- Elterngeld-Höchstbetrag soll von 1.800 auf 2.400 Euro steigen
- Bezugsdauer soll von 14 auf 18 Monate ausgeweitet werden
- Väter bezogen 2025 im Schnitt nur 2,8 Monate Elterngeld
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7034 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Elterngeld wurde 2007 in Deutschland eingeführt und seitdem in seinen Kernbeträgen nicht an die Inflation angepasst. Frauen bezogen 2025 im Durchschnitt 11,5 Monate Basiselterngeld, Männer lediglich 2,8 Monate. Nur 46 Prozent aller Väter beantragen überhaupt Elterngeld, während fast alle Mütter es in Anspruch nehmen. Im Jahr 2024 bezog nach Angaben von Destatis ein Drittel der Väter, aber nur jede achte Mutter den Höchstbetrag. Der Bedarf an Kindertagesbetreuung für Einjährige war 2025 laut Bildungsbericht in Westdeutschland zu 23 Prozent ungedeckt, in Ostdeutschland zu 12 Prozent.
- 11,5 Monate — So lange bezogen Mütter 2025 im Durchschnitt Basiselterngeld (Väter: 2,8 Monate).
- 46 Prozent — Nur knapp die Hälfte aller Väter beantragen überhaupt Elterngeld.
- 500 / 2.400 Euro — Geplanter neuer Mindest- bzw. Höchstbetrag des Basiselterngeldes (aktuell 300 / 1.800 Euro).
- 23 Prozent — Ungedeckter Betreuungsbedarf bei einjährigen Kindern in Westdeutschland im Jahr 2025.
- 18 Monate — Geplante neue maximale Bezugsdauer (derzeit 14 Monate).
Im Detail
Kürzungen bei wesentlichen Bestandteilen sind kontraproduktiv. Stattdessen muss es verbessert und ausgebaut werden, damit gleichstellungs-, wirtschafts- und familienpolitische Ziele erreicht werden.
— Begründung BT-Drs. 21/7034
Das Elterngeld gehört zu den meistgenutzten familienpolitischen Leistungen in Deutschland — und zu jenen, die seit ihrer Einführung im Jahr 2007 am wenigsten reformiert wurden. Weder Mindestbetrag (300 Euro) noch Höchstbetrag (1.800 Euro) wurden in knapp 20 Jahren an die Preisentwicklung angepasst, obwohl die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will das ändern und hat am 9. Juli 2026 den Antrag BT-Drs. 21/7034 in den Bundestag eingebracht.
Was die Elterngeld-Reform im Einzelnen vorsieht
Der Antrag umfasst acht Forderungspunkte. Zentral ist die Anhebung des Mindestbetrags auf 500 Euro und des Höchstbetrags auf 2.400 Euro monatlich sowie ein automatischer Inflationsausgleich für die Zukunft. Darüber hinaus soll die maximale Bezugsdauer von derzeit 14 auf 18 Monate ausgeweitet werden. Das Modell sieht vor, dass jeweils sechs Monate exklusiv einem Elternteil zustehen und weitere sechs Monate flexibel aufgeteilt werden können. Alleinerziehende hätten Anspruch auf alle 18 Monate. Um Anreize für eine gleichmäßigere Aufteilung zu setzen, soll die Einkommensersatzrate dynamisiert werden: Elternpaare, die die Monate gleichmäßig teilen, erhalten das maximale Elterngeld.
Als weiteres Element fordert der Antrag die Einführung einer bezahlten Familienstartzeit für Väter und Co-Mütter. Entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1158 sollen beide Elternteile in den ersten zwei Wochen nach der Geburt mit einer Lohnersatzleistung von der Arbeit freigestellt werden können. Deutschland hat diese EU-Richtlinie bisher nicht vollständig umgesetzt. Daneben soll der Elterngeldanspruch erstmals auch auf Pflegeeltern ausgeweitet und für Selbstständige die Berechnungsgrundlage flexibler gestaltet werden, da deren Einkommen schwankt und schwangerschaftsbedingtes Kürzertreten im aktuellen Modell nicht abgebildet wird.
Was gilt aktuell beim Elterngeld?
Nach geltendem Recht können beide Elternteile zusammen bis zu 14 Monate Basiselterngeld beziehen, wenn sich beide beteiligen. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, der Höchstbetrag bei 1.800 Euro monatlich. Die Einkommensersatzrate beträgt in der Regel 65 Prozent des Nettoeinkommens vor der Geburt. ElterngeldPlus ermöglicht den Bezug bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit, läuft dann aber über einen längeren Zeitraum bei halber monatlicher Zahlung. Pflegeeltern haben bisher keinen Anspruch auf Elterngeld.
