- PCK Schwedt deckt 90 % der Kraftstoffversorgung in Berlin und Brandenburg
- Rosneft-Anteile stehen seit 2022 unter staatlicher Treuhandverwaltung
- Exportmengen in die Ukraine und Verbleib der Treuhandgewinne unklar
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7770 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder verarbeitet Rohöl aus der Druschba-Pipeline und stellt nach Unternehmensangaben rund 90 Prozent der Kraftstoffversorgung Berlins und Brandenburgs sicher. Seit September 2022 verwaltet die Bundesnetzagentur die Anteile der Rosneft-Gruppe an der Raffinerie treuhänderisch nach dem Energiesicherungsgesetz. Die vorliegende Kleine Anfrage knüpft an vier Schriftliche Fragen auf BT-Drs. 21/7434 an, auf die die Bundesregierung nach Darstellung der Fragesteller keine konkreten Exportmengen nannte und die Frage nach den Treuhandgewinnen unbeantwortet ließ. Die Fragesteller berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017, wonach Betriebsgeheimnisse den parlamentarischen Informationsanspruch nicht grundsätzlich ausschließen, sondern eine Abwägung im Einzelfall erfordern.
Im Detail
Die Bundesregierung ist damit im Hinblick auf diese Anteile nicht nur Beobachterin des Marktgeschehens, sondern über die Fachaufsicht in die Verwaltung der PCK eingebunden.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7770
Die Kraftstoffversorgung in Berlin und Brandenburg hängt maßgeblich von einer einzigen Anlage ab: der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder. Nach Unternehmensangaben sichert sie 90 Prozent des regionalen Bedarfs an Benzin, Diesel, Kerosin und Heizöl. Gleichzeitig stehen die Anteile des russischen Konzerns Rosneft an der Raffinerie seit September 2022 unter treuhänderischer Verwaltung der Bundesnetzagentur. Wie viel Kraftstoff aus Schwedt in die Ukraine exportiert wird und was mit den Gewinnen aus dieser Verwaltung geschieht, ist parlamentarisch bislang ungeklärt — das zeigt die Kleine Anfrage BT-Drs. 21/7770 der AfD-Fraktion vom 31. August 2026.
PCK Schwedt: Versorgungssicherheit und Exportfragen
Die Anfrage umfasst 16 Einzelfragen und richtet sich an die Bundesregierung. Im Mittelpunkt stehen drei Themenkomplexe: erstens der Umfang der Kraftstoffexporte aus Schwedt in die Ukraine seit dem 1. Januar 2023, aufgeschlüsselt nach Kalenderjahr, Kraftstoffart und Menge in Tonnen. Zweitens fragen die Abgeordneten nach der Finanzierung dieser Lieferungen — ob also Bundesmittel, die EU-Ukraine-Fazilität, Wiederaufbauprogramme oder Exportkreditgarantien des Bundes zum Einsatz kamen. Drittens geht es um den Verbleib der Gewinne, die auf die treuhänderisch verwalteten Rosneft-Anteile entfallen: Wurden sie ausgeschüttet, thesauriert, eingefroren oder auf Sperrkonten geführt?
Vorherige Antworten als unzureichend bewertet
Anlass für die Anfrage ist die nach Darstellung der Fragesteller unvollständige Beantwortung von vier Schriftlichen Fragen des Abgeordneten René Springer auf BT-Drs. 21/7434. Die Bundesregierung hatte dort keine Mengen-, Anteils- oder Zeitangaben zu Kraftstoffexporten in die Ukraine mitgeteilt und sich auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis der Anteilseigner berufen. Sie ergänzte, aus deutschen Raffinerien würden in der Regel marginale Mengen direkt in die Ukraine exportiert. Eine Abwägung zwischen dem parlamentarischen Informationsanspruch und den Geheimhaltungsinteressen enthielten die Antworten laut Drucksache nicht. Auch die Möglichkeit einer Übermittlung in eingestufter Form über die Geheimschutzstelle des Bundestages sei nicht erörtert worden.
Die Fragesteller berufen sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2017, der zufolge Betriebsgeheimnisse Dritter den Informationsanspruch des Parlaments zwar begrenzen, die Bundesregierung aber nicht von einer einzelfallbezogenen Abwägung und der Prüfung einer aggregierten oder eingestuften Auskunft entbinden. Frage 5 der Anfrage zielt ausdrücklich darauf ab, ob eine solche Prüfung stattgefunden hat.
Was gilt aktuell?
