Vom Ausschuss beschlossen
Wahlprüfungsausschuss weist 229 Einsprüche zur Bundestagswahl ab
Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages hat am 7. Mai 2026 seine siebte Beschlussempfehlung zu Einsprüchen gegen die Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 vorgelegt. Die Drucksache 21/5800 betrifft 229 von insgesamt 1.041 eingegangenen Wahleinsprüchen.
Hauptkritikpunkte der Einspruchsführer
Zwei zentrale Aspekte haben die Wahl beeinträchtigt, so die Argumentation der Einspruchsführer. Die Fünf-Prozent-Hürde aus dem Bundeswahlgesetz ist verfassungswidrig. Dies ist bemerkenswert, da sich die Kritiker dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Juli 2024 stützten, das diese Sperrklausel für grundgesetzwidrig erklärt hatte.
Die Fünf-Prozent-Hürde bedeutet, dass Parteien mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen brauchen, um in den Bundestag einzuziehen – außer sie gewinnen drei Direktmandate.
Daneben kritisierten die Einspruchsführer die Briefwahl für Auslandsdeutsche. Hintergrund ist die komplexe Wahlorganisation für Deutsche im Ausland: Nach Angaben des Vereins „Deutsche im Ausland e.V.“ leben etwa 3,4 Millionen Deutsche im Ausland, davon 1,2 Millionen in Europa. Briefwahlunterlagen sind gar nicht oder zu spät angekommen, bemängelten die Kritiker. Eine Stimmabgabe in Botschaften hat es nicht gegeben.
Bewertung des Ausschusses
Unbegründet. So lautet das Urteil des Wahlprüfungsausschusses unter Vorsitz von Macit Karaahmetoğlu und Berichterstatter Rainer Galla zu allen 229 Einsprüchen. Die Argumentation zur Fünf-Prozent-Hürde wies der Ausschuss grundsätzlich zurück: Die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit von Wahlgesetzen ist nicht Aufgabe der Wahlprüfung, sondern bleibt dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten.
Auch bei der Auslandsbriefwahl sahen die Parlamentarier keine Wahlfehler. Den Einspruchsführern fehlten konkrete, substantiierte Belege. Der Ausschuss stellte klar: Grundsätzlich tragen die Wahlberechtigten selbst das Risiko für den rechtzeitigen Erhalt der Briefwahlunterlagen. Die Gemeindebehörden müssen lediglich die Unterlagen ordnungsgemäß und rechtzeitig versenden.
Die Beschlussempfehlung zeigt, wie wichtig präzise Verfahren und klare Regelungen im deutschen Rechtssystem sind. Weitere Beschlussempfehlungen zu den verbleibenden Einsprüchen wird der Ausschuss nach Abschluss seiner Beratungen vorlegen.























































