- 160 Gleichstellungsbeauftragte allein bei der Bundesagentur für Arbeit
- Kosten für Gleichstellungsstellen in Bundesbehörden seit 2020 unbekannt
- Vollständige Daten für Körperschaften des öffentlichen Rechts fehlen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6946 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verpflichtet Bundesbehörden zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten. Eine erste Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/4175) hatte die Bundesregierung am 4. März 2026 beantwortet (BT-Drs. 21/4563). Dabei stellte sich heraus, dass für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes keine vollständigen Daten zur Zahl der Gleichstellungsbeauftragten vorlagen. Für die Bundesagentur für Arbeit konnte die Bundesregierung hingegen 160 Gleichstellungsbeauftragte benennen. Die neue Nachfrage BT-Drs. 21/6946 setzt dort an und verlangt detailliertere Angaben zu Kosten, Evaluierungen und Besetzungskriterien.
Im Detail
In diesem Zusammenhang zeigte sich, dass der Bundesregierung keine 'vollständigen Zahlen für die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes' bezüglich der Anzahl von Gleichstellungsbeauftragten und ihres Tätigkeitsumfangs vorliegen.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/6946, AfD-Fraktion
Wie viele Gleichstellungsbeauftragte sind in der deutschen Bundesverwaltung tätig, was kosten sie — und werden ihre Tätigkeiten überhaupt systematisch bewertet? Diese Fragen stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6946 vom 8. Juli 2026. Es handelt sich dabei um eine Nachfrage zu einer früheren Anfrage, die die Bundesregierung am 4. März 2026 beantwortet hatte (BT-Drs. 21/4563) — und dabei offene Lücken hinterließ.
Gleichstellungsbeauftragte im Bund: Was bisher bekannt ist
Gleichstellungsbeauftragte sind in Bundesbehörden gesetzlich vorgeschrieben. Das Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) verpflichtet Bundesbehörden, solche Stellen einzurichten, um die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu fördern und zu überwachen. Ihr verfassungsrechtlicher Anknüpfungspunkt ist Artikel 3 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes, der Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts verbietet.
In ihrer Antwort auf die erste Anfrage (BT-Drs. 21/4175) hatte die Bundesregierung angegeben, dass bei der Bundesagentur für Arbeit allein 160 Gleichstellungsbeauftragte tätig sind. Für Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes lagen laut Bundesregierung hingegen keine vollständigen Zahlen vor. Genau dieser Befund — fehlende Datentransparenz trotz öffentlicher Finanzierung — bildet den Ausgangspunkt der Nachfrage.
13 Fragen zu Kosten, Evaluation und Stellenabbau
Die AfD-Fraktion stellt in BT-Drs. 21/6946 insgesamt 13 Fragen, die sich in mehrere thematische Schwerpunkte gliedern:
Entwicklung und Kosten seit 2020: Die Abgeordneten fragen, wie sich die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten in Bundesgerichten, Bundesbehörden und Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung seit 2020 entwickelt hat — aufgeschlüsselt nach Jahr und Ressort. Parallel dazu verlangen sie eine Kostenaufstellung für diesen Zeitraum, auch für die Bundesagentur für Arbeit mit Aufschlüsselung nach Regionaldirektionen.
Transparenz und Datenlücken: Gefragt wird auch, wie die Bundesregierung den Umstand bewertet, dass für Körperschaften des öffentlichen Rechts keine vollständigen Zahlen vorliegen, und ob sie plant, diese Transparenzlücke zu schließen.
Evaluation der Stellen: Die Fraktion erkundigt sich, ob die Tätigkeit der Gleichstellungsbeauftragten evaluiert wird, nach welchen Kriterien das geschieht und ob die Bundesregierung Erkenntnisse darüber besitzt, wie andere Länder vergleichbare Stellen bewerten. Zudem soll die Bundesregierung angeben, in welchen Ressorts die letzte Evaluation positiv oder negativ ausgefallen ist.
Abbaukriterien und Obergrenzen: Mehrere Fragen zielen darauf ab, ob es definierte Kriterien gibt, bei deren Erreichen Gleichstellungsbeauftragten-Stellen abgebaut werden könnten, und ob es eine Obergrenze für die Anzahl solcher Stellen gibt. Auch Stellenstreichungen seit 2020 sollen ressortweise nachgewiesen werden.
Besetzung und Geschlecht: Schließlich fragt die Fraktion, nach welchen Kriterien Gleichstellungsbeauftragte ausgewählt werden und ob das Geschlecht dabei eine Rolle spielt. Für den Stichtag 31. Dezember 2025 soll außerdem aufgeschlüsselt werden, wie viele der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertretungen Frauen und wie viele Männer waren.
