprojekte neu bewertet, für die bis 2029 bestandskräftiges Baurecht erwartet wird.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6816
Wie verlässlich ist die Wirtschaftlichkeitsrechnung für den geplanten Ausbau der Bundesstraße B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau? Diese Frage stellt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6816 vom 2. Juli 2026. Der Hintergrund: Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) für das Projekt B10-G11-RP hat sich trotz massiv gestiegener Baukosten laut Drucksache nur minimal verändert — ein Befund, den auch ein Gutachten der BUND Kreisgruppe Südpfalz und der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags als erklärungsbedürftig eingestuft haben.
Was ist der B10-Ausbau?
Das Projekt B10-G11-RP sieht den vierstreifigen Ausbau der B 10 (künftig A 65) zwischen Hinterweidenthal und Landau in der Südpfalz vor. Es gehört zum Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) 2025 bis 2029 des Bundesverkehrswegeplans — also zu den Projekten, für die der Bund bis 2029 bestandskräftiges Baurecht anstrebt. Das NKV ist die zentrale Kennzahl dieser Planung: Es setzt den erwarteten Gesamtnutzen eines Projekts ins Verhältnis zu den Gesamtkosten. Liegt der Wert unter 1, gilt ein Projekt als unwirtschaftlich.
Nutzen-Kosten-Verhältnis trotz Kostensteigerungen kaum verändert
Die Fragesteller verweisen darauf, dass die Baukosten für das Projekt seit Jahren erheblich gestiegen sind — und sehen darin ein methodisches Problem. Wenn die Kosten stark steigen, müsste sich das NKV entsprechend verschlechtern. Dass dies laut vorliegenden Berechnungen kaum der Fall ist, wirft aus Sicht der Grünen-Fraktion die Frage auf, ob und wie die gestiegenen Baukosten tatsächlich in die Berechnungsgrundlage eingeflossen sind. Ein Gutachten im Auftrag der BUND Kreisgruppe Südpfalz stützt diese Einschätzung, ebenso hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags mit der Kostensituation befasst.
Fünf konkrete Fragen an die Bundesregierung
Die Anfrage richtet fünf detaillierte Fragen an die Bundesregierung: Erstens soll aufgeschlüsselt werden, welche Nutzen- und Kostenkomponenten im Vergleich zur Bewertungsmethodik 2016 geändert, ergänzt oder gestrichen wurden. Zweitens werden die konkreten Barwerte aller Nutzen- und Kostenkomponenten abgefragt. Drittens fragt die Fraktion, bei welchen Projekten in Rheinland-Pfalz die Neuberechnung zu Abweichungen geführt hat. Viertens interessiert den Fragestellern der angesetzte Anteil an Elektrofahrzeugen für die B 10 und das Bezugsjahr dieser Annahme — ein wichtiger Parameter, da Elektrofahrzeuge andere Emissionsprofile aufweisen und die Nutzenseite des NKV beeinflussen. Fünftens sollen Methode und angesetzte Dauer für die Planungsstufen 1 bis 4 offen gelegt werden.
Was gilt aktuell?
Der vierstreifige B10-Ausbau ist im geltenden Bundesverkehrswegeplan als vordringlicher Bedarf eingestuft. Die Bewertungsgrundlage des BVWP stammt aus dem Jahr 2016; seitdem hat die Bundesregierung für bestimmte Projekte eine Neuberechnung des NKV vorgenommen. Für das Projekt B10-G11-RP gilt bisher ein positives NKV als Grundlage für die Planung. Ob dieses NKV die aktuelle Baukostenrealität korrekt abbildet, ist Gegenstand der Anfrage.
Die Anfrage ist Teil einer breiteren politischen Debatte um die Wirtschaftlichkeitsprüfung von Infrastrukturprojekten. Angesichts knapper Haushaltsmittel gewinnt die Frage, ob staatliche Investitionen korrekt bewertet werden, an Bedeutung — wie etwa die Diskussionen um den Deutschlandfonds mit 30 Mrd. Euro Garantien zeigen. Auch die Haushaltsausgabenkompensation rückt bei teurer werdenden Projekten in den Fokus parlamentarischer Kontrolle.
Die Bundesregierung hat 21 Tage Zeit, die Fragen zu beantworten. Die Antwortfrist läuft bis zum 23. Juli 2026. Weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge finden sich in der Übersicht der wichtigsten Drucksachen vom 5. Juli 2026.
Weiterlesen:
- Deutschlandfonds: 30 Mrd. Euro Garantien, 130 Mrd. Zielinvestition
- Begriff erklärt: Haushaltsausgabenkompensation
- Bundestag 05.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind Pendler, Anwohner und der Güterverkehr in der Südpfalz, insbesondere entlang der B 10 zwischen Hinterweidenthal und Landau. Darüber hinaus berührt die Anfrage alle rheinland-pfälzischen Straßenbauprojekte im Bundesverkehrswegeplan, bei denen durch die Neuberechnung Abweichungen entstanden sind.
Die Kleine Anfrage wurde am 2. Juli 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat laut parlamentarischer Gepflogenheit 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist läuft bis zum 23. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort kann die Fraktion die Ergebnisse im zuständigen Ausschuss weiterverfolgen.
- Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)
- Kennzahl im Bundesverkehrswegeplan: Gesamtnutzen geteilt durch Gesamtkosten eines Infrastrukturprojekts. Ein NKV von mindestens 1 ist Voraussetzung für die Projektaufnahme.
- Bundesverkehrswegeplan (BVWP)
- Planungsdokument des Bundes, das Investitionsbedarf und Prioritäten für Straßen-, Schienen- und Wasserwege festlegt, zuletzt grundlegend aktualisiert 2016.
- FRP (Finanzierungs- und Realisierungsplan)
- Konkretisiert den BVWP für einen bestimmten Zeitraum; der FRP 2025–2029 listet Projekte auf, für die bis 2029 Baurecht erwartet wird.
Was ist das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)?
Das NKV setzt den Gesamtnutzen eines Infrastrukturprojekts ins Verhältnis zu seinen Gesamtkosten. Ein NKV über 1 gilt als Voraussetzung für die Aufnahme in den Bundesverkehrswegeplan.
Warum ist der B10-Ausbau umstritten?
Laut Drucksache stehen massiv gestiegene Baukosten seit Jahren in der Kritik. Ein Gutachten im Auftrag der BUND Kreisgruppe Südpfalz und der Rechnungsprüfungsausschuss des Bundestags haben Bedenken geäußert.
Was konkret fragt die Anfrage?
Die Fraktion fragt nach den Barwerten aller Nutzen- und Kostenkomponenten, dem angesetzten Elektrofahrzeuganteil, Abweichungen bei rheinland-pfälzischen Projekten sowie der Kostenermittlung für die Planungsstufen 1 bis 4.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6816 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































