- Kein verbindliches Meldeverfahren für IT-Ausfälle an Gerichten
- Bund stellt 410 Mio. Euro für Justizdigitalisierung bereit
- 16 verschiedene Fachverfahren in Ländergerichten im Einsatz
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7692 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Am 13. Juli 2026 kam es aufgrund einer Fehlfunktion nach einem Software-Update der zentralen Betriebsumgebung des IT-Dienstleistungszentrums Berlin zu stundenlangen Ausfällen bei den Berliner Amtsgerichten, Landgerichten und dem Kammergericht. Richter und Mitarbeiter konnten sich nicht anmelden, Akten waren nicht zugänglich, Verhandlungen wurden abgesagt. Laut Berliner Senatsverwaltung wurde die Störung durch Rücknahme des Updates behoben. Der Vorfall rückt eine strukturelle Frage in den Fokus: Der Bund finanziert die Digitalisierung der Justiz mit insgesamt bis zu 410 Mio. Euro (2023–2029), hat jedoch nach eigenen Angaben keine Zuständigkeit für den laufenden IT-Betrieb der Ländergerichte und damit auch keine eigenen Informationskanäle bei Ausfällen.
- 200 Mio. Euro — Bundesförderung für Justizdigitalisierung in den Haushaltsjahren 2023 bis 2026
- 210 Mio. Euro — Weiterer Bundesanteil für Justizdigitalisierung im neuen Pakt für den Rechtsstaat 2027 bis 2029
- 16 Bundesländer — entwickeln seit 2017 gemeinsam das Gemeinsame Fachverfahren (GeFa) als künftiges Einheitssystem
- XJustiz 3.6.2 — Gültige Version des Datenaustauschstandards zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung (August 2026)
- 0 — Anzahl verbindlicher Meldeverpflichtungen für schwerwiegende IT-Ausfälle an Gerichten im Bund-Länder-Rahmen
Im Detail
Die Bundesregierung erhielt von dem Ausfall informationstechnischer Systeme der Berliner Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Zuge der allgemeinen Presseberichterstattung Kenntnis.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7692, S. 3
Die IT-Systeme der Berliner ordentlichen Gerichte standen am 13. Juli 2026 stundenlang still. Richter konnten sich nicht anmelden, elektronische Akten waren nicht zugänglich, Verhandlungen wurden abgesagt. Haftbefehle mussten handschriftlich ausgestellt werden. Ursache war ein fehlerhaftes Software-Update der zentralen Betriebsumgebung des IT-Dienstleistungszentrums Berlin. Die Berliner Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz behob die Störung durch Rücknahme des Updates. Der Vorfall wirft eine strukturelle Frage auf: Wer hat den Überblick über die digitale Ausfallsicherheit der deutschen Justiz?
Bundesregierung erfuhr nur aus der Presse
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7692, beantwortet am 21. August 2026) ist eindeutig: Die Bundesregierung erhielt Kenntnis vom Berliner IT-Ausfall ausschließlich über die allgemeine Presseberichterstattung. Eigene Informationen, die über Zeitungsberichte hinausgehen, liegen ihr nicht vor. Eine Auswertung der Ursachen hat die Bundesregierung weder angeregt noch angefordert — mit dem Hinweis auf fehlende Zuständigkeit für den IT-Betrieb im Land Berlin.
Das Muster ist nicht neu: Bereits in Antworten auf frühere Kleine Anfragen zur Justizdigitalisierung (BT-Drs. 20/2910 und 21/1954) hatte die Bundesregierung erklärt, über keine detaillierten Kenntnisse zur IT-Landschaft der Ländergerichte zu verfügen.
Ausfallsicherheit digitaler Gerichtssysteme ohne verbindliche Standards
Auf die Frage, ob es ein verbindliches Meldeverfahren für schwerwiegende IT-Ausfälle an Gerichten gibt, lautet die Antwort der Bundesregierung schlicht: „Nein.“ Weder der E-Justice-Rat noch die Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz verfügt über ein solches Instrument. Es gibt auch keine einheitlichen Kriterien, wann ein IT-Ausfall als schwerwiegend einzustufen ist. Eine systematische zentrale Auswertung durch ein Bund-Länder-Gremium erfolgt nicht.
Gleichzeitig beteiligt sich der Bund finanziell erheblich an der Justizdigitalisierung: In den Jahren 2023 bis 2026 stellt er bis zu 200 Mio. Euro im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz bereit. Für 2027 bis 2029 sind im neuen Pakt für den Rechtsstaat weitere 210 Mio. Euro vorgesehen. Diese Bundesfinanzierung für die Ausfallsicherheit digitaler Gerichtssysteme ist jedoch ausdrücklich auf die Systementwicklung beschränkt. Mindestanforderungen an Verfügbarkeit, technische Redundanz, Update-Management oder Notfallkonzepte sind keine Bedingung für die Mittelvergabe. Der Betrieb der Systeme bleibt alleinige Verantwortung der Länder.
Was gilt aktuell?
