- 182,7 Mio. Euro für ukrainische Forschung seit Kriegsbeginn 2022
- BMFTR plant bis 2029 über 110 Mio. Euro in Wissenschaftskooperation
- Danziger Erklärung enthält keine bindenden Finanzzusagen
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7756 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Russlands Angriffskrieg hat das ukrainische Wissenschaftssystem stark belastet: Der Haushalt der Nationalen Akademie der Wissenschaften der Ukraine sank zwischen 2021 und 2023 um 48 Prozent, und die Zahl der im Land tätigen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ging bereits 2022 um 20 Prozent zurück. Am 26. Juni 2026 unterzeichnete Deutschland auf der Ukraine Recovery Conference die Danziger Erklärung, die das langfristige Ziel einer F&E-Quote von 3 Prozent des BIP für die Ukraine sowie deren tiefere Integration in den Europäischen Forschungsraum formuliert. Die Grünen-Fraktion bat mit ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/3499) um eine umfassende Übersicht der deutschen Förderleistungen und der aus der Erklärung abgeleiteten Verpflichtungen.
- 182,7 Mio. Euro — Gesamtmittel der Bundesregierung für ukrainische Wissenschaftskooperation von Kriegsbeginn bis 30. Juni 2026 (alle Ressorts).
- über 110 Mio. Euro — Geplante BMFTR-Investitionen in die Ukraine-Wissenschaftskooperation von 2022 bis 2029.
- 50,3 Mio. Euro — Zuwendungen über DAAD und Alexander von Humboldt-Stiftung (einschließlich Stipendien) seit Kriegsbeginn bis 30. Juni 2026.
- 24 Mio. Euro — Fördervolumen des Deutsch-Ukrainischen Hochschulnetzwerks (DUHN) über DAAD, Laufzeit Juli 2025 bis Juni 2029.
- 70 + 33 Geförderte — Ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit AvH-Stipendien (70) bzw. DFG-Stellen (33) in Deutschland zum Stichtag 1. Juli 2026.
Im Detail
Eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung ergibt sich aus der Erklärung nicht.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7756, Frage 4
Deutschland ist nach der Europäischen Union der größte bilaterale Unterstützer des ukrainischen Wissenschafts- und Forschungssystems. Laut BT-Drs. 21/7756 vom 27. August 2026 haben die Bundesministerien seit Beginn der russischen Vollinvasion im Februar 2022 bis zum Stichtag 30. Juni 2026 insgesamt rund 182,7 Mio. Euro für die Wissenschaftskooperation mit der Ukraine bereitgestellt — über Stipendien, bilaterale Forschungsprogramme, Exzellenzkerne und Hochschulnetzwerke. Allein das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) investiert von 2022 bis ins Jahr 2029 mehr als 110 Mio. Euro in die Zusammenarbeit.
Wissenschaftskooperation mit der Ukraine: Wohin fließt das Geld?
Den größten Einzelposten in der Förderübersicht bilden die Zuwendungen über den Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) und die Alexander von Humboldt-Stiftung: Mit rund 50,3 Mio. Euro wurden ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Form von Stipendien gefördert. Das inzwischen ausgelaufene BMFTR-Sonderprogramm „Ukraine Digital“ und das vom Auswärtigen Amt finanzierte Programm „Zukunft Ukraine“ werden durch ein neues Format abgelöst: Das Deutsch-Ukrainische Hochschulnetzwerk (DUHN) läuft von Juli 2025 bis Juni 2029 mit einem Gesamtbudget von 24 Mio. Euro, davon je 6 Mio. Euro in den Jahren 2026 und 2027. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat bis Mitte August 2026 rund 2,2 Mio. Euro für das Jahr 2026 bewilligt — weitere Bewilligungen werden im Jahresverlauf erwartet.
Zum Stichtag 1. Juli 2026 werden über AvH-Brücken- und Notfallstipendien 70 ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland gefördert, davon 53 Frauen und 17 Männer. Die meisten sind in Sachsen (11), Bayern (10) und Nordrhein-Westfalen (8) tätig. Über DFG-Programme kommen weitere 33 Stellen hinzu. Eine vollständige Bundesländer-Statistik zu DAAD-Geförderten liegt der Bundesregierung für den Stichtag noch nicht vor.
Danziger Erklärung: Politisches Bekenntnis ohne Finanzbindung
Am 26. Juni 2026 unterzeichnete das BMFTR auf der Ukraine Recovery Conference die sogenannte Danziger Erklärung (Gdańsk Declaration). Das Dokument formuliert das Ziel, die ukrainischen Forschungs- und Innovationsausgaben langfristig auf 3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu steigern und das Land tiefer in den Europäischen Forschungsraum zu integrieren. Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort klar: Eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung ergibt sich aus der Erklärung nicht. Wie die Ukraine das 3-Prozent-Ziel konkret erreichen soll, sei eine Angelegenheit der ukrainischen Regierung; die deutschen Förderprogramme trügen jedoch zur Verbesserung der Absorptionsfähigkeit des ukrainischen Wissenschaftssystems bei.
