Kleine Anfrage eingegangen
AfD fragt nach 9.000 Stunden externer Beratung im Wirtschaftsministerium
Hintergrund
Nach Medienberichten plant das Bundeswirtschaftsministerium die Vergabe einer umfangreichen externen Top-Management-Beratung. Diese soll 9.000 Arbeitsstunden pro Jahr umfassen und sich auf strategisch-methodische Beratung der Hausleitung konzentrieren. Parallel dazu wurden bereits externe Kommunikationsagenturen seit Februar 2026 beauftragt. Die AfD sieht dies im Widerspruch zum Koalitionsvertrag, der eine Reduzierung der Ausgaben für externe Berater vorsieht.
Die AfD-Fraktion stellt in ihrer Kleinen Anfrage 21/5854 vom 8. Mai 2026 detaillierte Fragen zur Personalausstattung und Vergabepraxis externer Beratungsleistungen im Bundeswirtschaftsministerium. Im Mittelpunkt steht die geplante Vergabe einer „strategischen Top-Management-Beratung“ mit 9.000 Arbeitsstunden pro Jahr.
Nach Medienberichten sollen externe Berater das Wirtschaftsministerium über zwei Jahre hinweg unterstützen. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre ist möglich. Der Auftrag umfasst die „strategisch-methodische Beratung der Hausleitung zur organisations- und steuerungsbezogenen Weiterentwicklung ministerieller Strukturen und Entscheidungsprozesse“.
Kritik an der Vergabepraxis
Bemerkenswert ist, so die Fragesteller, dass die Ausschreibung in eine Phase erheblicher personeller Unruhe im Ministerium fällt. Mehrere Funktionen sind offen. Referate im leitungsnahen Bereich befinden sich in Umstrukturierung. Hintergrund ist, dass bereits seit Februar 2026 externe Agenturen die Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums unterstützen.
Das Ministerium will externe Berater für Aufgaben einsetzen, die laut eigenem Organigramm bereits von internen Abteilungen übernommen werden – von Kommunikation bis hin zu Projektmanagement.
Die AfD betrachtet es als problematisch, dass der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD ausdrücklich eine Reduzierung der Ausgaben für externe Berater vorsieht. Stattdessen werden nun Kernbereiche ministerieller Arbeit zunehmend nach außen verlagert.
52 detaillierte Fragen
Die Anfrage umfasst 52 Einzelfragen zu verschiedenen Aspekten. Von der aktuellen Personalausstattung über Vergabeverfahren bis hin zur politischen Relevanz der vergebenen Leistungen reicht das Spektrum. Besonders intensiv hinterfragt wird die Messbarkeit des Nutzens externer Beratung. Dies ist bemerkenswert, da die Abgrenzung zu ministeriellen Kernaufgaben oft unklar bleibt.
Die AfD fragt außerdem, welche Aufgaben die Bundesregierung als „nicht auslagerungsfähige Kernbereiche ministerieller Eigenverantwortung“ betrachtet. Nach welchen Kriterien der Erfolg externer Dienstleister bewertet wird, ist ebenfalls Teil der Anfrage.
Betroffen sind die Mitarbeiter des Bundeswirtschaftsministeriums, deren interne Strukturen durch externe Beratung ergänzt oder ersetzt werden sollen. Indirekt betrifft dies alle Steuerzahler, da die Kosten für externe Beratung aus dem Bundeshaushalt finanziert werden.
Die Bundesregierung hat nun die Möglichkeit, auf die 52 Fragen der AfD zu antworten. Eine Antwortfrist ist gesetzlich nicht festgelegt, üblich sind jedoch einige Wochen. Die Antwort wird als separate Bundestagsdrucksache veröffentlicht und kann parlamentarisch weiter diskutiert werden.
- Top-Management-Beratung
- Externe Beratungsleistungen für die oberste Führungsebene einer Organisation, meist zu strategischen oder organisatorischen Fragen.
- Direktvergabe
- Vergabe von Aufträgen ohne öffentliche Ausschreibung, meist bei kleineren Beträgen oder besonderen Umständen möglich.
- Verpflichtungsermächtigung
- Haushaltsrechtliche Befugnis, mehrjährige finanzielle Verpflichtungen einzugehen, die über das laufende Haushaltsjahr hinausreichen.























































