- 2,5 Prozent des Pflegebudgets für Entlastungsmaßnahmen werden gestrichen
- Charité hat Entlastungstarifvertrag zum Jahresende gekündigt
- Linke fordert Ausbau des Pflegebudgets auf alle Krankenhausberufe
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7019 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BT-Drs. 21/6130) befindet sich in seiner dritten Lesung im Bundestag. Es soll die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren. Ein zentrales Instrument ist die Deckelung des Pflegebudgets, das seit seiner Einführung die Krankenhäuser nach dem Selbstkostendeckungsprinzip für ihre Pflegepersonalkosten entschädigte. Zusätzlich entfällt die bisherige Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen in Höhe von 2,5 Prozent des Pflegebudgets. Das Pflegebudget war nach der Einführung der Fallpauschalen 2004 schrittweise entstanden, um dem Rückgang der Pflegestellen in Krankenhäusern entgegenzuwirken.
- 2,5 Prozent des Pflegebudgets — dieser Anteil für pflegeentlastende Maßnahmen (Stationsassistenzen, Servicekräfte, Transportdienste) soll laut Drucksache gestrichen werden.
- Seit 2004 — Einführung der Fallpauschalen (DRGs), die nach Darstellung der Fraktion den Abbau von Pflegestellen in Gang setzte.
- 7 Forderungen — Die Linke listet sieben konkrete Maßnahmen auf, die die Bundesregierung per Gesetzentwurf umsetzen soll, darunter vollständige Tarifkostenrefinanzierung und Schutz ländlicher Krankenhäuser.
Im Detail
Ein Pflegebudget, das steigende Personal- und Tarifkosten nicht mehr vollständig refinanziert, ist ein Sparbudget unter neuem Namen und hebelt ausgerechnet jene Instrumente aus, mit denen Beschäftigte in den vergangenen Jahren Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen erkämpft haben.
— BT-Drs. 21/7019, Fraktion Die Linke
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der Bundesregierung steht im Bundestag zur Abstimmung — und mit ihm die Frage, wie die Krankenhäuser künftig ihr Pflegepersonal finanzieren. Die Fraktion Die Linke lehnt das Gesetz ab und hat am 8. Juli 2026 mit dem Entschließungsantrag BT-Drs. 21/7019 sieben konkrete Gegenforderungen formuliert.
Was das GKV-Pflegebudget heute leistet
Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Krankenhäuser von der strukturellen Benachteiligung der Pflege unter den Fallpauschalen (DRGs) zu entlasten. Seit 2004 werden Krankenhausvergütungen pro Behandlungsfall pauschal berechnet — wer an der Pflege spart, wirtschaftet besser. Das Pflegebudget durchbrach diesen Mechanismus: Es erstattet die tatsächlichen Pflegepersonalkosten nach dem Selbstkostendeckungsprinzip. Die Folge war eine messbare Aufholjagd bei Stellenzahlen und Löhnen in der Krankenhauspflege.
Was das neue Gesetz ändert
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz begrenzt das Pflegebudget künftig auf die Entwicklung der allgemeinen Grundlohnsumme und refinanziert Tarifsteigerungen nur noch teilweise. Zusätzlich entfällt die bisherige Finanzierung pflegeentlastender Maßnahmen in Höhe von 2,5 Prozent des Pflegebudgets — darunter Stationsassistenzen, Servicekräfte und Transportdienste. Laut Fraktion Die Linke höhlt das die wesentliche Wirkung des Pflegebudgets aus, ohne es formell abzuschaffen.
Besonders konkret ist die Lage an der Berliner Charité: Das Krankenhaus hat gegenüber der Gewerkschaft ver.di erklärt, dass die Fortführung des bestehenden Entlastungstarifvertrags unter den geplanten Finanzierungsbedingungen nicht mehr gesichert sei und diesen zum Jahresende gekündigt. Entlastungstarifverträge, die Pflegekräfte durch verbindliche Personalschlüssel entlasten, werden damit zum finanziellen Risiko für Krankenhausträger.
Sieben Forderungen der Linken
Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die vollständige Refinanzierung aller tatsächlichen Pflegepersonalkosten sicherstellt — einschließlich Tarifsteigerungen und tarifvertraglicher Personalbemessungsregelungen. Stationsassistenzen und vergleichbare Entlastungsstrukturen sollen dauerhaft finanziert und ihre Herausnahme aus dem Pflegebudget rückgängig gemacht werden. Langfristig sollen alle Personalkosten im Krankenhaus schrittweise aus den DRGs ausgegliedert und das Pflegebudget zu einem Gesamtpersonalbudget für alle Krankenhausberufsgruppen weiterentwickelt werden. Außerdem soll die Finanzierung bedarfsnotwendiger Kliniken, besonders in ländlichen und strukturschwachen Regionen, dauerhaft gesichert werden, um weitere wirtschaftlich bedingte Klinikschließungen zu verhindern.
