- 9,04 Millionen Euro für Bundeswehr-Kinderbetreuung im Jahr 2025
- Nur 1.155 Betreuungsplätze für die gesamte Bundeswehr verfügbar
- Keine eigenen Bundeswehr-Kitas mehr — letztes Haus 2022 abgegeben
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7690 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ist in der Bundeswehr seit Jahren ein strukturelles Thema. Der Wehrbeauftragte des Bundestages wies in seinem Jahresbericht 2025 (BT-Drs. 21/4200) auf Versorgungslücken bei der Kinderbetreuung hin, insbesondere bei atypischen Dienstzeiten und an einzelnen Standorten. Die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren ist laut Statistischem Bundesamt bundesweit von 35,5 Prozent im Jahr 2022 auf 37,8 Prozent im Jahr 2025 gestiegen — die Bundeswehr ist auf diese zivile Infrastruktur als Ergänzungsangebot angewiesen.
- 9.035.277,23 Euro — Gesamtkosten der Bundeswehr für Kinderbetreuung im Jahr 2025 (2022: 5.830.270,66 Euro)
- 1.155 Betreuungsplätze — Gesamtzahl bundesweit (Stand Juli 2026): 580 Belegrechte, 480 bundeswehrnahe Kitas, 95 Tages-/Großtagespflege
- 10.906,13 Euro — Durchschnittliche Jahreskosten je Platz in einer bundeswehrnahen Kita (2025); günstigstes Modell: Belegrecht mit 5.390,19 Euro
- 169 Plätze im Ausland — verteilt auf fünf Länder (Belgien, Frankreich, Italien, Litauen, Niederlande)
- 2022 — Übergabe der letzten bundeswehreigenen Kita (‚Regenbogenhaus‘ in Bonn) an einen freien Träger
Im Detail
Die derzeit bestehende Struktur wird von der Bundesregierung als sachgerecht und wirtschaftlich bewertet.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7690, S. 4
Rund 9,04 Millionen Euro hat die Bundeswehr im Jahr 2025 für die Kinderbetreuung ihrer Angehörigen aufgewendet — mehr als anderthalb Mal so viel wie 2022, als die Kosten noch bei 5,83 Millionen Euro lagen. Gleichzeitig stehen bundesweit nur 1.155 Betreuungsplätze zur Verfügung. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (BT-Drs. 21/7690, beantwortet am 21. August 2026).
Eigene Kinderbetreuungseinrichtungen mit Bundeswehrpersonal existieren nicht mehr. Die einzige je betriebene eigene Kita, das „Regenbogenhaus“ in Bonn auf der Hardthöhe — 1972 gegründet — wurde 2022 an einen freien pädagogischen Träger abgegeben und läuft seither als sogenannte bundeswehrnahe Kindertageseinrichtung. Die Bundesregierung bewertet die bestehende Struktur, bei der Betreuung überwiegend über externe Träger und Belegrechte erfolgt, ausdrücklich als „sachgerecht und wirtschaftlich“.
Bundeswehr-Kinderbetreuung: Wie das System funktioniert
Das Betreuungssystem der Bundeswehr folgt einem dreistufigen Prinzip: Vorrangig werden Belegrechte in bestehenden kommunalen Kitas erworben (580 Plätze, Stand Juli 2026). Reicht das nicht aus, wird Tages- oder Großtagespflege auf Bundeswehrliegenschaften organisiert (95 Plätze). Erst als dritte Option kommt die Einrichtung einer bundeswehrnahen Kita in Betracht, die von einem freien Träger in bundeswehreigener Infrastruktur betrieben wird (480 Plätze). Diese abgestufte Vorgehensweise ist in der Allgemeinen Regelung „Kinderbetreuung“ A-2645/5 verankert und soll dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 7 Bundeshaushaltsordnung genügen.
Was gilt aktuell?
Die Kindertagesbetreuung liegt primär in der Verantwortung der Länder und Kommunen. Die Bundeswehr versteht ihre Angebote ausdrücklich als Ergänzung — nicht als Ersatz — dieser Infrastruktur. Laut Statistischem Bundesamt ist die Betreuungsquote für Kinder unter drei Jahren bundesweit von 35,5 Prozent (2022) auf 37,8 Prozent (2025) gestiegen. Einen allgemeinen Rechtsanspruch auf bundeswehrseitige Kinderbetreuung gibt es nicht.