Die PCK Raffinerie Schwedt verarbeitet Rohöl, das über die Druschba-Pipeline aus Russland angeliefert wird, seit dem Embargo-Beschluss teilweise aber auch über alternative Quellen. Die Anteile der Rosneft Deutschland GmbH stehen seit September 2022 auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes unter Treuhandverwaltung der Bundesnetzagentur. Die Bundesregierung übt damit über die Fachaufsicht Einfluss auf die Verwaltung der PCK aus. Konkrete Berichtspflichten der Bundesnetzagentur gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu Absatzmärkten und Bestimmungsländern der exportierten Mineralölprodukte sind Gegenstand der Fragen 10 und 11.
Versorgungssicherheit als zentraler Prüfpunkt
Neben den Exportmengen und Treuhandgewinnen fragt die AfD-Fraktion auch nach den möglichen Auswirkungen von Kraftstoffausfuhren auf die Verfügbarkeit von Benzin, Diesel und Heizöl im Liefergebiet der Raffinerie. Frage 14 verlangt eine Begründung unter Einbeziehung regionaler Logistik- und Lagerkapazitäten. Frage 15 erkundigt sich, ob die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2023 überhaupt geprüft hat, ob Ausfuhren aus Schwedt die Versorgungssicherheit gefährden könnten. Frage 16 fragt nach den Instrumenten, die das Energiesicherungsgesetz im Falle einer solchen Beeinträchtigung bereitstellt.
Die Außenhandelsstatistik zu Mineralölerzeugnissen der Warennummer 2710 für die Jahre 2023 bis zum ersten Halbjahr 2026 soll laut Frage 3 ebenfalls vom Bund offengelegt werden — unabhängig davon, ob diese Ausfuhren konkret auf die PCK zurückzuführen sind. Damit zielt die Anfrage auch auf eine übergeordnete Einordnung der deutschen Kraftstoffexporte in die Ukraine. Zum Thema staatlicher Kontrolle über Digitalausgaben und Infrastruktur lohnt sich auch ein Blick auf den Bericht zum Digitalministerium BMDS, der ähnliche Transparenzfragen aufwirft.
Die Bundesregierung hat nun nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich 14 Tage Zeit, die Anfrage zu beantworten. Ob sie diesmal konkrete Zahlen liefert oder erneut auf Geschäftsgeheimnisse verweist, bleibt abzuwarten.
Weiterlesen:
- BZSt-Stellenabbau: 24.000 Stellen vs. Steuerbetrug
- Mobilfunk bei Stromausfall: Kein Mindeststandard geplant
Direkt betroffen sind Verbraucher, Tankstellen und Heizölkunden in Berlin und Brandenburg, die auf die Versorgung durch die PCK Raffinerie angewiesen sind. Mittelbar betroffen ist auch die Ukraine als potenzielles Bestimmungsland der Kraftstoffexporte sowie der Bundeshaushalt, soweit Treuhandgewinne aus den Rosneft-Anteilen betroffen sind.
Die Kleine Anfrage (BT-Drs. 21/7770) ist am 31. August 2026 eingegangen. Die schriftliche Antwort der Bundesregierung steht noch aus. Nach § 104 der Geschäftsordnung des Bundestages ist grundsätzlich eine Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt vorgesehen.
- Energiesicherungsgesetz (EnSiG)
- Treuhänderische Verwaltung
- Staatlich angeordnete Verwaltung von Unternehmensanteilen durch einen Treuhänder — hier die Bundesnetzagentur — anstelle des eigentlichen Eigentümers, im vorliegenden Fall der russischen Rosneft-Gruppe.
- Energiesicherungsgesetz
- Deutsches Bundesgesetz, das der Bundesregierung Eingriffsbefugnisse zur Sicherung der Energieversorgung gibt, etwa durch Anordnung einer Treuhandverwaltung über kritische Energieinfrastruktur.
- Warennummer 2710
- Zolltarifposition des Harmonisierten Systems für Erdöl und Erzeugnisse aus Erdöl — wird in der Außenhandelsstatistik zur Erfassung von Mineralölexporten genutzt.
Warum stehen die Rosneft-Anteile unter Treuhandverwaltung?
Die Bundesnetzagentur verwaltet die Anteile der Rosneft-Gruppe an der PCK Raffinerie seit September 2022 auf Grundlage des Energiesicherungsgesetzes — als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine.
Was hat die Bundesregierung bisher zu den Exporten gesagt?
Laut Drucksache hat die Bundesregierung auf frühere Schriftliche Fragen keine Mengen- oder Zeitangaben gemacht und auf das Betriebsgeheimnis der Anteilseigner verwiesen. Sie ergänzte, aus deutschen Raffinerien würden in der Regel marginale Mengen direkt in die Ukraine exportiert.
Was passiert mit den Gewinnen aus der treuhänderischen Verwaltung?
Das ist Gegenstand der Anfrage. Die Fragesteller bemängeln, dass die Bundesregierung diese Frage in der vorherigen Antwort offengelassen hat.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7770 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































