- 19 Petitionsverfahren empfiehlt der Ausschuss abzuschließen
- 3 Migrationspetitionen: Anliegen teilweise berücksichtigt
- Themen: Migration, Energie, Einkommensteuer, Ausländerrecht
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6965 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert und ermöglicht es jeder Person, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft diese Eingaben, holt Stellungnahmen der Bundesregierung ein und gibt eine abschließende Empfehlung ab. Die Sammelübersicht 295 fasst die Beschlüsse des Ausschusses vom 8. Juli 2026 (Protokoll Nr. 21/35) zusammen.
- 19 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 295 enthalten
- 3 — Petitionen zur Migrationspolitik, bei denen den Anliegen teilweise entsprochen wurde (Beschlussempfehlung 1)
- 16 — Petitionsverfahren, die ohne Abhilfe abgeschlossen werden (Beschlussempfehlung 2)
Im Detail
Bürgereingaben zu Migrationspolitik, Energieversorgung und Steuerrecht hat der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages in seiner Sammelübersicht 295 (BT-Drs. 21/6965) abschließend beraten. Am 8. Juli 2026 legte der Ausschuss dem Bundestag die Empfehlung vor, insgesamt 19 Petitionsverfahren zu beenden.
Petitionsverfahren: Was ist das?
Das Petitionsrecht nach Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jeder Person das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Der zuständige Petitionsausschuss prüft diese Eingaben, holt Stellungnahmen der Bundesregierung und anderer Stellen ein und empfiehlt dem Plenum anschließend eine Entscheidung. In regelmäßigen Abständen fasst der Ausschuss mehrere abgearbeitete Fälle in einer Sammelübersicht zusammen, über die der Bundestag dann en bloc abstimmt.
Zwei Beschlussempfehlungen mit unterschiedlicher Bewertung
Die Sammelübersicht 295 gliedert sich in zwei Empfehlungsblöcke. Beschlussempfehlung 1 betrifft drei Petitionen zur Migrationspolitik, eingereicht von Bürgerinnen und Bürgern aus Backnang, Worms und Taura. Der Ausschuss empfiehlt hier den Abschluss mit dem Vermerk, dass den Anliegen teilweise entsprochen wurde — ein Zeichen dafür, dass die zugrundeliegenden Forderungen zumindest in Teilen in politischen Entscheidungen Berücksichtigung gefunden haben.
Beschlussempfehlung 2 umfasst die verbleibenden 16 Verfahren, die der Ausschuss schlicht abschließt. Diese Eingaben decken ein breites Themenspektrum ab: Neben weiteren Petitionen zur Migrationspolitik und zu aufenthaltsbeendenden Maßnahmen aus Karlsruhe finden sich Eingaben zu Strom und Energie sowie Kraftstoffen für Fahrzeuge aus Balingen, eine Petition zum Asylbewerberleistungsgesetz aus Köln, eine zur Einkommensteuer aus Berlin, eine zur Betriebsverfassung ebenfalls aus Berlin sowie Eingaben zu Religionen aus Homburg, Ausländerrecht aus Brackenheim, Zivilprozessordnung aus Leverkusen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages aus Wietzendorf und dem Haushaltswesen aus Balingen.
Was gilt aktuell?
Ein Abschluss ohne den Zusatz „teilweise entsprochen“ bedeutet nicht zwangsläufig, dass das Anliegen ignoriert wurde. Der Ausschuss schließt Verfahren auch dann ab, wenn nach eingehender Prüfung kein parlamentarischer Handlungsbedarf festgestellt wird, die zuständigen Stellen bereits tätig sind oder das Anliegen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Bundes liegt. Betroffene Bürgerinnen und Bürger haben in solchen Fällen keine weiteren Rechtsmittel im Petitionsverfahren selbst.
Die Beschlüsse basieren auf dem Protokoll Nr. 21/35 des Petitionsausschusses, unterzeichnet von der amtierenden Vorsitzenden Dr. Hülya Düber. Das vorliegende Dokument ist eine Vorabfassung und wird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Über weitere parlamentarische Verfahren zu ähnlichen Themen berichtet drucksachlich.de regelmäßig — etwa zur Gesundheitsversorgung nach Einkommen und Status oder zu aktuellen Bundestag-Drucksachen vom 8. Juli 2026.
Weiterlesen:
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger aus verschiedenen Teilen Deutschlands, die Petitionen zu Migrationspolitik, Asylbewerberleistungsgesetz, Ausländerrecht, Energieversorgung, Kraftstoffen, Einkommensteuer, Betriebsverfassung und Zivilprozessordnung eingereicht haben. Die Einsender stammen unter anderem aus Backnang, Worms, Taura, Berlin, Köln, Homburg, Brackenheim, Karlsruhe, Balingen, Wietzendorf und Leverkusen.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlung am 8. Juli 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung des Bundestages im Plenum über die Sammelübersicht 295 steht noch aus. Bei Annahme der Empfehlung sind alle 19 Petitionsverfahren formal beendet.
- Sammelübersicht
- Dokument des Petitionsausschusses, das mehrere abschließend beratene Petitionen und die dazugehörigen Beschlussempfehlungen bündelt und dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt.
- Petitionsverfahren abschließen
- Formaler Abschluss der parlamentarischen Befassung mit einer Bürgerbeschwerde oder -bitte, nachdem der Ausschuss seine Prüfung beendet hat.
- Teilweise entsprochen
- Bewertung des Petitionsausschusses, dass das Anliegen des Petenten durch bereits erfolgte Maßnahmen zumindest in Teilen berücksichtigt wurde.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und empfiehlt dem Bundestag, die enthaltenen Beschlüsse anzunehmen.
Was bedeutet 'teilweise entsprochen'?
Der Ausschuss stellt fest, dass das Anliegen der Petition in Teilen bereits berücksichtigt wurde, etwa durch gesetzliche Änderungen oder Verwaltungsmaßnahmen — ohne dass jedoch vollständig im Sinne des Petenten gehandelt wurde.
Was passiert nach der Empfehlung des Petitionsausschusses?
Der Deutsche Bundestag stimmt im Plenum über die Sammelübersicht ab. Bei Annahme sind die Petitionsverfahren formal abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6965 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































