- Pauschaler Abbau von 24.000 Bundesstellen trifft auch Steuerfahnder
- Steuerhinterziehung verursacht laut Schätzungen 100 Mrd. Euro Schaden jährlich
- 280 BZSt-Stellen sind bislang von der Sparquote ausgenommen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7750 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD hat am 2. Juli 2026 beschlossen, den Personalbestand der gesamten Bundesverwaltung pauschal um 8 Prozent zu reduzieren. Das entspricht rund 24.000 Stellen innerhalb der Legislaturperiode. Bereits für 2025 war ein Abbau von 0,5 Prozent und für 2026 von weiteren 2,2 Prozent geplant. Parallel dazu haben Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig am 16. Juli 2026 einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vorgestellt, der mehr Ressourcen für die Strafverfolgung nahelegt — ein Widerspruch, den die Fragesteller explizit thematisieren.
- ~100 Mrd. Euro — geschätzter jährlicher Schaden durch Steuerhinterziehung in Deutschland insgesamt (laut zitierten Schätzungen in der Vorbemerkung).
- ~28,5 Mrd. Euro — geschätzter Gesamtschaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland.
- ~7,2 Mrd. Euro — geschätzter Schaden durch Cum-Ex-Gestaltungen.
- 24.000 Stellen — geplanter Stellenabbau in der gesamten Bundesverwaltung innerhalb der Legislaturperiode (8 Prozent).
- 280 Stellen — BZSt-Stellen zur Steuerkriminalitätsbekämpfung, die laut Haushaltsgesetz 2026 von der Sparquote ausgenommen sind (2025: 120 Stellen).
Im Detail
Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Gestaltungen in Deutschland beläuft sich auf etwa 28,5 Mrd. Euro. Für Steuerhinterziehung insgesamt gehen Schätzungen von rund 100 Mrd. Euro jährlich aus.
— Vorbemerkung BT-Drs. 21/7750
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) steht vor einem Zielkonflikt: Die Koalition aus CDU/CSU und SPD will in der Bundesverwaltung pauschal rund 24.000 Stellen streichen — 8 Prozent des gesamten Personalbestands innerhalb der Legislaturperiode. Gleichzeitig schätzen Experten den Schaden durch Steuerhinterziehung auf 100 Mrd. Euro jährlich, allein durch Cum-Cum-Gestaltungen auf rund 28,5 Mrd. Euro und durch Cum-Ex auf weitere rund 7,2 Mrd. Euro. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat am 27. August 2026 mit der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7750 31 Fragen an die Bundesregierung gestellt, um diesen Widerspruch aufzuklären.
BZSt-Stellenabbau: Was konkret gefragt wird
Die Fragesteller wollen wissen, wie viele Planstellen das BZSt in den Jahren 2020 bis 2026 hatte und wie viele davon tatsächlich besetzt waren. Kern der Anfrage ist Frage 2: In welchem konkreten Umfang trifft das 8-Prozent-Sparziel das BZSt, welche Zielzahlen gelten für 2026 bis 2029 und ob vor der Festlegung eine Aufgabenkritik oder eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung stattgefunden hat? Die Fraktion bezweifelt, dass ein pauschaler, nicht nach Aufgabenkritik differenzierter BZSt-Stellenabbau mit dem Ziel einer funktionsfähigen Steuerverwaltung vereinbar ist.
Besonders detailliert fragen die Abgeordneten nach der 2020 eingerichteten Sondereinheit zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Zuletzt umfasste diese 328 Planstellen, davon 300 besetzt. Die Fraktion will wissen, wie sich diese Zahl seitdem entwickelt hat und ob die Sondereinheit vom Stellenabbau erfasst ist. Ähnliche Fragen richten sich an das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) sowie an die Koordinierungsstelle KUSS für grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug.
Ausnahmeregelung ausgeweitet — aber reicht das?
Das Haushaltsgesetz 2026 nimmt bis zu 280 BZSt-Stellen zur „Sanktionsdurchsetzung und Bekämpfung von Steuerkriminalität“ von der pauschalen Sparquote aus. Im Vorjahr waren es noch 120 Stellen. Die Fragesteller fragen, wie die Bundesregierung diese mehr als Verdopplung begründet und ob die Ausnahme auch in den Folgejahren fortgeführt oder sogar ausgeweitet werden soll. Der Zusammenhang zwischen der Ausnahmeregelung und dem gleichzeitigen Abbau anderer BZSt-Stellen bleibt aus Sicht der Anfrage unklar.
Kosten-Nutzen-Frage beim BZSt-Stellenabbau
Frage 3 greift einen zentralen fiskalischen Aspekt auf: Liegen dem Bundesfinanzministerium oder dem BZSt Berechnungen vor, wie viel Euro an Steuermehreinnahmen eine zusätzliche Stelle im BZSt durchschnittlich erbringt? Falls ja, wurde diese Kosten-Nutzen-Betrachtung bei der Festlegung der Einsparquote berücksichtigt? Und wie bewertet die Bundesregierung das Verhältnis zwischen den in Milliardenhöhe entgehenden Steuereinnahmen und den vergleichsweise geringen Einsparungen durch den BZSt-Stellenabbau? Ohne Antwort der Bundesregierung lässt sich diese Abwägung nicht abschließend beurteilen.