Bedarfserfassung bleibt lückenhaft
Zu den Kernfragen der Anfrage — wie groß der tatsächliche Betreuungsbedarf ist und wie viel davon gedeckt wird — liefert die Bundesregierung keine konkreten Zahlen. Eine bundesweite statistische Erhebung erfolgt nicht. Bedarfe würden „standortbezogen erkannt“ und in lokale Entscheidungsstrukturen eingebracht. Ähnlich verhält es sich mit Alleinerziehenden: Da „alleinerziehend“ keine dienst- oder personalrechtliche Kategorie darstellt, werden entsprechende Daten nicht zentral erfasst. Der Wehrbeauftragte hatte in seinem Jahresbericht 2025 (BT-Drs. 21/4200) strukturelle Versorgungslücken bei atypischen Dienstzeiten und an einzelnen Standorten festgestellt.
Für unvorhergesehene Betreuungsbedarfe können Angehörige kostenfrei eine Notbetreuung über den Familienservice der Bundeswehr abrufen. An einzelnen Standorten — etwa an Bundeswehrkrankenhäusern — gibt es erweiterte Betreuungszeiten für atypische Dienste. Betreuungsaufwendungen sind in bestimmten Fällen nach dem Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz erstattungsfähig.
Auslandsstandorte: Litauen wächst
An fünf Auslandsstandorten hält die Bundeswehr mit Stand Juli 2026 insgesamt 169 Betreuungsplätze vor: in Belgien/Mons (32 Plätze in einem deutschen Kindergarten), Frankreich/Illkirch-Graffenstaden (30 Belegrechte), Italien/Sigonella (5 Belegrechte), Litauen/Vilnius (82 Belegrechte) sowie den Niederlanden/Brunssum (20 Plätze in einem deutschen Kindergarten). Besonders in Litauen steigt der Bedarf im Zuge des schrittweisen Aufwuchses der deutschen Brigade — die Angebote sollen laut Bundesregierung entsprechend weiterentwickelt werden. Grundlage dafür ist ein deutsch-litauisches Abkommen zur Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich vom 13. September 2024, das auch Regelungen zur frühkindlichen Bildung enthält.
Das Thema Personalgewinnung und Personalbindung beim Bund betrifft nicht nur die Bundeswehr — auch andere Bundesbehörden stehen vor ähnlichen Herausforderungen. Wie die Bundeswehr strukturelle Attraktivitätsfragen angeht, ist auch für das breitere arbeitsmarktpolitische Umfeld relevant, in dem sie um Fachkräfte konkurriert.
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Betroffen sind Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mit Kinderbetreuungspflichten — insbesondere Alleinerziehende sowie Personal mit Bereitschafts-, Schicht- oder Auslandsdienst. Auch Bundeswehrangehörige an Auslandsstandorten in Belgien, Frankreich, Italien, Litauen und den Niederlanden sind auf die dort verfügbaren Plätze angewiesen.
Zu den Fragen 1 bis 3 (Bedarfserfassung und Deckungsgrad) verweist die Bundesregierung darauf, dass keine bundesweite statistische Erhebung erfolgt — damit bleiben die zentralen Fragen nach ungedecktem Bedarf faktisch unbeantwortet. Die Kostenfragen werden durch detaillierte Tabellen in Anlagen vollständig beantwortet.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bundeswehr-Kinderbetreuung: Nur 1.130 Plätze für alle Soldatenfamilien →
- Belegrecht
- Die Bundeswehr erwirbt bei einer externen Kindertagesstätte das Recht, einen bestimmten Betreuungsplatz für Angehörige zu belegen — ohne eine eigene Einrichtung zu betreiben.
- Bundeswehrnahe Kita
- Eine Kindertagesstätte, die von einem anerkannten freien Träger in bundeswehreigener Infrastruktur betrieben wird — rechtlich eine externe Einrichtung, räumlich auf dem Gelände der Bundeswehr.
- Subsidiarität
- Grundsatz, nach dem die Bundeswehr Kinderbetreuung nur dort ergänzend bereitstellt, wo kommunale Angebote den spezifischen militärischen Bedarf nicht abdecken können.
Wie viele Kita-Plätze hat die Bundeswehr bundesweit?
Mit Stand Juli 2026 stellt die Bundeswehr 580 Plätze über Belegrechte, 480 Plätze in bundeswehrnahen Kitas sowie 95 Plätze in Tages- und Großtagespflege bereit — insgesamt 1.155 Plätze.
Hat die Bundeswehr noch eigene Kindertagesstätten?
Nein. Die einzige eigene Einrichtung, das 'Regenbogenhaus' in Bonn, wurde 2022 an einen freien pädagogischen Träger übergeben und wird seitdem als bundeswehrnahe Kita geführt.
Wie hoch sind die Kosten pro Betreuungsplatz?
Die Durchschnittskosten variieren je nach Betreuungsform: Ein Belegrecht kostete 2025 rund 5.390 Euro, ein Platz in Tages-/Großtagespflege 10.144 Euro und ein Platz in einer bundeswehrnahen Kita 10.906 Euro.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7690 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































