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Home Themen Verkehr & Infrastruktur

Marschbahn-Ausbau: 426 Mio. Euro und Streit um Elektrifizierung

durch Redaktion Bundestag
14. Juli 2026
in Verkehr & Infrastruktur
0
Illustration: Bundestagsdrucksache 21/7091

KI-generiertes Titelbild zur Bundestagsdrucksache 21/7091

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VerfahrensstandKleine Anfrage
Anfrage eingegangen
1
Einreichung
Eingereicht von einer Fraktion oder einzelnen Abgeordneten.
2
Antwort der Bundesregierung
Die Regierung antwortet schriftlich innerhalb vorgeschriebener Fristen.
3
Veröffentlichung
Anfrage und Antwort werden als Drucksache veröffentlicht.
Vorgang VO337073 →
⏱ 6 Min. Lesezeit
⚡ Auf einen Blick

  • Marschbahn-Ausbau kostet 426 Mio. Euro – 22,4 Mio. Euro pro Streckenkilometer
  • Elektrifizierung der Strecke könnte 400 bis 520 Mio. Euro zusätzlich kosten
  • 5.000 Pendler täglich auf überlasteter Eingleisstrecke nach Sylt angewiesen
🔗 Hintergrund: Die Drucksache bezieht sich auf BT-Drs. 21/4948, in der die Ausbaumaßnahmen bereits thematisiert wurden.

  • Autobahn-Toiletten: Kostenfreier Zugang und EU-Abwasserrichtlinie
  • Altersarmut in Niedersachsen: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen

Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7091 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

Die Marschbahn (Strecke 1210 der DB InfraGO AG) verbindet das Festland über Niebüll mit der Insel Sylt. Die eingleisige Strecke ist offiziell als überlasteter Schienenweg im Sinne des Eisenbahnregulierungsgesetzes ausgewiesen und im Bundesverkehrswegeplan 2030 unter Vorhaben Nr. 31 als vordringlicher Bedarf gelistet. Vorgesehen sind zwei zweigleisige Ausbauabschnitte: Niebüll–Klanxbüll (13 km) und Morsum–Tinnum (6 km). Eine Elektrifizierung ist im Bundesplan nicht enthalten. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident hat im April 2026 jedoch einen Fünf-Punkte-Plan vorgestellt, der Zweigleisigkeit und Elektrifizierung als gemeinsame Ziele formuliert. Die Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH hat am 21. April 2026 den Beginn von Baugrunduntersuchungen für eine Elektrifizierung mitgeteilt.

📊 Zahlen auf einen Blick

  • 426,37 Mio. Euro — Gesamtwerteumfang des geplanten zweigleisigen Ausbaus Niebüll–Westerland/Sylt laut Drucksache
  • 22,4 Mio. Euro/km — Kosten pro Streckenkilometer beim Ausbauprojekt
  • 144 Mio. Euro — Geplante Investitionen bis 2028 in Leit- und Sicherungstechnik, darunter ein neues Elektronisches Stellwerk in Niebüll
  • 400–520 Mio. Euro — Kostenschätzung des Landes Schleswig-Holstein für eine durchgehende Elektrifizierung Itzehoe–Westerland/Sylt
  • 5 Mio. Reisende/Jahr — Jährliche Nutzerzahl der Marschbahn; täglich nutzen rund 5.000 Pendler die Strecke

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Infografik BT-Drs. 21/7091
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Im Detail

Die Fragesteller befürchten unnötige Verzögerungen für die Realisierung der Zweigleisigkeit zwischen Niebüll und Tinnum, wenn diese mit einer Elektrifizierung der gesamten Marschbahn verknüpft werden sollte.

— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7091

Die Marschbahn nach Sylt ist die einzige Bahnverbindung zur Insel — und eine der meistbelasteten Schienenstrecken Norddeutschlands. Täglich nutzen rund 5.000 Pendler die eingleisige Strecke, jährlich sind es fünf Millionen Reisende. Seit Jahren gilt sie offiziell als überlasteter Schienenweg nach dem Eisenbahnregulierungsgesetz. Nun steht ein Milliardenausbau im Raum — und gleichzeitig ein politischer Konflikt darüber, ob der dringend benötigte zweigleisige Ausbau durch eine zusätzlich geforderte Elektrifizierung der Strecke verzögert werden könnte.

Mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7091 vom 10. Juli 2026 stellt die AfD-Fraktion der Bundesregierung 26 Fragen zum Marschbahn-Ausbau. Im Mittelpunkt steht der Gesamtwerteumfang (GWU) des Projekts: Der zweigleisige Ausbau zwischen Niebüll und Westerland/Sylt ist mit 426,37 Mio. Euro veranschlagt — das entspricht 22,4 Mio. Euro pro Streckenkilometer. Zusätzlich sind bis 2028 rund 144 Mio. Euro in neue Leit- und Sicherungstechnik investiert, darunter ein Elektronisches Stellwerk (ESTW) in Niebüll, das neun mechanische Stellwerke ersetzen soll.

