- 57 Staaten tauschen ab September 2027 Krypto-Steuerdaten automatisch aus
- Transaktionsdaten wie Beträge, Einheiten und Nutzerdaten werden gemeldet
- Bundesrat hat bereits keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7195 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der OECD-Melderahmen für Kryptowerte (Crypto-Asset Reporting Framework, CARF) wurde von der OECD gemeinsam mit den G20-Staaten entwickelt, um Steuervermeidung und -hinterziehung im Bereich digitaler Vermögenswerte zu bekämpfen. Deutschland hat das zugrundeliegende Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen bereits am 17. April 2008 unterzeichnet. Die Mehrseitige Vereinbarung vom 8. Juni 2023 baut darauf auf und erweitert den automatischen Informationsaustausch auf Krypto-Transaktionen. Für die innerstaatliche Umsetzung der Meldepflichten der Krypto-Dienstleister hat Deutschland bereits das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352) verabschiedet. Das nun vorliegende Vertragsgesetz schafft die völkerrechtliche Grundlage für den tatsächlichen Datenaustausch mit den Partnerstaaten.
- 57 Unterzeichnerstaaten — So viele Länder haben die Mehrseitige Vereinbarung bislang unterzeichnet, darunter alle großen EU-Staaten, Japan, Kanada, die Schweiz und Singapur.
- 26. November 2024 — Datum der Unterzeichnung durch Deutschland in Asunción (Paraguay) zusammen mit 26 weiteren Staaten.
- September 2027 — Geplanter Start des ersten automatischen Datenaustauschs, der Transaktionsdaten des Kalenderjahres 2026 umfasst.
- 9 Monate — Frist, innerhalb derer die Informationen nach Ende des jeweiligen Kalenderjahres ausgetauscht werden müssen.
- 22. Dezember 2025 — Datum des bereits in Kraft getretenen Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetzes (BGBl. 2025 I Nr. 352), das die innerstaatliche Meldepflicht der Krypto-Dienstleister regelt.
Im Detail
Die Informationen über Krypto-Transaktionen sollen regelmäßig beginnend ab September 2027 für Daten des Kalenderjahres 2026 und dann jährlich für alle Folgejahre jeweils automatisch ausgetauscht werden.
— Denkschrift zu BT-Drs. 21/7195
Kryptowährungsbesitzer in Deutschland müssen künftig damit rechnen, dass ihre Transaktionsdaten automatisch an ausländische Steuerbehörden weitergeleitet werden. Die Bundesregierung hat am 16. Juli 2026 den Gesetzentwurf BT-Drs. 21/7195 in den Bundestag eingebracht, mit dem die Mehrseitige Vereinbarung vom 8. Juni 2023 über den automatischen Austausch von Steuerinformationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte innerstaatlich ratifiziert wird. Der erste automatische Krypto-Steuer-Datenaustausch ist für September 2027 geplant und betrifft Transaktionsdaten des Jahres 2026.
Was ist der Melderahmen für Kryptowerte?
Der internationale Datenaustausch bei Kryptowerten basiert auf dem sogenannten Crypto-Asset Reporting Framework (CARF), den die OECD gemeinsam mit den G20-Staaten entwickelt hat. Ziel ist es, grenzüberschreitende Steuerhinterziehung im Bereich digitaler Vermögenswerte zu erschweren. Bislang konnten Anleger Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin, Ether oder anderen Kryptowährungen im Ausland leichter verschweigen, weil Steuerbehörden kaum Zugang zu entsprechenden Transaktionsdaten hatten. Der CARF schließt diese Lücke durch verpflichtende Meldungen der Krypto-Dienstleister und den automatischen Datenaustausch zwischen den Steuerverwaltungen.
Was gilt aktuell?
Bereits mit dem Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352) hat Deutschland die innerstaatliche Umsetzungspflicht für Krypto-Dienstleister geregelt: Diese müssen seither Transaktionsdaten ihrer Kunden erheben und an das Bundeszentralamt für Steuern melden. Was bislang fehlte, ist die völkerrechtliche Grundlage für die tatsächliche Übermittlung dieser Daten ins Ausland. Genau diese Grundlage schafft das vorliegende Vertragsgesetz gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Welche Daten werden beim Krypto-Datenaustausch übermittelt?
Laut Drucksache werden je meldepflichtiger Person folgende Informationen ausgetauscht: Name, Anschrift, Ansässigkeitsstaat, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum des Nutzers. Hinzu kommen für jede Art von relevantem Kryptowert die Gesamtbruttobeträge aller Transaktionen, die Gesamtzahl der gehandelten Einheiten sowie die Anzahl der relevanten Transaktionen — aufgeteilt nach Erwerb gegen Fiat-Währung, Verkauf gegen Fiat-Währung, Tausch gegen andere Kryptowerte und weiteren Kategorien. Die Daten werden ausschließlich an die Steuerbehörden des jeweiligen Staates übermittelt und nicht veröffentlicht.
Deutschland hat die Vereinbarung am 26. November 2024 in Asunción unterzeichnet. Insgesamt 57 Staaten sind bislang Unterzeichner, darunter alle großen EU-Mitgliedstaaten, Japan, Kanada, die Schweiz, Singapur und die Vereinigten Arabischen Emirate. Der Austausch mit EU-Mitgliedstaaten erfolgt dabei auf Basis der EU-Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 17. Oktober 2023. Mit weiteren Staaten, die die Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt unterzeichnen, sollen die Daten ausgetauscht werden, sobald diese die Voraussetzungen erfüllen.
