- 64 Bürgeranliegen in Sammelübersicht 292 entschieden
- Themen: GKV-Beiträge, Einkommensteuer, Mietrecht, Energie
- 5 Petitionen mit teilweisem oder vollem Erfolg für Einsender
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6962 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist die institutionelle Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger, die Anliegen, Beschwerden oder Reformvorschläge an den Bundestag richten. In regelmäßigen Abständen fasst der Ausschuss seine Entscheidungen in sogenannten Sammelübersichten zusammen, über die der Bundestag abstimmt. Die Sammelübersicht 292 (BT-Drs. 21/6962) vom 8. Juli 2026 umfasst 64 Petitionen zu einem breiten Themenspektrum — von Zivilrecht und Steuerrecht über Sozialleistungen bis hin zu Energie und Telekommunikation.
- 1 Petition — wird dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material überwiesen (Thema: Zwangsvollstreckung).
- 3 Petitionen — Verfahren abgeschlossen, weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde (Themen: Umsatzsteuer, Strafbare Handlungen gegen die Person, Mietrecht).
- 2 Petitionen — Verfahren abgeschlossen, weil den Anliegen vollständig entsprochen wurde (Themen: Arbeitszeit, Tierseuchenbekämpfung).
- 58 Petitionen — Verfahren ohne Abhilfe abgeschlossen, darunter Themen wie GKV-Beiträge, Einkommensteuer, Arbeitslosengeld und Energie.
- 5 Petitionen — zu GKV-Beiträgen (Nr. 55–59) und 5 Petitionen zu Einkommensteuer (Nr. 60–64) als Themengruppen gebündelt.
Im Detail
Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland — und vereinzelt aus Österreich — haben in der 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Petitionen zu einem breiten Themenspektrum eingereicht. Der Petitionsausschuss hat am 8. Juli 2026 in seiner Sitzung (Protokoll Nr. 21/35) insgesamt 64 dieser Eingaben abschließend beraten und vier Beschlussempfehlungen gefasst, die in der Sammelübersicht 292 (BT-Drs. 21/6962) zusammengefasst sind.
Sammelübersicht 292: Vier Beschlussempfehlungen
Die Sammelübersicht 292 gliedert sich in vier Beschlussempfehlungen mit unterschiedlichen Ergebnissen für die Einsender. Beschlussempfehlung 1 sieht vor, eine Petition zum Thema Zwangsvollstreckung aus Düsseldorf dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen. Das bedeutet: Das Ministerium erhält die Petition zur Kenntnis, ohne dass ein konkreter Auftrag zur Gesetzesänderung ergeht. Beschlussempfehlung 2 schließt drei Petitionen ab, weil den Anliegen teilweise entsprochen wurde — betroffen sind Eingaben zu Umsatzsteuer, strafbaren Handlungen gegen die Person sowie Mietrecht. Letzteres ist ein Thema, das viele Mieterinnen und Mieter in Deutschland direkt betrifft, wie auch der Beitrag zur Ungleichen Gesundheitsversorgung nach Einkommen und Status zeigt.
Zwei Petitionen mit vollem Erfolg
Beschlussempfehlung 3 verzeichnet zwei Fälle, in denen den Petenten vollständig entsprochen wurde: Eine Eingabe zur Arbeitszeit aus Lohr am Main sowie eine zur Tierseuchenbekämpfung aus Markgröningen werden mit positivem Ergebnis abgeschlossen. Dies ist ein vergleichsweise seltenes Resultat im Petitionsverfahren und zeigt, dass das Instrument der Petition in Einzelfällen tatsächlich zu konkreten Änderungen führen kann.
