- Meta erzielte 2023 rund 99 % seines Umsatzes von 134,9 Mrd. Dollar mit Werbung
- Verbot personalisierter Onlinewerbung und Tracking auf EU-Ebene gefordert
- Mindestens 50 Millionen Euro jährlich für werbefreie Open-Source-Plattformen beantragt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7036 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Personalisierte Onlinewerbung basiert auf der massenweisen Erfassung von Nutzerdaten. Der Meta-Konzern erzielte 2023 rund 99 Prozent seines Jahresumsatzes von 134,9 Milliarden US-Dollar über Werbeeinnahmen. Im Mai 2026 legte der europäische Verbraucherverband Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Google, Meta und TikTok wegen systematischer Duldung betrügerischer Werbeanzeigen ein. Im März 2026 wurden Social-Media-Anbieter in den USA erstmals wegen unzureichender Aufklärung über Gesundheitsrisiken ihrer suchtauslösenden Designs zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Auf EU-Ebene läuft derzeit die Evaluierung des Digital Services Act (DSA), dessen Ergebnisse bis November 2027 vorliegen sollen, sowie Verhandlungen über einen Digital-Omnibus und einen Digital Fairness Act.
- 134,9 Mrd. US-Dollar — Jahresumsatz von Meta im Jahr 2023, zu 99 % aus Werbeeinnahmen.
- 39,1 Mrd. US-Dollar — Jahresergebnis (Gewinn) von Meta im Jahr 2023.
- 16 Mrd. US-Dollar — Einnahmen, die Meta laut Antrag im Jahr 2024 mit betrügerischen Werbeanzeigen (Scam-Ads) erzielt haben soll.
- 50 Mio. Euro/Jahr — Mindestbetrag, den der Antrag für die öffentliche Förderung werbefreier Open-Source-Plattformen vorsieht.
- November 2027 — Frist für die Bewertung des Digital Services Act (DSA) gemäß Artikel 96.
Im Detail
Die vielfältigen Abhängigkeitsverhältnisse der Plattformökonomie widersprechen den Prinzipien einer demokratischen Gesellschaft. Die zunehmende Einwirkung in Privatsphäre und Öffentlichkeit durch wenige profitorientierte Digitalkonzerne muss gestoppt und durch einen Prozess der Vergesellschaftung, Demokratisierung und Dezentralisierung systematisch rückgängig gemacht werden.
— Antragsteller, BT-Drs. 21/7036
Personalisierte Onlinewerbung und die damit verbundene massenhafte Erfassung von Nutzerdaten stehen im Zentrum eines Antrags der Fraktion Die Linke (BT-Drs. 21/7036, eingebracht am 9. Juli 2026). Die Fraktion fordert die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für ein umfassendes Verbot von Tracking und verhaltensbasierter Onlinewerbung einzusetzen und mehrere nationale Gesetzentwürfe vorzulegen.
Marktmacht und Werbeeinnahmen: Die Dimension des Problems
Die Dimension des werbefinanzierten Internetmodells verdeutlichen die im Antrag genannten Zahlen: Der Meta-Konzern erzielte im Jahr 2023 rund 99 Prozent seines Jahresumsatzes von 134,9 Milliarden US-Dollar aus Werbeeinnahmen und fuhr dabei einen Gewinn von 39,1 Milliarden US-Dollar ein. Gleichzeitig soll Meta allein 2024 rund 16 Milliarden US-Dollar Einkommen mit betrügerischen Werbeanzeigen erzielt haben. Im Mai 2026 legten europäische Verbraucherverbände Beschwerde bei der EU-Kommission gegen Google, Meta und TikTok wegen systematischer Duldung solcher Scam-Ads ein. Der Antrag sieht in diesem Geschäftsmodell eine strukturelle Gefahr: Algorithmen würden gezielt polarisierende und emotional aufwühlende Inhalte bevorzugen, weil diese die Verweildauer erhöhen — und damit die Werbeeinnahmen.
Was gilt aktuell?
Das bestehende EU-Recht enthält bereits Teilregelungen: Der Digital Services Act (DSA) verbietet personalisierte Werbung, die sich an Minderjährige richtet, jedoch mit weitreichenden Ausnahmen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) setzt auf informierte Einwilligung, die laut Antrag in der Praxis durch komplexe Verträge und sogenannte Dark Patterns systematisch unterlaufen wird. Die Bundesregierung teilte im März 2026 auf eine parlamentarische Anfrage (Drucksache 21/4657, Frage 173) mit, dass sie keine Kenntnisse darüber habe, ob das DSA-Werbeverbot für Minderjährige tatsächlich eingehalten wird. Eine horizontale, umfassende Regulierung von Dark Patterns fehlt bislang ebenso wie ein Digital Fairness Act auf EU-Ebene — für den bisher kein Kommissionsentwurf vorliegt.
Online-Werbung: Sechs Forderungen der Linken im Überblick
Der Antrag enthält sechs konkrete Forderungskomplexe. Erstens soll die Bundesregierung auf EU-Ebene für ein ausnahmsloses Verbot von Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken eintreten. Marktbeherrschende Dienste — explizit genannt werden Kartendienste, soziale Medien, Suchmaschinen und große KI-Sprachmodelle — sollen keine Werbedienstleistungen für Dritte mehr anbieten dürfen, analog zu Wikipedia oder Mastodon. Außerdem soll das Haftungsprivileg gemäß Artikel 6 DSA für profitorientierte Plattformen aufgehoben, für werbefreie Plattformen jedoch erhalten bleiben. Feed-Algorithmen sollen offengelegt und Autoplay sowie Endless-Scrolling in der Grundeinstellung deaktiviert sein.