Datenschutz beim internationalen Krypto-Datenaustausch
Deutschland gibt eine gesonderte Datenschutznotifikation ab, die den Partnerstaaten klare Anforderungen stellt: Betroffene Personen haben ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten sowie auf wirksamen Rechtsbehelf. Die Daten dürfen ausschließlich zu Steuerzwecken verwendet werden — nicht für allgemeine Strafverfahren. Eine Verwendung in Verfahren, in denen die Todesstrafe verhängt werden kann, ist ausdrücklich untersagt. Jeder Partnerstaat muss bestätigen, dass er diese Datenschutzvorkehrungen einhält, bevor der Datenaustausch aktiviert wird. Für Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, deren Datenschutzregelungen die EU-Kommission nicht als angemessen bewertet hat, gelten zusätzliche Mindestschutzstandards.
Das Bundesministerium der Finanzen erhält zudem eine Verordnungsermächtigung, um künftige Änderungen des Katalogs der auszutauschenden Informationen schneller und ohne erneutes Gesetzgebungsverfahren umsetzen zu können — sofern sich etwa durch neue Geschäftsmodelle der Krypto-Dienstleister zusätzliche steuerlich relevante Datenkategorien ergeben. Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 bereits beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben.
Das Thema Steuertransparenz bei digitalen Vermögenswerten steht im Kontext einer breiteren Regulierungswelle: Die aktuellen Parlamentsdrucksachen vom 16. Juli 2026 zeigen, dass der Bundestag an diesem Tag mehrere wirtschaftsrelevante Vorhaben berät. Steuerthemen berühren dabei regelmäßig auch Fragen der Unternehmensstruktur, wie etwa der Unternehmensnachfolge für 545.000 Betriebe bis 2030.
Weiterlesen:
- Bundestag 16.07.2026: Die wichtigsten Drucksachen
- Unternehmensnachfolge: 545.000 Betriebe suchen Nachfolger bis 2030
Betroffen sind in erster Linie Privatpersonen und Unternehmen, die Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether über Krypto-Dienstleister handeln und in einem der 57 Unterzeichnerstaaten steuerlich ansässig sind. Krypto-Dienstleister mit Sitz in Deutschland müssen die relevanten Transaktionsdaten ihrer im Ausland ansässigen Nutzer melden, damit das Bundeszentralamt für Steuern diese an die Partnerbehörden weiterleiten kann. Im Gegenzug erhält Deutschland vergleichbare Daten über im Inland steuerlich ansässige Nutzer ausländischer Plattformen.
Christos Pantazis, gesundheitspolitischer Sprecher: Tanja Machalet, zuständige Berichterstatterin: Am späten Donnerstag hat der Deutsche Bundestag den Gesetzentwurf für eine grundlegende Reform der Notfallversorgung beraten. Damit schaffen wir eine bessere Orientierung für Patientinnen und Patienten und entlasten zugleich die Notaufnahmen. „Wer in einer Notsituation Hilfe braucht, hat vor allem eine Frage:… …
Der Gesetzentwurf wurde am 16. Juli 2026 dem Deutschen Bundestag zugeleitet. Der Bundesrat hat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 bereits beschlossen, keine Einwendungen gegen den Entwurf zu erheben. Die Ausschussberatung im Bundestag und die abschließende Lesung stehen noch aus. Nach Verkündung des Gesetzes tritt es am Tag danach in Kraft; der tatsächliche Beginn des Datenaustauschs ist laut Drucksache für September 2027 geplant.
- CARF (Crypto-Asset Reporting Framework)
- Internationaler OECD-Standard für den automatischen Austausch von Steuerinformationen über Kryptowert-Transaktionen zwischen nationalen Steuerbehörden.
- Automatischer Informationsaustausch
- Verfahren, bei dem Steuerbehörden verschiedener Länder regelmäßig und ohne gesonderte Anfrage Daten über Steuerpflichtige und deren Finanz- bzw. Krypto-Transaktionen übermitteln.
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Bundesbehörde, die für Deutschland als zuständige Behörde im internationalen Steuerinformationsaustausch fungiert und die gesammelten Krypto-Daten empfängt und weiterleitet.
Ab wann gilt der Krypto-Datenaustausch konkret?
Laut Drucksache 21/7195 sollen erstmals im September 2027 Daten für das Kalenderjahr 2026 ausgetauscht werden, danach jährlich.
Welche Daten werden übermittelt?
Ausgetauscht werden Name, Anschrift, Steueridentifikationsnummer und Geburtsdatum der Nutzer sowie Gesamtbeträge, Einheiten und Anzahl der Transaktionen mit relevanten Kryptowerten.
Mit welchen Ländern tauscht Deutschland Daten aus?
Die Vereinbarung wurde bislang von 57 Staaten unterzeichnet, darunter EU-Mitgliedstaaten, die USA, Japan, Kanada, Australien und weitere Länder. Der Datenaustausch mit EU-Staaten erfolgt auf Basis der EU-Richtlinie 2023/2226.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7195 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
































