Hintergrund: Wiederholte parlamentarische Kontrolle
Die Anfrage ist Teil einer Reihe parlamentarischer Kontrollanfragen der AfD zu Strukturen und Kosten der Bundesverwaltung. Ähnliche Anfragen zu Behördenstrukturen und Ausgaben sind auch im Kontext der laufenden Debatte über Bundesbüros, Flächen und Einsparvorgaben sowie der allgemeinen Haushaltsdebatte zu sehen. Dass die erste Regierungsantwort Datenlücken offenbarte, gibt der Nachfrage ein konkretes Fundament: Die Bundesregierung selbst hat eingeräumt, über keine vollständigen Zahlen zu verfügen.
Die Bundesregierung hat nun bis zum 29. Juli 2026 Zeit, die 13 Fragen zu beantworten. Ob sie dabei vollständige Kosten- und Stellendaten vorlegen kann oder erneut auf fehlende Erhebungen verweist, bleibt abzuwarten.
Weiterlesen:
- Bundesbüros: Flächen, Kosten und Einsparvorgaben unter der Lupe
- Bundestag 09.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
Betroffen sind Beschäftigte in Bundesgerichten, Bundesbehörden und Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung, wo Gleichstellungsbeauftragte tätig sind. Mittelbar sind Steuerzahlerinnen und Steuerzahler betroffen, da die Stellen aus öffentlichen Mitteln finanziert werden.
Berlin, 9. Juli 2026. Riskante Fehlinvestitionen beim Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) haben gezeigt, dass Handlungsbedarf bei der Aufsicht besteht. Es drohen Verluste von bis zu 1,2 Milliarden Euro, welche die Altersabsicherung von rund 11.000 Zahnärzten und deren Familien gefährden. Der Fall offenbart ein eklatantes Versagen der gesamten Kontrollkette aus… …
Berlin, 07. Juli 2026. Wir als AfD-Bundestagsfraktion fordern mit unserem Antrag eine umfassende Transparenz bei allen deutschen Entwicklungshilfeleistungen und verlangen von der Bundesregierung eine vollständige und dauerhaft aktuelle Übersicht über sämtliche ODA-Leistungen seit 1977. Das bestehende Transparenzportal des BMZ stellt nur einen Teil der Ausgaben dar und unterliegt intransparenten Änderungskriterien,… …
Berlin, 2. Juli 2026. Wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion (BT-Drs. 21/6737) ergeben hat, kann die Regierung keine konkreten und übersichtlichen Angaben zu Grundbedingungen, Projektdetails und Unterschieden zwischen kirchlichen Entwicklungsorganisationen und anderen Durchführungsorganisationen in der deutschen Entwicklungshilfe machen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Matthias Rentzsch teilt dazu mit: „Einmal… …
Die Kleine Anfrage wurde am 8. Juli 2026 im Bundestag registriert. Die Bundesregierung hat nun 21 Tage Zeit, die 13 Fragen schriftlich zu beantworten — die Antwortfrist läuft bis zum 29. Juli 2026. Eine Antwort liegt noch nicht vor.
- Gleichstellungsbeauftragte
- In Bundesbehörden gesetzlich vorgeschriebene Funktionsstellen, die die Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst überwachen und fördern (geregelt im Bundesgleichstellungsgesetz).
- Unmittelbare Bundesverwaltung
- Behörden, die direkt dem Bund unterstehen und von ihm geführt werden, z.B. Bundesministerien und ihnen nachgeordnete Bundesbehörden.
- Körperschaften des öffentlichen Rechts
- Rechtlich selbstständige Organisationen mit öffentlichen Aufgaben, z.B. Kammern, Sozialversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit.
Warum wird diese Anfrage als Nachfrage bezeichnet?
Weil die Bundesregierung in ihrer Antwort auf BT-Drs. 21/4563 vom 4. März 2026 keine vollständigen Zahlen für alle Körperschaften des öffentlichen Rechts liefern konnte und offene Fragen zurückließ.
Wie viele Gleichstellungsbeauftragte gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit?
Laut der vorangegangenen Regierungsantwort (BT-Drs. 21/4563) sind es 160 Gleichstellungsbeauftragte innerhalb der Bundesagentur für Arbeit.
Was ist eine Gleichstellungsbeauftragte in einer Bundesbehörde?
Gleichstellungsbeauftragte sind Beschäftigte in Bundesbehörden, die gesetzlich vorgeschrieben die Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern im Dienst überwachen und fördern.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/6946 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