Die Drucksache argumentiert, das eigentliche Problem liege nicht im Pflegebudget selbst, sondern darin, dass alle anderen Berufsgruppen nach wie vor über die Fallpauschalen finanziert werden. Krankenhäuser können weiterhin wirtschaftliche Vorteile erzielen, indem sie bei Reinigung, Physiotherapie, Küche oder dem ärztlichen Dienst sparen — das Pflegebudget schützt nur die direkte Pflege am Bett. Die Konsequenz: Fallen die zusätzlichen Entlastungsstrukturen weg, übernehmen Pflegefachkräfte wieder Hilfsaufgaben, was Arbeitsverdichtung, höhere Fluktuation und schlechtere Patientenversorgung nach sich zieht.
GKV-Reform und Krankenhausfinanzierung im Kontext
Die Debatte über das Pflegebudget ist eingebettet in eine breitere Auseinandersetzung über die GKV-Reform 2026, bei der verschiedene Fraktionen unterschiedliche Schwerpunkte setzen. Während die AfD eine Gesamtentlastung von 40 Milliarden Euro fordert, konzentriert sich Die Linke auf den Schutz von Pflegestrukturen und Arbeitsbedingungen im Krankenhaus. Auch beim Umbau anderer Versorgungsstrukturen zeigt sich das Muster: staatliche Investition versus Kostendämpfung. Die Frage, ob Versorgungsqualität oder Beitragsstabilität Vorrang hat, ist der Kern des politischen Konflikts.
Beobachter wie die Debatte um Schutzinstrumente für chronisch kranke Personen zeigen, dass Versorgungsfragen im aktuellen Bundestag breite politische Aufmerksamkeit erhalten. Ob der Entschließungsantrag der Linken eine Mehrheit findet, gilt angesichts der Regierungskoalition als unwahrscheinlich.
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Unmittelbar betroffen sind Pflegekräfte und weiteres Krankenhauspersonal wie Stationsassistenzen, Servicekräfte und Transportdienste, deren Stellen durch geringere Finanzierungsspielräume gefährdet sein können. Patienten in Krankenhäusern – besonders in ländlichen und strukturschwachen Regionen – sind ebenfalls betroffen, wenn Kliniken Leistungen einschränken oder schließen. Konkret hat die Charité gegenüber ver.di erklärt, dass die Fortführung ihres Entlastungstarifvertrags unter den geplanten Finanzierungsbedingungen nicht mehr gesichert sei.
Der Entschließungsantrag (BT-Drs. 21/7019) wurde zur dritten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes eingebracht und steht zur Abstimmung im Bundestag-Plenum an. Entschließungsanträge der Opposition finden in der Regel keine Mehrheit, wenn die Regierungskoalition den zugrundeliegenden Gesetzentwurf beschließt. Das Ergebnis der Abstimmung liegt noch nicht vor.
- Pflegebudget
- Finanzierungsinstrument für Krankenhäuser, das Pflegepersonalkosten nach dem Selbstkostendeckungsprinzip erstattet und 2020 eingeführt wurde, um Pflegestellen vom Druck der Fallpauschalen zu entkoppeln.
- DRG / Fallpauschale
- Diagnosis Related Groups: ein Abrechnungssystem, nach dem Krankenhäuser pro Behandlungsfall eine pauschale Vergütung erhalten, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand.
- Entlastungstarifvertrag
- Tarifvertrag zwischen Krankenhausträgern und Gewerkschaften, der Regelungen zur Personalbemessung und Arbeitsentlastung für Pflegekräfte festschreibt.
Was ist das Pflegebudget und warum ist es umstritten?
Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Krankenhauspflege nach dem Selbstkostendeckungsprinzip zu finanzieren – also alle tatsächlichen Pflegepersonalkosten zu erstatten. Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz begrenzt es künftig auf die Grundlohnsummenentwicklung, was laut Linke Spielräume für neue Einstellungen und Tarifverträge beseitigt.
Was fordern die Linke konkret?
Die Fraktion fordert sieben Maßnahmen: vollständige Refinanzierung der Pflegepersonalkosten und Tarifsteigerungen, Sicherung von Stationsassistenzen und Servicekräften, schrittweise Ausgliederung aller Personalkosten aus den Fallpauschalen sowie dauerhaften Erhalt bedarfsnotwendiger Kliniken.
Was sind DRGs und warum sind sie relevant?
DRGs (Diagnosis Related Groups) sind Fallpauschalen, nach denen Krankenhäuser für Behandlungen pauschal vergütet werden. Seit 2004 werden damit auch Personalkosten abgedeckt, was laut Linke Sparanreize zulasten des Pflegepersonals schafft.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7019 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































