- 12 Petitionen in Sammelübersicht 302 des Petitionsausschusses
- Themen: Visa, GKV-Beiträge, Urheberrecht, nukleare Entsorgung
- 3 Verfahren werden abgeschlossen, 5 an Ministerien weitergeleitet
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6972 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist die zentrale Anlaufstelle für Bürgereingaben an das Parlament. Er prüft Petitionen und empfiehlt dem Bundestag das weitere Vorgehen. Die Sammelübersicht 302 (BT-Drs. 21/6972) fasst Beschlüsse des Ausschusses vom 8. Juli 2026 (Protokoll Nr. 21/35) zusammen. Petitionen können an zuständige Bundesministerien zur Erwägung oder als Material überwiesen, an das Europäische Parlament weitergeleitet oder abgeschlossen werden.
- 12 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 302 erfasst
- 5 — Petitionen zur Erwägung an Bundesministerien oder das Europäische Parlament weitergeleitet
- 3 — Petitionsverfahren werden abgeschlossen
Im Detail
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 8. Juli 2026 die Sammelübersicht 302 zu Petitionen als Drucksache 21/6972 vorgelegt. Darin fasst der Ausschuss seine Beschlüsse zu insgesamt 12 Bürgerpetitionen zusammen und empfiehlt dem Bundestag, die jeweiligen Beschlussempfehlungen anzunehmen. Die amtierende Vorsitzende Dr. Hülya Düber hat die Sammelübersicht unterzeichnet.
Petitionen zu Visaangelegenheiten und Auswärtiges Amt
Den größten Block bildet die erste Beschlussempfehlung: Fünf Petitionen sollen der Bundesregierung — konkret dem Auswärtigen Amt — zur Erwägung überwiesen werden. Eine davon (Pet 3-20-05-0052-036817, Augsburg) betrifft Visaeinzelfälle im nationalen Bereich sowie Grundsatzfragen zu Visaangelegenheiten. Vier weitere Petitionen aus Bremen, Hausham, Hilden und Paderborn (alle mit Aktenzeichen der Serie Pet 3-21-05-0050) haben inhaltlich denselben Themenkomplex zum Gegenstand. Das Auswärtige Amt soll diese Eingaben bei seiner Arbeit zu Visaverfahren berücksichtigen.
Straßengüterverkehr und Wirtschaftsnormung
Die zweite Beschlussempfehlung betrifft eine Petition aus Offenbach am Main zum Thema Straßengüterverkehr (Pet 1-21-12-9203-003022). Sie soll dem Bundesministerium für Verkehr zur Erwägung überwiesen werden. Eine weitere Petition aus Leverkusen zum Thema Normung (Pet 1-21-09-7183-002421) empfiehlt der Ausschuss dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zuzuleiten — also ohne direkte Handlungsaufforderung, aber als inhaltliche Information für die Ministeriumsarbeit.
Einkommens- und Vermögensberücksichtigung sowie Urheberrecht
Eine Petition aus Paderborn (Pet 4-20-11-89423-033692) zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen soll dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam als Material überwiesen werden. Eine Petition aus Burgwindheim zum Urheberrecht (Pet 4-20-07-44-035742) soll nach Empfehlung des Ausschusses dem Europäischen Parlament zugeleitet werden, da das Thema Urheberrecht maßgeblich auf europäischer Ebene geregelt wird. Fragen zur ungleichen Versorgung nach Einkommen bewegen parlamentarische Debatten auch an anderer Stelle.
Drei Verfahren werden abgeschlossen
Drei Petitionen empfiehlt der Ausschuss abzuschließen: Eine Eingabe aus Wildemann zum Thema Hilfsmittel und Heilmittel (Pet 2-20-15-82714-030933a), eine Petition aus Egeln zur nuklearen Entsorgung (Pet 2-21-18-2791-000818) sowie eine Petition aus Friedrichsdorf zu GKV-Beiträgen (Pet 2-21-15-8272-004965). Mit dem Abschluss dieser Verfahren erklärt der Petitionsausschuss die parlamentarische Befassung mit diesen Eingaben für beendet, ohne dass eine Weiterleitung an eine zuständige Stelle erfolgt. Zu den GKV-Beiträgen gibt es parallel aktuelle Debatten im Bundestag, etwa zur GKV-Reform und deren Kosten.
Was gilt aktuell beim Petitionsrecht?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jeder hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss ist verpflichtet, jede Eingabe zu prüfen. Die möglichen Beschlüsse reichen von der Weiterleitung an zuständige Stellen über die Zuleitung an das Europäische Parlament bis hin zur schlichten Kenntnisnahme oder dem Abschluss des Verfahrens. Eine Pflicht zur Umsetzung der Petitionsforderung besteht nicht. Die aktuelle Sammelübersicht 302 zeigt die Bandbreite dieser Verfahrensmöglichkeiten — von der konkreten Weiterleitung an ein Fachministerium bis zum endgültigen Abschluss.
Eine Übersicht weiterer Themen und Drucksachen des Bundestages bietet der Überblick der wichtigsten Drucksachen vom 8. Juli 2026.
Weiterlesen:
- Bundestag 08.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Ungleiche Gesundheitsversorgung nach Einkommen und Status
- GKV-Reform teuer für Krankenkassen
Betroffen sind die zwölf Petentinnen und Petenten aus verschiedenen deutschen Städten, darunter Augsburg, Bremen, Hausham, Hilden, Paderborn, Offenbach am Main, Leverkusen, Wildemann, Egeln, Friedrichsdorf und Burgwindheim, deren Eingaben zu Themen wie Visaangelegenheiten, Straßengüterverkehr, Normung, Einkommens- und Vermögensberücksichtigung, Urheberrecht, Hilfsmittel/Heilmittel, nukleare Entsorgung und GKV-Beiträge bewertet wurden.
Der Petitionsausschuss hat seine Beschlussempfehlungen am 8. Juli 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Sammelübersicht 302 steht noch bevor.
- Petition
- Eine Eingabe oder Beschwerde, die Bürgerinnen und Bürger an den Deutschen Bundestag richten können. Der Petitionsausschuss prüft diese Anliegen und empfiehlt dem Parlament das weitere Vorgehen.
- Zur Erwägung überweisen
- Der Petitionsausschuss leitet eine Petition an das zuständige Ministerium weiter mit der Aufforderung, das Anliegen bei der eigenen Arbeit zu berücksichtigen.
- Als Material überweisen
- Die Petition wird einem Ministerium als Hintergrundinformation zugeleitet, ohne konkrete Handlungsaufforderung.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst mehrere bearbeitete Bürgerpetitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor, wie mit den einzelnen Eingaben umzugehen ist.
Was bedeutet 'zur Erwägung überweisen'?
Die Petition wird an das zuständige Bundesministerium weitergeleitet, damit dieses das Anliegen bei seiner Arbeit berücksichtigt. Es besteht jedoch keine Pflicht, die Forderung umzusetzen.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem Ministerium als Hintergrundinformation zur Verfügung gestellt, ohne dass eine konkrete Handlungsaufforderung damit verbunden ist.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6972 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.




































