Ebenfalls auf der Ukraine Recovery Conference aktivierte die Internationale Koalition für Wissenschaft, Forschung und Innovation drei thematische Arbeitsgruppen (Communities of Interest) zu Gerätespenden, Diaspora und regionaler Entwicklung. Die in der Koalition vertretenen Forschungsministerien — darunter das BMFTR — begleiten deren Arbeit in technischen Sitzungen und einem High-Level-Steering Committee, übernehmen aber keine direkte operative Federführung.
Grenzen der deutschen Unterstützung
Mehrere Fragen der Grünen-Fraktion zeigen Lücken im deutschen Engagement auf: Einen systematischen, kostenfreien digitalen Fernzugriff ukrainischer Forscherinnen und Forscher auf deutsche Großforschungsanlagen gibt es laut Bundesregierung nicht — in diesem Bereich sei sie in der Ukraine schlicht nicht tätig. Auch die Einbindung der KfW-Bankengruppe in die Umsetzung der Danziger Erklärung ist aktuell nicht vorgesehen. Keine Auskunft kann die Bundesregierung zur Beteiligung ukrainischer Hochschulen als Hauptkoordinatoren an Horizon-Europe-Projekten geben, da diese Daten ausschließlich von der Europäischen Kommission erhoben werden.
Beim Transfer von ausgesondertem Laborequipment aus deutschen Universitäten in die Ukraine bestehen laut Drucksache erhebliche bürokratische Hürden: Dual-Use-Güter gemäß EU-Verordnung 2021/821 benötigen eine Exportgenehmigung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Konkrete Abhilfemaßnahmen kündigt die Bundesregierung nicht an.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat separat rund 1,1 Mio. Euro für den Wiederaufbau von Forschungs- und Innovationsgebäuden bereitgestellt — darunter drei Universitäten und ein Kinderkrankenhaus. Zu den Rückkehrabsichten der in Deutschland tätigen ukrainischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erhebt die Bundesregierung keine eigenen Umfragen, obwohl die Frage eines dauerhaften Brain Drain aus der Ukraine politisch relevant bleibt. Das Thema Fachkräftesicherung in staatlichen Institutionen stellt sich auch andernorts als strukturelle Herausforderung dar.
Weiterlesen:
Unmittelbar betroffen sind ukrainische Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die auf deutsche Förderprogramme und Stipendien angewiesen sind. Mittelbar sind auch deutsche Forschungseinrichtungen, Universitäten und Unternehmen betroffen, die als Kooperationspartner in bilateralen Programmen agieren. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler finanzieren die Maßnahmen über den Bundeshaushalt, insbesondere über den Einzelplan 30 (BMFTR).
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen substanziell mit konkreten Zahlen. Bei Frage 11 (Horizon-Europe-Beteiligung ukrainischer Hochschulen) verweist sie auf die Europäische Kommission als datenhaltende Stelle. Frage 12 (digitaler Fernzugriff auf deutsche Großforschungsanlagen) wird mit einer klaren Absage beantwortet. Frage 17 (Rückkehrabsichten ukrainischer Wissenschaftler) ergibt ebenfalls keine Datenerhebung. Insgesamt ist die Antwortbereitschaft hoch, einzelne Lücken sind sachlich begründet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Ukraine-Forschung: 22 Fragen zu Wiederaufbau und Kooperation →
- Danziger Erklärung (Gdańsk Declaration)
- Gemeinsame Erklärung der Internationalen Koalition für Wissenschaft, Forschung und Innovation in der Ukraine, unterzeichnet am 26. Juni 2026 auf der Ukraine Recovery Conference. Sie formuliert politische Ziele, enthält aber keine verbindlichen Finanzzusagen.
- Europäischer Forschungsraum (ERA)
- Gemeinsamer Wissenschafts- und Forschungsraum der EU-Mitgliedstaaten und assoziierter Länder, in den die Ukraine schrittweise integriert werden soll.
- BMFTR
- Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt — das für die deutschen Förderprogramme zugunsten des ukrainischen Wissenschaftssystems federführende Bundesministerium.
Wie viel gibt Deutschland für ukrainische Forschungshilfe aus?
Laut BT-Drs. 21/7756 beliefen sich die Gesamtmittel bis zum Stichtag 30. Juni 2026 auf rund 182,7 Mio. Euro. Das BMFTR allein investiert von 2022 bis 2029 mehr als 110 Mio. Euro.
Was ist die Danziger Erklärung?
Die Danziger Erklärung wurde am 26. Juni 2026 auf der Ukraine Recovery Conference unterzeichnet. Sie setzt sich dafür ein, dass Forschung und Innovation eine zentrale Rolle beim Wiederaufbau der Ukraine einnehmen; eine unmittelbare finanzielle Verpflichtung enthält sie laut Bundesregierung nicht.
Wie viele ukrainische Wissenschaftler werden in Deutschland gefördert?
Zum Stichtag 1. Juli 2026 fördert die Alexander von Humboldt-Stiftung 70 ukrainische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland; über DFG-Programme werden 33 weitere Stellen finanziert.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7756 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































