- Suizidrate bei Landwirten liegt laut Studien über dem nationalen Durchschnitt
- 27 Fragen zu Datenlage, Beratungsangeboten und SVLFG-Leistungen gestellt
- Bundesregierung muss bis spätestens 27. Juli 2026 antworten
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6862 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Europäische und nationale Studien weisen darauf hin, dass Landwirte im Vergleich zu anderen Berufsgruppen einer überdurchschnittlich hohen psychischen Belastung ausgesetzt sind. Als Ursachen werden in der Fachliteratur wirtschaftlicher Druck, klimabedingte Ernteverluste, steigende Bürokratieanforderungen sowie soziale Isolation im ländlichen Raum genannt. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) bietet als zuständiger Träger Leistungen im Bereich Prävention und Rehabilitation an, deren Umfang und Finanzierungsentwicklung bislang öffentlich kaum dokumentiert ist.
Im Detail
„Jeder Landwirt kennt ungefähr drei andere Landwirte, die Suizid begangen haben.“
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6862 — zitiert nach Psychotherapeutin Karen Hendrix gegenüber dem Tagesspiegel
Psychische Erkrankungen, Burn-out und Suizidgefährdung in der Landwirtschaft sind ein gesellschaftlich weitgehend tabuisiertes Thema. Dabei weisen internationale und europäische Studien darauf hin, dass die Suizidrate unter Landwirten in mehreren Ländern signifikant über dem nationalen Durchschnitt liegt. Für Deutschland fehlt nach aktuellem Kenntnisstand eine systematische, bundesweite Datenerhebung — genau dieser Befund ist Ausgangspunkt der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6862 vom 6. Juli 2026.
Psychische Gesundheit in der Landwirtschaft: Was die Anfrage aufdeckt
Die AfD-Fraktion richtet mit 27 Einzelfragen eine umfassende Bestandsaufnahme an die Bundesregierung. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob und wo in Deutschland überhaupt berufsspezifische Daten zu psychischen Erkrankungen, Burn-out-Syndromen sowie versuchten und vollendeten Suiziden in landwirtschaftlichen Betrieben erfasst werden. Die Fragesteller wollen außerdem wissen, welche Beratungsstellen für betroffene Landwirte existieren — aufgegliedert nach Bundesländern — und wie deren Finanzierung durch die öffentliche Hand in den vergangenen zehn Jahren verlaufen ist.
Hintergrund der Anfrage ist unter anderem ein im Tagesspiegel veröffentlichtes Statement der auf Depressionen bei Landwirten spezialisierten Psychotherapeutin Karen Hendrix, nach dem jeder Landwirt aus eigener Erfahrung rund drei andere Landwirte kenne, die Suizid begangen hätten. Ob diese Einschätzung durch amtliche Daten belegbar ist, bleibt mangels systematischer Erfassung offen.
Was gilt aktuell?
Psychische Erkrankungen und Burn-out-Syndrome sind in Deutschland bislang nicht als Berufskrankheit für Landwirte anerkannt. Die GKV und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) erbringen zwar Leistungen im Bereich Prävention, Rehabilitation und psychischer Gesundheitsversorgung — der genaue Umfang und die Budgetentwicklung der vergangenen zehn Jahre sind öffentlich aber kaum dokumentiert. Die Anfrage erkundigt sich deshalb explizit nach der Entwicklung der SVLFG-Mittel für psychische Erkrankungen und Suizidprävention seit 2016.
Versorgungslücken im ländlichen Raum
Ein zentrales Thema der Anfrage ist die psychotherapeutische Unterversorgung in ländlichen Regionen. Die Fragesteller erkundigen sich nach der Dichte niedergelassener Psychiater, Psychotherapeuten und Fachärzte für Psychosomatik je 100.000 Einwohner in landwirtschaftlich geprägten Regionen — und wie diese Dichte vom Bundesdurchschnitt abweicht. Auch Wartezeiten auf ambulante Therapieplätze sowie die Verfügbarkeit telemedizinischer Angebote in Gebieten ohne ausreichende Breitbandversorgung werden thematisiert. Dass der ländliche Raum strukturell benachteiligt ist, gilt als bekannt — für die psychische Gesundheitsversorgung fehlen jedoch systematische Vergleichsdaten.