Aktionsplan gegen Steuerkriminalität und Stellenabbau gleichzeitig
Am 16. Juli 2026 stellten Bundesfinanzminister Lars Klingbeil und Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuer- und Finanzkriminalität vor, der unter anderem ein „Gemeinsames Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ beim Zoll vorsieht. Die Anfrage fragt (Fragen 27–31), welche personellen Konsequenzen dieser Plan konkret für das BZSt hat, ob die dort geforderten neuen Analyseeinheiten beim BZSt angesiedelt werden sollen und wie sich neue Planstellen für das Gemeinsame Zentrum zu dem gleichzeitig laufenden BZSt-Stellenabbau verhalten. Laut Anfrage sieht der Referentenentwurf des Zollfinanzgerechtigkeitsgesetzes 278 zusätzliche Stellen vor, während das Bundesfinanzministerium einen personellen Minderbedarf von 324 Stellen ankündigt.
Cum-Ex-Lehren und Rückforderungsstand
Frage 14 bezieht sich auf die Aufarbeitung der Rolle des BZSt im Cum-Ex-Skandal, einschließlich des Untersuchungsausschusses 2016/2017 und der Strafanzeige gegen BZSt-Mitarbeitende im Jahr 2020. Die Fragesteller wollen wissen, welche Lehren die Bundesregierung daraus für die personelle Mindestausstattung von Kontroll- und Aufsichtseinheiten zieht — auch im Hinblick auf laufende Ermittlungen gegen die Deutsche Bank wegen Verdachts auf Verwicklung in Cum-Cum-Geschäfte der früheren Postbank. Den aktuellen Stand der Rückforderung der geschätzten Cum-Cum- und Cum-Ex-Schäden thematisiert Frage 13c.
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7750 steht noch aus. Sobald sie vorliegt, wird sie als gesonderte Drucksache veröffentlicht. Über vergleichbare Haushaltsfragen, etwa zur Bundesförderung in Thüringen, hat die Bundesregierung bereits eingeräumt, keine vollständigen Auskünfte geben zu können.
Weiterlesen:
- Bundestag 31.08.2026: Die wichtigsten Drucksachen
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Direkt betroffen sind die Beschäftigten des Bundeszentralamts für Steuern sowie die Einheiten, die sich mit Cum-Ex-, Cum-Cum- und Umsatzsteuerbetrug befassen, darunter die 2020 eingerichtete Sondereinheit (zuletzt 328 Planstellen, davon 300 besetzt), das Informations- und Analysezentrum Kapitalertragsteuer (IAZ) und die Koordinierungsstelle KUSS für grenzüberschreitenden Umsatzsteuerbetrug. Mittelbar betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, da weniger Steuervollzug potenziell höhere ungedeckte Steuerausfälle bedeutet.
Die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7750 ist am 27. August 2026 beim Deutschen Bundestag eingegangen und wurde dem Bundeskanzleramt zugeleitet. Die Bundesregierung soll die Fragen gemäß § 104 GO-BT grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt schriftlich beantworten. Die Antwort wird dann als gesonderte Drucksache veröffentlicht.
- Cum-Ex / Cum-Cum
- Steuergestaltungsmodelle rund um Dividendenzahlungen, bei denen Kapitalertragsteuer einmal gezahlt, aber mehrfach erstattet wurde (Cum-Ex) oder Quellensteuer durch Aktienleihgeschäfte vermieden wurde (Cum-Cum).
- Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesfinanzministeriums, zuständig u. a. für Betrugsbekämpfung, internationale Steuerkooperation und die Erstattung von Kapitalertragsteuern.
- Aufgabenkritik
- Verwaltungsinternes Prüfverfahren, das analysiert, welche staatlichen Aufgaben in welchem Umfang und mit welchem Personalbedarf weiterhin erfüllt werden müssen.
Wie viele Stellen sollen insgesamt abgebaut werden?
Laut Koalitionsausschussbeschluss vom 2. Juli 2026 sollen rund 24.000 Stellen in der gesamten Bundesverwaltung innerhalb der Legislaturperiode wegfallen, was einer pauschalen Quote von 8 Prozent entspricht.
Warum sind gerade BZSt-Stellen politisch umstritten?
Das BZSt ist für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung, Cum-Ex- und Cum-Cum-Gestaltungen zuständig. Weniger Personal dort kann laut Fragesteller bedeuten, dass Milliarden an Steuerschäden nicht aufgedeckt oder zurückgefordert werden.
Was sind Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte?
Dabei handelt es sich um Steuergestaltungen rund um Dividendenzahlungen, bei denen Kapitalertragsteuer mehrfach erstattet wurde, obwohl sie nur einmal gezahlt worden war. Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum beläuft sich auf rund 28,5 Mrd. Euro, durch Cum-Ex auf rund 7,2 Mrd. Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7750 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































