Vollständig beantwortet
Regierung lehnt Vorschlag zur Vermeidung von Doppelprüfungen ab
Hintergrund
Im Frühjahr 2023 führte das damalige Bundesjustizministerium eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung durch. 57 Verbände reichten 442 Vorschläge zur Entlastung ein. Das Deutsche Rote Kreuz schlug vor, Doppelprüfungen bei der Weiterleitung von Zuwendungen zu vermeiden. Die damalige Bundesregierung lehnte diesen Vorschlag bereits ab.
Die Bundesregierung hat den Vorschlag zur Vermeidung von Doppelprüfungen bei staatlichen Zuwendungen endgültig abgelehnt. Dies geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/5686 vom 29. April 2026).
Vorschlag des Deutschen Roten Kreuzes
Das Deutsche Rote Kreuz hat im Rahmen einer Verbändeabfrage 2023 eine Anpassung der Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung vorgeschlagen. Doppelprüfungen sollten vermieden werden, wenn Verwendungsnachweise bereits extern geprüft wurden. Hintergrund ist, dass Erstempfänger von Zuwendungen auch die Letztempfänger prüfen müssen – selbst wenn bereits externe Prüfungen stattgefunden hätten, so der Verband.
Wenn ein Verein Fördergelder vom Staat erhält und an andere weiterleitet, muss er alle Empfänger kontrollieren – auch wenn diese schon von Wirtschaftsprüfern kontrolliert wurden.
Begründung der Ablehnung
Die Regierung lehnt den Vorschlag mit rechtlichen Argumenten ab. Bei Zuwendungsweiterleitungen entsteht ein Rechtsverhältnis nur zwischen dem Staat und dem Erstempfänger. Jeder Zwischenempfänger ist verpflichtet, die zweckentsprechende Verwendung der an ihn weitergeleiteten Mittel zu prüfen. Dies erfordert Verantwortung und Rechenschaftspflicht entlang der gesamten Weiterleitungskette.
„Es finden in dem Sinne keine Doppelprüfungen statt“, argumentiert die Regierung. Jeder weiterleitende Mittelgeber prüft nur die Verwendung der von ihm gewährten Mittel im Rahmen des zugrunde liegenden Zuwendungsverhältnisses.
Hoher Verwaltungsaufwand dokumentiert
Die Antwort zeigt auch den erheblichen Verwaltungsaufwand bei der Datenerhebung auf. Mehrere Ministerien haben gemeldet, dass die Recherche zu betroffenen Erstempfängern „unzumutbaren Aufwand“ bedeutet. Dies ist bemerkenswert, da es die Komplexität des bestehenden Systems verdeutlicht.
Das Umweltministerium hat beispielsweise 5.000 Arbeitsstunden für die Prüfung von 32.000 Einzelzuwendungen geschätzt. Nach Angaben der Ministerien sind verschiedene Bereiche betroffen: Das Familienministerium zählt 1.000 bis 2.000 Erstempfänger. Das Entwicklungsministerium verweist auf etwa 180 Erstempfänger mit über 5.000 Weiterleitungsvorhaben. Die Regierung bekräftigt, dass keine gesetzlichen Änderungen geplant sind, um das bestehende Prüfsystem zu vereinfachen.
Betroffen sind alle Organisationen, die als Erstempfänger staatliche Zuwendungen an weitere Empfänger weiterleiten. Dies umfasst verschiedene Bundesministerien mit insgesamt mehreren tausend betroffenen Empfängern.
Der Vorschlag wurde endgültig abgelehnt. Eine Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Bundeshaushaltsordnung ist nicht geplant. Die bestehenden Prüfpflichten bei Zuwendungsweiterleitungen bleiben unverändert bestehen.
- ANBest-P
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung – regeln die Bedingungen bei staatlichen Fördergeldern
- Bundeshaushaltsordnung
- Gesetz, das die Haushaltsführung des Bundes regelt, einschließlich der Vergabe von Zuwendungen
- Zuwendungsempfänger
- Organisation oder Person, die staatliche Fördergelder erhält und diese gegebenenfalls an andere weiterleitet























