Marschbahn-Ausbau: Was gilt aktuell?

Der Ausbau der Strecke Niebüll–Klanxbüll–Westerland/Sylt ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 als Vorhaben Nr. 31 im vordringlichen Bedarf enthalten. Konkret sind zwei Abschnitte für den zweigleisigen Ausbau vorgesehen: der Abschnitt Niebüll–Klanxbüll mit einer Länge von 13 Kilometern sowie der Abschnitt Morsum–Tinnum mit 6 Kilometern. Eine Elektrifizierung der gesamten Marschbahn ist hingegen nicht Teil dieses Vorhabens. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist lediglich ein Elektrifizierungsprojekt zwischen Itzehoe und Wilster (Projekt 2-054-V02) vorgesehen — also nur für einen Teilabschnitt weit südlich von Sylt.

Streit um Elektrifizierung und mögliche Verzögerungen

Aus Sicht der Fragesteller entsteht das Problem durch ein politisches Junktim: Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein verknüpft in einem Fünf-Punkte-Plan den zweigleisigen Ausbau mit der Elektrifizierung der gesamten Marschbahn als gemeinsame mittelfristige Ziele. Die Nahverkehr Schleswig-Holstein GmbH hat bereits am 21. April 2026 den Beginn von Baugrunduntersuchungen für eine Elektrifizierung mitgeteilt. Die AfD-Fraktion bezweifelt, ob dieses Vorgehen rechtlich und wirtschaftlich sauber ist — insbesondere da die Schienenstrecke vollständig im Bundesbesitz steht, die Untersuchungen aber von einer Landesgesellschaft durchgeführt werden.

Das Land Schleswig-Holstein schätzt die Kosten einer durchgehenden Elektrifizierung von Itzehoe bis Westerland/Sylt auf 400 bis 520 Mio. Euro — also 1,7 bis 2,2 Mio. Euro pro Streckenkilometer. Die Anfrage erkundigt sich daher, ob die Bundesregierung diese Kostenschätzung teilt, ob eine Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) nach standardisiertem Bewertungsverfahren vorgesehen ist und ob eine Elektrifizierung auch dann als zuschussfähig gilt, wenn das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) unter den Wirtschaftlichkeitsschwellenwert von 1,0 fiele.

Betrieb und Kapazitäten auf der Sylt-Strecke

Weitere Fragen betreffen den laufenden Betrieb und mögliche Folgen einer Elektrifizierung für den Autoverlad. Der Sylt-Shuttle transportiert PKW in offenen Doppelstockwagen über den Hindenburgdamm — eine Technik, die nach einer Elektrifizierung wegen der Oberleitung nicht mehr einsetzbar wäre. Stattdessen kämen nur noch überdachte Flachwagen infrage, wie sie in elektrifizierten Alpentunneln üblich sind, was laut Drucksache mit erheblichen Kapazitätseinbußen verbunden wäre. Die Anfrage fragt auch nach der Trassenbelegung im Jahr 2025 — aufgeteilt nach Fernverkehr, Nahverkehr, Autotransportzügen und Güterverkehr — sowie nach möglichen Auswirkungen auf Pendlerparkplätze in Niebüll und Klanxbüll. Schließlich werden Risiken durch Sturm- und Eislasten auf Oberleitungen in Küstennähe thematisiert und internationale Alternativlösungen wie dänische Batteriezüge oder Hybridfahrzeuge ins Spiel gebracht.

Auch bei vergleichbaren Projekten in Schleswig-Holstein ist Altersarmut ein Thema, das die Verkehrspolitik indirekt beeinflusst. Die strukturellen Herausforderungen der Region zeigen sich etwa bei Altersarmut in Schleswig-Holstein, wo wirtschaftliche Teilhabe eng mit Mobilität zusammenhängt. Für Pendler und Berufstätige in Nordfriesland ist die Marschbahn daher nicht nur ein Verkehrsprojekt, sondern eine wirtschaftliche Grundvoraussetzung. Fragen zu Bundesförderung und Transparenz bei Infrastrukturprojekten stellen sich auch bei Bundesförderung für NGOs — das Thema Wirtschaftlichkeit und Mitteleinsatz ist ein wiederkehrendes parlamentarisches Anliegen.

Weiterlesen:

  • Altersarmut in Schleswig-Holstein: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen
  • Autobahn-Toiletten: Kostenfreier Zugang und EU-Abwasserrichtlinie
  • Bundesförderung für NGOs: Transparenz und Wirkung im Fokus
👥 Wen betrifft das?