Zweitens fordert die Linke einen Gesetzentwurf zur Transparenz der Einnahmen von Onlineplattformen und Influencern aus Spenden und Sponsoring. Drittens soll das Bundeskartellamt per GWB-Änderung ermächtigt werden, marktbeherrschenden Plattformen zu untersagen, externe Links (Outlinks) algorithmisch zu benachteiligen — ein Problem, das laut Antrag etwa bei Facebook und LinkedIn Praxis ist. Viertens soll der Ankauf von Werbedatenbanken durch Bundesbehörden einschließlich Sicherheitsbehörden gesetzlich verboten werden. Eine frühere Anfrage der Linksfraktion (Drucksache 21/3280) hatte ergeben, dass einige Bundesbehörden solche Datenbanken nachweislich nutzen. Fünftens soll die Vermittlung von Handelsgeschäften mit personenbezogenen Daten auf Datenmarktplätzen verboten werden.
50 Millionen Euro jährlich für werbefreie Plattformen
Der sechste Forderungskomplex betrifft die aktive Förderung werbefreier Alternativen. Konkret sieht der Antrag stetige Haushaltsmittel von mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr für die Weiterentwicklung von Open-Source-Code für Onlineplattformen vor. Hinzu kommen die Anerkennung von Open-Source-Entwicklung als gemeinnützig, die Verankerung entsprechender Plattformen in der schulischen Bildung sowie der Aufbau eigener öffentlicher Instanzen — etwa ein Mastodon-Server für Behörden oder ein kommunales Mobilitätsportal. Als Finanzierungsbasis verweist der Antrag auf eine Digitalsteuer (vgl. Drucksache 21/2536). Das Modell Wikipedia zeige, dass der werbefreie Betrieb auch sehr großer Plattformen möglich sei.
Gesundheitliche Risiken spielen im Antrag eine zentrale Rolle: Werbetracking und suchtauslösendes Plattformdesign seien wissenschaftlich als gravierendes Gesundheitsrisiko anerkannt, das Schlafstörungen, Angstzustände und Depressionen — vor allem bei Jugendlichen — fördern. Im März 2026 wurden Social-Media-Anbieter in den USA erstmals wegen unzureichender Aufklärung über diese Risiken zu Entschädigungszahlungen verurteilt. Diskussionen über ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bezeichnet der Antrag als Stellvertreterdebatte, die nicht an der Ursache ansetzt. Thematisch anknüpfen lässt sich auch an die Debatte über KI im Bildungsbereich sowie an aktuelle Fragen zur digitalen Überwachung. Weitere Hintergründe zum Thema Datenschutz und Regulierung finden sich auch in der Berichterstattung zur Reform von Verbraucherschutzregelungen.
Weiterlesen:
- Hochschulreform 2026: Lebenslanges Lernen und KI im Studium
- Geplante Reform des Nachrichtendienstrechts bedeutet Aufbau des totalen Überwachungsstaates
- Bürokratieabbau sinnvoll gestalten
Betroffen sind alle Internetnutzer in Deutschland und der EU, die täglich mit personalisierter Werbung und Nutzerdaten-Tracking konfrontiert sind. Besonders vulnerable Gruppen sind Jugendliche, bei denen laut Antrag Schlafstörungen, Angstzustände und Depressionen durch suchtauslösendes Plattformdesign wissenschaftlich belegt sind. Darüber hinaus betrifft der Antrag Onlineplattformen, Influencer, Werbeunternehmen sowie Bundesbehörden, die bislang Werbedatenbanken nutzen dürfen.
Der Antrag wurde am 9. Juli 2026 in den Bundestag eingebracht und muss zunächst einem zuständigen Ausschuss — voraussichtlich dem Ausschuss für Digitales — zugewiesen werden. Nach der Ausschussberatung folgt die abschließende Abstimmung im Plenum des Bundestages. Da die Linke in der aktuellen Wahlperiode keine Regierungsverantwortung trägt, ist eine Annahme des Antrags ohne Zustimmung anderer Fraktionen unwahrscheinlich.
- Digital Services Act (DSA)
- EU-Verordnung (2022/2065), die Pflichten für Online-Plattformen bei der Inhaltsmoderation und Transparenz festlegt. Gilt seit 2024 vollständig für alle Plattformen.
- Dark Patterns
- Manipulative Designelemente auf Websites und Apps, die Nutzer zu ungewollten Handlungen verleiten sollen, etwa zur Zustimmung zu Datenweitergabe.
- Fediverse
- Verbund dezentraler, interoperabler Onlineplattformen wie Mastodon, die ohne zentrale Kontrolle eines Konzerns betrieben werden und werbefrei arbeiten können.
Was versteht man unter Tracking-basierter Onlinewerbung?
Dabei werden Nutzerverhalten, Standortdaten und Interessenprofile systematisch erfasst, um Werbung gezielt auf einzelne Personen zuzuschneiden — oft ohne dass Betroffene dies kontrollieren können.
Was soll mit dem Antrag konkret verboten werden?
Laut Antrag sollen Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken sowie verhaltensbasierte personalisierte Onlinewerbung ausnahmslos verboten werden. Marktbeherrschende Dienste wie Suchmaschinen, soziale Medien und KI-Sprachmodelle sollen keine Werbedienstleistungen für Dritte mehr anbieten dürfen.
Wie sollen werbefreie Plattformen finanziert werden?
Der Antrag sieht stetige Haushaltsmittel von mindestens 50 Millionen Euro pro Jahr für die Weiterentwicklung von Open-Source-Code für Onlineplattformen vor sowie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit von Open-Source-Entwicklungsarbeit.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7036 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