Bürokratie und wirtschaftlicher Druck als Risikofaktoren
Die Anfrage benennt eine Reihe möglicher Ursachen für die erhöhte psychische Belastung in der Landwirtschaft: wirtschaftlicher Druck durch steigende Betriebskosten und fallende Erzeugerpreise, Extremwetterereignisse, Tierseuchen, Dokumentationspflichten und Cross-Compliance-Kontrollen, Hofübergaben sowie gesellschaftliche Konflikte rund um Umweltauflagen. Konkret fragt die Anfrage, ob die Bundesregierung eine Folgenabschätzung zur psychischen Belastungswirkung neuer bürokratischer Auflagen auf Betriebsinhaber durchgeführt hat. Auch die Frage, ob Screeninginstrumente zur Früherkennung psychischer Belastungen im Rahmen von Betriebsberatungen durch die SVLFG oder Landwirtschaftskammern bundesweit einheitlich eingesetzt werden, ist Gegenstand der Anfrage.
Erwerbsminderungsrente und Berufskrankheit: offene Rechtsfragen
Zwei besonders praxisrelevante Fragenkomplexe betreffen die sozialrechtliche Absicherung betroffener Landwirte: Zum einen fragt die Anfrage, wie viele Landwirte in den letzten zehn Jahren Erwerbsminderungsrente aufgrund psychischer Erkrankungen beantragt und erhalten haben. Zum anderen wird erfragt, ob die Bundesregierung eine Erweiterung der Berufskrankheiten-Liste prüft, um psychische Erkrankungen und Burn-out-Syndrome bei Landwirten einzuschließen. Beide Fragen berühren grundlegende Weichenstellungen im Bereich staatlicher Schutzpflichten.
Schließlich erfragt die Anfrage, ob die Bundesregierung eine bundesweite wissenschaftliche Studie zur psychischen Gesundheit und Suizidgefährdung unter Landwirten plant — und wenn nicht, warum. Eine Antwort ist bis spätestens 27. Juli 2026 fällig.
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Direkt betroffen sind rund 250.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland sowie deren Inhaber, Familienmitglieder und Beschäftigte. Besonders im Fokus stehen Vollerwerbslandwirte in strukturschwachen ländlichen Regionen, wo die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgungsdichte ohnehin deutlich unter dem Bundesdurchschnitt liegt.
Die Anfrage wurde am 6. Juli 2026 als BT-Drs. 21/6862 veröffentlicht. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit zur Beantwortung; die Antwortfrist läuft bis spätestens 27. Juli 2026. Nach Eingang der Antwort wird diese als eigenständige Drucksache veröffentlicht.
- SVLFG
- Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau — zuständiger Sozialversicherungsträger (Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung) für die landwirtschaftliche Branche.
- Burn-out-Syndrom
- Zustand chronischer Erschöpfung infolge anhaltender Überlastung; in der ICD-Klassifikation als Zusatzdiagnose erfasst, nicht als eigenständige Berufskrankheit anerkannt.
- Cross-Compliance
- EU-Regelwerk, das Landwirten den Erhalt von Agrarsubventionen an die Einhaltung bestimmter Umwelt-, Tier- und Lebensmittelschutzstandards knüpft und erheblichen Dokumentationsaufwand verursacht.
Warum gelten Landwirte als besonders psychisch gefährdet?
Laut der Vorbemerkung der Anfrage stehen Landwirte unter extremem wirtschaftlichem Druck durch steigende Kosten, sinkende Preise und wachsende Bürokratieauflagen — Studien zeigen eine erhöhte Suizidrate im Vergleich zur Gesamtbevölkerung.
Was ist die SVLFG?
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ist die zuständige Berufsgenossenschaft und Krankenkasse für Beschäftigte in der Landwirtschaft; die Anfrage fragt nach deren Leistungen im Bereich psychischer Erkrankungen.
Wann muss die Bundesregierung antworten?
Die gesetzliche Antwortfrist bei Kleinen Anfragen beträgt 21 Tage; bei Einreichung am 3. Juli 2026 läuft die Frist bis spätestens 27. Juli 2026.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6862 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