Unmittelbar betroffen sind täglich rund 5.000 Pendler sowie jährlich fünf Millionen Reisende, die die Marschbahn als einzige Bahnverbindung nach Sylt nutzen. Darüber hinaus sind der Tourismus auf Sylt, die regionale Wirtschaft Nordfrieslands sowie Nutzer des Sylt-Shuttles (Autoverlad) betroffen, da eine Elektrifizierung den Einsatz offener Doppelstockwagen für den PKW-Transport einschränken könnte.

📅 Parlamentarischer Fahrplan

Die Kleine Anfrage ist am 10. Juli 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen. Die Bundesregierung hat eine gesetzliche Antwortfrist von 21 Tagen, die Antwort ist bis zum 31. Juli 2026 fällig. Nach Eingang der Antwort kann die Anfrage im zuständigen Ausschuss weiter behandelt werden.

⚖️ Erwähnte Gesetze

  • Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSchwAG)
  • Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)
  • Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG)
📖 Begriffe erklärt

Gesamtwerteumfang (GWU)
Der Gesamtwerteumfang ist die Gesamtkostenschätzung eines Infrastrukturprojekts im Sinne des Bundesverkehrswegeplans, inklusive Planung, Bau und Nebenkosten.
Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV)
Das NKV ist eine standardisierte Kennzahl zur Bewertung von Verkehrswegeinvestitionen. Ein NKV über 1,0 gilt als wirtschaftlich; je höher der Wert, desto günstiger das Verhältnis von Nutzen zu Kosten.
Planfeststellungsverfahren
Ein behördliches Genehmigungsverfahren für Großinfrastrukturprojekte, das öffentliche Beteiligung, Umweltprüfung und rechtliche Absicherung umfasst. Erst nach Abschluss besteht bestandskräftiges Baurecht.
❓ Häufige Fragen

Was kostet der Ausbau der Marschbahn?

Der Gesamtwerteumfang für den weitgehend zweigleisigen Ausbau zwischen Niebüll und Westerland/Sylt beläuft sich laut Drucksache auf 426,37 Mio. Euro, was 22,4 Mio. Euro pro Streckenkilometer entspricht.

Was würde eine Elektrifizierung der Marschbahn kosten?

Das Land Schleswig-Holstein schätzt die Kosten für eine Elektrifizierung zwischen Itzehoe und Westerland/Sylt auf 400 bis 520 Mio. Euro, also rund 1,7 bis 2,2 Mio. Euro pro Streckenkilometer.

Ist die Elektrifizierung Teil des offiziellen Ausbauplans?

Nein. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist lediglich eine Elektrifizierung zwischen Itzehoe und Wilster vorgesehen. Eine durchgehende Elektrifizierung bis Westerland/Sylt ist bislang nicht beschlossen und nicht haushalterisch unterlegt.

Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7091 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

📄 Quelle: Deutscher Bundestag / DIP — BT-Drs. 21/7091 | Kleine Anfrage | Original-PDF | dip.bundestag.de

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25. Mai 2026
Wochenvorschau KW21/2026

Diese Woche im Bundestag – KW21/2026

18. Mai 2026
Illustration: Bundestagsdrucksache 21/6368

FBI vor Gericht: US-Ermittler im deutschen Separatisten-Fall

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Aus den Ausschüssen – KW23/2026

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Begriff erklärt: Parlamentarische Kontrollrecht

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Steuerrecht im Bundestag zwischen BFH-Urteilen und Reformen

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Terrorismus-Verfahren

1.600 Terrorismus-Verfahren: Das wahre Ausmaß der Gefährdung

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193 Millionen jährlich: Hessen braucht Brücken-Kraftakt

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Illustration: Bundestagsdrucksache

Ostdeutschland im Bundestag: Armut, Leerstand und Strukturwandel

14. Juli 2026
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Altersarmut im Saarland: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen

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Mietentwicklung Niedersachsen: 16 % Anstieg seit 2021

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Ausstellung im Schloss Bellevue: 625.000 Euro Gesamtkosten im Fokus

14. Juli 2026
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Altersarmut in Thüringen: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen

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Neueingänge

  • Ostdeutschland im Bundestag: Armut, Leerstand und Strukturwandel
  • Altersarmut im Saarland: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen
  • Mietentwicklung Niedersachsen: 16 % Anstieg seit 2021
  • Altersarmut in Berlin: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen
  • Ausstellung im Schloss Bellevue: 625.000 Euro Gesamtkosten im Fokus
  • Altersarmut in Thüringen: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen
  • Marschbahn-Ausbau: 426 Mio. Euro und Streit um Elektrifizierung
  • Autobahn-Toiletten: Kostenfreier Zugang und EU-Abwasserrichtlinie
  • Altersarmut in Niedersachsen: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen
  • Altersarmut in Hamburg: 21,3 % der Frauen ab 65 betroffen
  • Altersarmut in Bremen: 21,3 % Armutsquote bei Frauen ab 65

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