- 53 Petitionen in vier Beschlussgruppen behandelt
- 38 Volksabstimmungs-Petitionen sollen abgeschlossen werden
- Betreuungsrecht-Petition geht als Material ans Justizministerium
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6973 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist verfassungsrechtlich verankert und bearbeitet Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit Bitten oder Beschwerden an den Bundestag wenden. In regelmäßigen Abständen fasst der Ausschuss mehrere Petitionen in sogenannten Sammelübersichten zusammen und legt dem Bundestag Beschlussempfehlungen vor. Die Sammelübersicht 303 (BT-Drs. 21/6973) wurde am 8. Juli 2026 unter Vorsitz von Dr. Hülya Düber verabschiedet.
- 53 — Petitionen insgesamt in der Sammelübersicht 303
- 38 — Volksabstimmungs-Petitionen, deren Verfahren abgeschlossen werden sollen
- 12 — Petitionen zur Arzthonorar-Vergütung, bei denen dem Anliegen teilweise entsprochen wurde
- 1 — Petition zum Betreuungsrecht, die als Material an das Bundesjustizministerium überwiesen wird
Im Detail
Bürgereingaben zu Betreuungsrecht, Arzthonorar, Volksabstimmung und Arbeitslosengeld stehen im Mittelpunkt der Sammelübersicht 303 des Petitionsausschusses (BT-Drs. 21/6973 vom 8. Juli 2026). In vier Beschlussgruppen hat der Ausschuss über insgesamt 53 Petitionen entschieden und legt dem Bundestag nun seine Empfehlungen vor.
Betreuungsrecht: Petition an Justizministerium weitergeleitet
Die erste Beschlussempfehlung betrifft eine Eingabe aus Saarbrücken zum Thema Betreuungsrecht. Der Petitionsausschuss empfiehlt, diese Petition dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Material zu überweisen — und zwar soweit es um eine Stärkung der Transparenz und verlässliche Beteiligung von Angehörigen im Betreuungsverfahren geht sowie um die Weiterentwicklung der Möglichkeiten zur Überprüfung rechtlicher Betreuerinnen und Betreuer. Im Übrigen soll das Petitionsverfahren abgeschlossen werden. Eine Materialüberweisung bedeutet, dass das Ministerium die Eingabe bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben berücksichtigen kann, aber nicht muss.
Arbeitslosengeld und Gesundheitswesen: Fraktionen zur Kenntnis
Zwei weitere Petitionen — eine aus Bocholt zum Arbeitslosengeld (SGB III) und eine aus Schierling zum Gesundheitswesen — sollen laut der zweiten Beschlussempfehlung den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis gegeben werden. Diese Form der Beschlussfassung signalisiert, dass die Anliegen parlamentarisch registriert, aber kein weitergehender Handlungsbedarf gesehen wird.
Arzthonorar: Zwölf Petitionen teilweise erfüllt
Zwölf Petitionen zur Vergütung für medizinische Leistungen sollen abgeschlossen werden, weil den Anliegen der Petenten nach Einschätzung des Ausschusses teilweise entsprochen worden ist. Die Einsender stammen aus verschiedenen Städten, darunter Köln, Fulda, Hamburg, Nürnberg, Berlin und Frankfurt am Main. Damit erkennt der Ausschuss an, dass im Bereich der Arzthonorar-Vergütung bereits Schritte unternommen wurden — ohne jedoch alle Forderungen als vollständig erfüllt anzusehen. Das Thema der angemessenen Vergütung medizinischer Leistungen ist politisch eng verbunden mit laufenden Debatten über die GKV-Reform und die ungleiche Gesundheitsversorgung in Deutschland.
Volksabstimmung: 38 Petitionen ohne Erfolg
Den größten Block bilden 38 Petitionen zum Thema Volksabstimmung. Der Ausschuss empfiehlt, sämtliche dieser Verfahren abzuschließen. Die Einsender kommen aus dem gesamten Bundesgebiet — von Hamburg über Duisburg, Leipzig und Stuttgart bis nach Mittenwald in Bayern. Das Grundgesetz sieht auf Bundesebene bislang keine direktdemokratischen Instrumente wie Volksbegehren oder Volksabstimmungen vor; entsprechende Forderungen werden daher regelmäßig nicht als umsetzbar eingestuft.
Sammelübersichten als parlamentarisches Routineinstrument
Sammelübersichten sind ein reguläres Instrument des Petitionsausschusses. Der Ausschuss fasst darin die Ergebnisse seiner Beratungen zusammen und legt sie dem Bundestag zur Beschlussfassung vor. Über die Sammelübersicht 303 muss das Plenum noch abstimmen. Ähnliche Routinevorgänge finden sich in der laufenden parlamentarischen Tagesarbeit des Bundestages.
Weiterlesen:
- Ungleiche Gesundheitsversorgung nach Einkommen und Status
- GKV-Reform teuer für Krankenkassen
- Bundestag 08.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland, die Petitionen zu den Themen Betreuungsrecht, Arzthonorar, Volksabstimmung, Arbeitslosengeld und Gesundheitswesen eingereicht haben. Insgesamt umfasst die Sammelübersicht 53 Eingaben von Einsenderinnen und Einsendern aus Städten wie Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, München und vielen weiteren Orten.
Der Petitionsausschuss hat seine Empfehlungen am 8. Juli 2026 vorgelegt. Die abschließende Abstimmung im Bundestag über die Annahme der Sammelübersicht 303 steht noch bevor. Nach Annahme durch das Plenum werden die Petenten über das jeweilige Ergebnis informiert.
- Sammelübersicht
- Zusammenfassung mehrerer Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses, über die der Bundestag gemeinsam abstimmt.
- Materialüberweisung
- Form der Weiterleitung einer Petition an ein Bundesministerium zur Berücksichtigung bei zukünftigen Gesetzesvorhaben, ohne Handlungspflicht.
- Petitionsverfahren abschließen
- Formelle Beendigung des parlamentarischen Verfahrens zu einer Petition, nachdem der Ausschuss über die Eingabe beraten hat.
Was bedeutet 'als Material überweisen'?
Die Petition wird dem zuständigen Ministerium zur Kenntnis und zur möglichen Berücksichtigung bei künftigen Gesetzgebungsvorhaben zugeleitet, ohne dass damit eine Handlungspflicht verbunden ist.
Was passiert mit den abgeschlossenen Petitionen?
Das Petitionsverfahren endet formell. Die Petenten erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis. Abgeschlossene Verfahren können nicht erneut im gleichen Wortlaut eingereicht werden.
Wie viele Petitionen zur Volksabstimmung wurden behandelt?
38 Petitionen zum Thema Volksabstimmung sind in der Sammelübersicht 303 aufgeführt und sollen allesamt abgeschlossen werden.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6973 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