Ungleiche Nutzung: Väter bleiben deutlich kürzer zu Hause
Die Statistiken belegen ein deutliches Ungleichgewicht: Mütter bezogen 2025 im Durchschnitt 11,5 Monate Basiselterngeld, Väter lediglich 2,8 Monate. Nur 46 Prozent aller Väter stellen überhaupt einen Elterngeldantrag. Als strukturelle Ursache nennt der Antrag finanzielle Fehlanreize: Da Väter in der Regel mehr verdienen, sind die relativen Einkommensverluste für die Familie höher, wenn der Vater in Elternzeit geht. Laut Väterreport 2023 begründeten viele Väter die Entscheidung gegen Elternzeit damit, dass ihnen die Einkommensverluste zu hoch erschienen oder ihren Lebensstandard gesenkt hätten. Eine höhere Einkommensersatzrate und ein höherer Höchstbetrag sollen diesen Effekt abschwächen. Studien wie jene des DIW zeigen, dass eine partnerschaftlichere Aufteilung der Sorgearbeit die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöht — ein Argument, das der Antrag auch unter dem Gesichtspunkt des Fachkräftemangels ins Feld führt.
Elterngeld-Reform und Gleichstellung: Ein gesellschaftliches Problem
Der Antrag verbindet die Elterngeld-Reform ausdrücklich mit dem Thema Altersarmut bei Frauen. Einseitige Sorgearbeit führe häufig zu Teilzeitbeschäftigung und Karrierebrüchen — mit dauerhaften Folgen für Rentenhöhe und Existenzsicherung. Diese Verknüpfung von Altersarmut und Erwerbsbiografie zieht sich durch die gesamte Begründung. Gleichzeitig soll die Digitalisierung der Antragstellung vereinfacht werden: Digitale Kombianträge für Elterngeld, Kindergeld, Namensgebung und Geburtsurkunden nach dem Once-Only-Prinzip, wie von der Sozialstaatskommission empfohlen, sind Teil der Forderungen. Das Ziel: weniger Bürokratie für frisch gebackene Eltern, wie es auch der allgemeine Trend zur Verwaltungsdigitalisierung vorsieht.
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Betroffen sind alle Eltern in Deutschland, die nach einer Geburt Elterngeld beziehen oder beantragen. Besonders relevant sind die Änderungen für Väter, Alleinerziehende, Selbstständige sowie Familien mit niedrigem Einkommen. Pflegeeltern, die bisher keinen Anspruch auf Elterngeld haben, würden durch die Reform erstmals einbezogen.
Der Antrag wurde am 9. Juli 2026 im Bundestag eingereicht (BT-Drs. 21/7034). Als nächster Schritt steht die Zuweisung an den zuständigen Ausschuss an, wo die inhaltliche Beratung stattfindet. Danach folgt die abschließende Abstimmung im Plenum des Deutschen Bundestages.
- ElterngeldPlus
- Eine Variante des Elterngeldes für Eltern, die in Teilzeit arbeiten. Es wird länger, aber in geringerer monatlicher Höhe ausgezahlt.
- Partnerschaftsbonus
- Zusätzliche Elterngeldmonate, die Elternpaare erhalten, wenn beide gleichzeitig in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen.
- Einkommensersatzrate
- Der Anteil des bisherigen Nettoeinkommens, der als Elterngeld ausgezahlt wird. Aktuell beträgt er in der Regel 65 Prozent.
Wie lange kann Elterngeld nach dem Antrag künftig bezogen werden?
Die Grünen fordern eine Ausweitung auf 18 Monate. Je sechs Monate wären für jeden Elternteil reserviert, weitere sechs Monate flexibel aufteilbar. Alleinerziehende hätten Anspruch auf alle 18 Monate.
Wie hoch sollen Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes werden?
Laut Antrag soll der Mindestbetrag auf 500 Euro und der Höchstbetrag auf 2.400 Euro angehoben werden. Seit der Einführung 2007 wurden beide Beträge nicht angepasst.
Was ist die geplante Familienstartzeit?
Entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1158 sollen Väter und Co-Mütter in den ersten zwei Wochen nach der Geburt eine bezahlte Freistellung von der Arbeit erhalten.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7034 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































