Beantwortet am 29.04.2026
Keine Zahlen zu Arbeitsagentur-Veranstaltungen seit 15 Jahren
Hintergrund
Die AfD wollte die Effektivität von Bundesagentur-Veranstaltungen bewerten und fragte nach deren Anzahl und Kosten seit 2011. Anlass war unter anderem der Girls‘ Day 2026, bei dem Mädchen technische Berufe kennenlernen sollen. Die Fraktion bemängelte fehlende Datengrundlagen für eine politische Bewertung des Ressourceneinsatzes.
Die Bundesregierung kann keine Auskunft über Anzahl und Entwicklung von Veranstaltungen der Bundesagentur für Arbeit (BA) geben. Dies geht aus ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD (BT-Drs. 21/5711) vom 29. April 2026 hervor.
Konkret wollte die AfD-Fraktion detaillierte Informationen über verschiedene Veranstaltungstypen der letzten 15 Jahre erhalten. Das Spektrum reicht von Berufsorientierungsangeboten wie dem Girls‘ Day bis hin zu Netzwerkveranstaltungen, hieß es in der Anfrage. Auch nach Betriebsfeiern fragte sie. Zudem sollten Kosten und Personaleinsatz beziffert werden.
Dezentrale Organisation ohne zentrale Erfassung
Die Bundesregierung antwortet, dass die entsprechenden Veranstaltungen „dezentral und in eigener Verantwortung in den jeweiligen Agenturen für Arbeit und gemeinsamen Einrichtungen geplant und durchgeführt“ werden. Eine zentrale Erfassung erfolgt nicht. Dies ist bemerkenswert, da es sich um eine Bundesbehörde mit über 95.000 Beschäftigten handelt.
Die Arbeitsagentur weiß also nicht, wie viele Events sie bundesweit veranstaltet oder was diese insgesamt kosten.
Immerhin zu den Gesamtausgaben für „dienstliche Veranstaltungen“ liefert die Regierung Zahlen: 2025 hat die BA dafür 8,1 Millionen Euro im SGB III-Bereich (Arbeitslosengeld I) ausgegeben. Im SGB II-Bereich (Jobcenter) waren es 1,25 Millionen Euro gewesen. Hintergrund ist, dass diese Ausgaben seit 2011 tendenziell gestiegen sind.
Keine Differenzierung nach Veranstaltungstypen
Das Finanzsystem der BA unterscheidet bei Veranstaltungsausgaben nicht nach inhaltlichen Schwerpunkten, erklärt die Bundesregierung. Daher ist „keine Differenzierung möglich“. Zu gesellschaftlichen Veranstaltungen wie Betriebsfeiern liegen gar keine Ausgabedaten vor.
Auch die Frage nach dem Personaleinsatz bleibt unbeantwortet. Es gibt „grundsätzlich keine Organisationseinheit für die zentrale Planung“ von Veranstaltungen. Eine gesonderte Erfassung von Zeitanteilen für einzelne Events erfolgt nicht.
Betroffen sind alle Bürger, die wissen wollen, wie die Bundesagentur für Arbeit öffentliche Gelder für Veranstaltungen einsetzt. Auch Arbeitsuchende und Jugendliche, die von Berufsorientierungsangeboten profitieren sollen, sind indirekt betroffen.
Die Anfrage ist mit der Antwort der Bundesregierung abgeschlossen. Weitere parlamentarische Schritte sind nicht vorgesehen. Die AfD könnte jedoch neue Anfragen zur besseren Datenerfassung bei der Bundesagentur stellen.
- SGB III
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch – regelt die Arbeitsförderung für Arbeitslosengeld-I-Empfänger
- SGB II
- Zweites Buch Sozialgesetzbuch – regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende (Jobcenter-Bereich)
- Girls' Day
- Bundesweiter Aktionstag zur Berufsorientierung für Mädchen in technischen und handwerklichen Berufen























