Die technische Infrastruktur der Ländergerichte ist vollständig dezentral organisiert. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit kommen mindestens drei verschiedene Fachverfahren zur Verfahrenssteuerung zum Einsatz: forumSTAR in zehn Ländern, EUREKA in fünf Ländern und JUDICA in Nordrhein-Westfalen. Für die elektronische Aktenführung nutzen die Länder im Wesentlichen die Systeme e²A, eIP und eAS (VIS-Justiz). Hinzu kommen weitere Spezialanwendungen in verschiedenen Fachgerichtsbarkeiten. Der gemeinsame Datenaustauschstandard XJustiz — aktuell in Version 3.6.2 gültig — ist zwar eine Voraussetzung für die Bundesförderung, eine einheitliche Umsetzungsfrist für neue Versionen oder ein zentrales Zertifizierungsverfahren gibt es jedoch nicht.
Interoperabilität der Gerichts-IT: strukturelle Lücken
Die Bundesregierung erklärt, ihr seien seit dem 1. Januar 2023 keine Fälle bekannt, in denen strukturierte Verfahrensdaten zwischen Gerichten verschiedener Länder wegen fehlender Kompatibilität nicht automatisiert übernommen werden konnten. Sie schränkt diese Aussage jedoch selbst ein: Eine zentrale Erfassung solcher Einzelfälle durch den Bund erfolgt nicht. Ob Probleme im Verantwortungsbereich der Länder aufgetreten sind, bleibt damit offen. Ein einheitliches Prüfverfahren für die Interoperabilität länderübergreifend eingesetzter Gerichts-IT existiert nicht; die Prüfung erfolgt projektbezogen im Rahmen der jeweiligen Systementwicklung. Die Ausfallsicherheit digitaler Gerichtssysteme ist damit strukturell ein blinder Fleck der Bundesaufsicht.
Der Berliner IT-Ausfall vom Juli 2026 soll laut Bundesregierung bei der nächsten regulären Sitzung des E-Justice-Rats am 30. September 2026 und der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz vom 11. bis 12. November 2026 erstmals behandelt werden können. Konkrete Folgerungen für künftige Förderanforderungen zieht die Bundesregierung bislang nicht — sie verweist auf ihre grundsätzlich fehlende Zuständigkeit für den IT-Betrieb der Länder. Ähnliche Fragen zur Abhängigkeit von digitaler Infrastruktur stellen sich auch in anderen Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wie etwa beim Mobilfunk bei Stromausfall.
Weiterlesen:
- Digitalministerium BMDS: Nur 11 % der IT-Ausgaben kontrolliert
- BZSt-Stellenabbau: 24.000 Stellen vs. Steuerbetrug
Betroffen von IT-Ausfällen sind unmittelbar Richterinnen und Richter, Rechtspfleger sowie Mitarbeiter der Geschäftsstellen an Gerichten der Länder. Mittelbar sind alle Bürgerinnen und Bürger betroffen, die an laufenden Gerichtsverfahren beteiligt sind oder auf Entscheidungen warten — insbesondere bei zeitkritischen Vorgängen wie Haftbefehlen oder einstweiligen Verfügungen.
Die Bundesregierung beantwortet viele Fragen mit dem Verweis auf die Länderzuständigkeit und erklärt wiederholt, keine eigenen Erkenntnisse zu besitzen. Auf die Frage nach konkreten Folgerungen aus dem Berliner IT-Ausfall (Frage 35) verweist sie lediglich auf die Vorbemerkung und die Antwort zu Frage 6, ohne inhaltliche Schlussfolgerungen zu ziehen.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Justiz-IT: Berliner Gerichtsausfall legt Schwachstellen offen →
- E-Justice-Rat
- Zentrales strategisches Steuerungsgremium für die digitale Transformation der Justiz in Deutschland, bestehend aus Vertretern von Bund und Ländern.
- XJustiz
- Bundeseinheitlicher Standard für den strukturierten Datenaustausch im elektronischen Rechtsverkehr der deutschen Justiz; seit 2021 wird jährlich eine neue Version gültig.
- Interoperabilität
- Die Fähigkeit verschiedener IT-Systeme, Daten fehlerfrei und ohne manuelle Nachbearbeitung untereinander auszutauschen.
Wie erfuhr die Bundesregierung vom Berliner IT-Ausfall?
Ausschließlich über die allgemeine Presseberichterstattung. Eigene Informationskanäle oder Meldewege existieren nicht.
Gibt es Mindestanforderungen für IT-Ausfallsicherheit bei geförderten Projekten?
Nein. Die Bundesfinanzierung beschränkt sich auf die Entwicklung der Systeme; der Betrieb obliegt eigenverantwortlich den Ländern.
Was ist XJustiz?
XJustiz ist der bundeseinheitliche Standard für den strukturierten Datenaustausch im elektronischen Rechtsverkehr. Seit 2021 wird jährlich eine neue Version gültig; aktuell gilt Version 3.6.2.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7692 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































