Antwort erteilt
Waren Deutsche an Scharfschützen-Morden in Sarajevo beteiligt?
Hintergrund
Investigative Journalisten berichteten über sogenannte „Sniper-Touristen“ – wohlhabende Männer aus Westeuropa, die während der Belagerung Sarajevos 1992-1996 hohe Summen dafür bezahlt haben sollen, auf Zivilisten zu schießen. Bei der 1.425 Tage dauernden Belagerung wurden 11.000 Zivilisten getötet und 56.000 verletzt. Medienberichte sprechen von 230 mutmaßlichen „Wochenendscharfschützen“, darunter auch Deutsche.
Die Bundesregierung hat auf eine Kleine Anfrage der Grünen zu möglicher deutscher Beteiligung an Scharfschützen-Morden während der Belagerung Sarajevos geantwortet (BT-Drs. 21/5697 vom 30. April 2026). Die meisten Fragen blieben unbeantwortet. Dies geschieht aus Ermittlungsschutzgründen oder wegen unzumutbaren Aufwands, so die Regierung.
Vorwürfe gegen „Sniper-Touristen“
Investigative Journalisten berichteten von wohlhabenden Männern aus verschiedenen europäischen Staaten, die während der Belagerung Sarajevos (1992-1996) hohe Summen dafür bezahlt haben sollen, um als Scharfschützen auf Zivilisten zu schießen. 11.000 wehrlose Zivilisten wurden getötet und 56.000 teilweise schwer verletzt. Hintergrund ist die systematische Belagerung der bosnischen Hauptstadt durch serbische Streitkräfte, die fast vier Jahre andauerte. Nach Medienberichten sind auch Deutsche unter den mutmaßlich 230 „Wochenendscharfschützen“ aus Westeuropa gewesen.
Die Grünen-Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Helge Limburg und Dr. Konstantin von Notz fragten die Bundesregierung nach vorliegenden Erkenntnissen zu deutscher Beteiligung. Außerdem wollten sie Details zu laufenden Ermittlungsverfahren erfahren.
Die sogenannten „Sniper-Touristen“ schossen nach den Vorwürfen gegen Bezahlung während des Bosnienkriegs auf Zivilisten in Sarajevo – wie bei einer perversen Jagd.
Bundesregierung verweigert Auskünfte
Bei den meisten Fragen begründete die Bundesregierung ihre Auskunftsverweigerung mit dem Schutz laufender Ermittlungsverfahren. Eine Auskunft kann „weitergehende Ermittlungsmaßnahmen zu erschweren oder gar zu vereiteln“, heißt es in der Antwort. Dies ist bemerkenswert, da bereits im November 2025 aufgrund der Recherchen ein Strafverfahren in Deutschland eingeleitet worden war.
Bei anderen Fragen verweist die Regierung auf „unzumutbaren Aufwand“. Eine Beantwortung erfordert die Sichtung eines umfassenden Aktenbestandes seit 1992. Dies würde die Ressourcen der betroffenen Behörden für einen nicht absehbaren Zeitraum vollständig binden.
Rechtliche Einordnung
Zur rechtlichen Bewertung erklärt die Bundesregierung, dass nach deutschem Strafrecht Ermittlungen aufgenommen werden müssten, wenn entsprechende Verdachtsmomente vorlägen. Nach § 7 Absatz 2 Nummer 1 StGB gilt deutsches Strafrecht, wenn der Täter zur Tatzeit Deutscher war und die Tat am Tatort strafbar ist.
Die Bundesregierung arbeitet nach eigenen Angaben „eng und vertrauensvoll“ mit internationalen Ermittlungsbehörden wie dem Internationalen Residualmechanismus für die Ad-hoc-Strafgerichtshöfe der Vereinten Nationen zusammen. Zu konkreten Rechtshilfeersuchen äußert sie sich jedoch nicht.
Betroffen sind potentielle deutsche Staatsbürger, die als Beschuldigte in Strafverfahren stehen könnten, sowie die Angehörigen der Opfer der Belagerung Sarajevos. Die Ermittlungen betreffen auch andere europäische Staaten wie Italien, Frankreich, Belgien, die Schweiz und Österreich.
Die Bundesregierung hat bereits 2025 Strafverfahren in Deutschland eingeleitet. Weitere Ermittlungen laufen international, unter anderem in Italien. Detaillierte Informationen werden aus Ermittlungsschutzgründen nicht preisgegeben, um laufende Verfahren nicht zu gefährden.
- Sniper-Tourismus
- Begriff für wohlhabende Privatpersonen, die gegen Bezahlung als Scharfschützen an Kriegshandlungen teilnehmen sollen.
- Generalbundesanwalt (GBA)
- Oberste deutsche Strafverfolgungsbehörde, zuständig für schwere Staatsschutzdelikte und Völkerstraftaten.
- Weltrechtsprinzip
- Rechtsprinzip, wonach bestimmte schwere Verbrechen unabhängig vom Tatort verfolgt werden können.























