58 Petitionen ohne inhaltliche Abhilfe
Den größten Teil der Sammelübersicht bildet Beschlussempfehlung 4 mit 58 Petitionen, deren Verfahren ohne Abhilfe abgeschlossen werden. Die Themen spiegeln die Breite bürgerlicher Anliegen wider: Leistungen bei Arbeitslosigkeit (SGB III), Rüstungsangelegenheiten, Elektronische Patientenakte, Klimaschutz, Mobilitätswende, Straßenverkehrsrecht, Wehrpflicht und Ersatzdienst, Ehe- und Familienrecht, Staatsanwaltschaften, Wohnungseigentum sowie Fragen rund um Energie und Kraftstoffe. Zu letzterem Themenfeld finden sich gleich mehrere Einzelpetitionen, darunter zu Strom, Öl und Kraftstoffen für Fahrzeuge. Auch die Elektronische Patientenakte ist vertreten — ein Thema, das parlamentarisch derzeit intensiv diskutiert wird.
GKV-Beiträge und Einkommensteuer als Themengruppen
Zwei Themen treten in der Sammelübersicht als Gruppe gleichartiger Petitionen auf: Fünf Eingaben zum Thema GKV-Beiträge (Nr. 55–59) aus verschiedenen Städten wie Köln, Dieburg, Winsen (Luhe), Bohmte und Österreich sowie fünf Petitionen zur Einkommensteuer (Nr. 60–64) aus Kleve, Heubach, Euskirchen, Düsseldorf und Balingen werden gebündelt behandelt. Dass GKV-Beiträge Bürgerinnen und Bürger beschäftigen, verwundert angesichts der aktuellen Reformdebatte nicht — die GKV-Reform steht derzeit im Fokus des Bundestages. Auch zur Einkommensteuer zeigt die Häufung der Petitionen, dass viele Menschen konkrete Anliegen gegenüber dem Steuerrecht haben.
Was gilt beim Petitionsverfahren?
Das Petitionsrecht ist in Artikel 17 des Grundgesetzes verankert. Jede Person hat das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag zu wenden. Der Petitionsausschuss prüft jede Eingabe und entscheidet, ob das Anliegen an die Bundesregierung oder ein Ministerium weitergeleitet, als erledigt betrachtet oder ohne Abhilfe abgeschlossen wird. Der Abschluss ohne Abhilfe bedeutet, dass der Ausschuss keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht oder die bestehende Rechtslage als korrekt bewertet. Weitere aktuelle parlamentarische Vorgänge sind in der Übersicht Bundestag 08.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen zusammengefasst.
Weiterlesen:
- Bundestag 08.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- GKV-Reform teuer für Krankenkassen
- Elektronische Patientenakte: AfD fordert besseren Datenschutz
Betroffen sind die Einsender der 64 Petitionen aus verschiedenen Bundesländern sowie aus Österreich. Die Themengruppen umfassen Bürgerinnen und Bürger mit Anliegen zu Mietrecht, Einkommensteuer, GKV-Beiträgen, Arbeitslosengeld, Energie, Straßenverkehr und weiteren Rechtsbereichen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Der Bundestag hat die Vorlage mittlerweile angenommen.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer vom Petitionsausschuss abschließend beratener Petitionen, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Als Material überweisen
- Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis zugeleitet, ohne konkreten Handlungsauftrag.
- Petitionsverfahren abschließen
- Das parlamentarische Prüfverfahren zur eingereichten Petition wird beendet, mit oder ohne inhaltliche Abhilfe.
Was ist eine Sammelübersicht des Petitionsausschusses?
Der Petitionsausschuss fasst regelmäßig mehrere abschließend beratene Petitionen in einer Sammelübersicht zusammen und legt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung vor.
Was bedeutet 'Petition als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis und möglichen Berücksichtigung bei künftigen Entscheidungen zugeleitet, ohne dass ein konkreter Handlungsauftrag erteilt wird.
Was passiert, wenn einem Anliegen 'teilweise entsprochen' wurde?
Das bedeutet, dass die zuständigen Stellen zumindest einen Teil der in der Petition erhobenen Forderungen umgesetzt oder berücksichtigt haben; das Verfahren wird dennoch abgeschlossen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6962 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































