- 238.000 Haushalte verlieren 2029 Wohngeldanspruch vollständig
- 143.000 Haushalte wechseln in SGB-II- oder SGB-XII-Grundsicherung
- Bund spart ab 2029 jährlich 1,08 Mrd. Euro beim Wohngeld
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7689 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Derzeit beziehen rund 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld als vorgelagerte Leistung, die einkommensschwachen Haushalten den Verbleib in ihrer Wohnung sichern soll, ohne dass diese auf die nachrangige Grundsicherung angewiesen sind. Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Vereinfachung und Fortentwicklung des Wohngeldgesetzes beschlossen, der drei zentrale Einschnitte vorsieht: die einmalige Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Fortschreibung des Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung zum 1. Januar 2027, die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente sowie eine Änderung der Wohngeldformel durch Erhöhung des Parameters „c“. Als Gegenmaßnahme kündigt die Bundesregierung Investitionen in den sozialen Wohnungsbau von 5 Mrd. Euro (2027) und jeweils 5,5 Mrd. Euro (2028 und 2029) an.
- 238.000 Haushalte — verlieren 2029 ihren Wohngeldanspruch vollständig (Mikrosimulation des Instituts der deutschen Wirtschaft)
- 1 Million Haushalte — verbleiben im Wohngeld, erhalten aber weniger als bisher
- 143.000 Haushalte — wechseln 2029 in die Grundsicherung (68.000 ins SGB II, 75.000 ins SGB XII)
- 758 Mio. Euro Mehrausgaben — entstehen 2029 in SGB II (430 Mio.) und SGB XII (224 Mio.) und beim kommunalen Wohnkostenanteil (74 Mio.) sowie abzüglich Kinderzuschlag-Einsparung (72 Mio.)
- 1,08 Mrd. Euro pro Jahr — sparen Bund und Länder jeweils ab 2029 beim Wohngeld
Im Detail
Um den Bundeshaushalt zu konsolidieren, bedarf es einer Priorisierung der Ausgaben des Bundes. Eine notwendige Konsolidierungsmaßnahme ist die vom Bundeskabinett inzwischen beschlossene Reform des Wohngeldes.
— Vorbemerkung der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7689
Rund 238.000 Haushalte verlieren durch die geplante Wohngeld-Reform ab 2029 ihren Anspruch vollständig — das bestätigt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7689 vom 21. August 2026). Weitere rund eine Million Haushalte erhalten zwar weiterhin Wohngeld, jedoch auf einem verminderten Niveau. Insgesamt sind derzeit 1,2 Millionen Haushalte auf das Wohngeld angewiesen.
Die Reform sieht drei wesentliche Einschnitte vor: die einmalige Aussetzung der gesetzlich vorgesehenen Wohngeldfortschreibung an die Preis- und Mietentwicklung zum 1. Januar 2027, die Halbierung der dauerhaften Heizkostenkomponente sowie eine Änderung der Wohngeldformel durch Erhöhung des sogenannten Parameters „c“. Die Bundesregierung begründet die Maßnahmen mit der Notwendigkeit zur Haushaltskonsolidierung.
Wohngeld-Reform 2027: Wer verliert was?
Die Berechnungen basieren auf Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft. Von den 238.000 Haushalten, die ihren Wohngeldanspruch vollständig verlieren, sind jene nicht erfasst, die zwar rechnerisch noch einen Wohngeldanspruch hätten, sich aber finanziell in der Grundsicherung besserstellen. Von den Haushalten, die in die Grundsicherung wechseln, handelt es sich um 75.000 Rentnerhaushalte, die ins SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) wechseln, sowie um rund 68.000 Haushalte, die ins SGB II (Bürgergeld) wechseln — darunter 49.000 Single-Haushalte, 9.000 Paare mit Kindern, 4.000 Alleinerziehende, 3.000 Paarhaushalte ohne Kinder und 2.000 sonstige Haushalte.
Auf die Frage, wie viele Haushalte nach dem Wegfall des Wohngeldanspruchs weder Wohngeld noch Grundsicherung erhalten, verweist die Bundesregierung auf die Antwort zu Frage 1 — eine separate Quantifizierung dieser Gruppe liefert sie nicht. Für Haushalte, die aufgrund von Vermögen oder sonstigen Zugangsvoraussetzungen keinen Grundsicherungsanspruch haben, bestehe die Möglichkeit, bei erfüllten wohngeldrechtlichen Voraussetzungen weiterhin Wohngeld zu beziehen.
Kostenverlagerung in die Grundsicherung
Die Wohngeld-Reform erzeugt erhebliche Folgekosten in anderen Sozialsystemen. Im Jahr 2029 entstehen laut Gesetzentwurf Mehrausgaben von 430 Mio. Euro im SGB II (davon 74 Mio. Euro auf die Kommunen entfallend) sowie 224 Mio. Euro im SGB XII. Dem stehen Einsparungen beim Wohngeld von jeweils 1,08 Mrd. Euro für Bund und Länder sowie beim Kinderzuschlag von 72 Mio. Euro gegenüber. Die Bundesregierung hält die Reform dennoch für eine Konsolidierungsmaßnahme: Laut ihrer Antwort bleiben insgesamt mehr als zwei Drittel der Kürzungen als tatsächliche Einsparung erhalten. Für die Kommunen — deren Haushaltslage bereits angespannt ist — bedeutet das ab 2029 dauerhafte Mehrausgaben von 74 Mio. Euro jährlich für Kosten der Unterkunft und Heizung im SGB II.
Zu den Jahren 2027 und 2028: Im Jahr 2027 sollen Bund und Länder je 738 Mio. Euro beim Wohngeld einsparen, dem stehen 227 Mio. Euro Mehrausgaben im SGB II und SGB XII gegenüber. Im Jahr 2028 wachsen die Einsparungen auf jeweils 1,018 Mrd. Euro, die Mehrkosten steigen auf 551 Mio. Euro. Regionale Aufschlüsselungen, die zeigen würden, welche Bundesländer besonders betroffen sind, liegen der Bundesregierung nach eigenen Angaben nicht vor.
Isolierte Wirkung der Einzelmaßnahmen nicht berechenbar
Auf die Fragen, welche der drei Reformbausteine — Fortschreibungsaussetzung, Halbierung der Heizkostenkomponente, Formeländerung — jeweils für sich genommen welche Minderung verursacht, antwortet die Bundesregierung, eine gesonderte Auswertung sei aufgrund der Wechselwirkungen der Reformbestandteile nicht möglich. Nur die Gesamtwirkung sei simulierbar. Die Absicherung gegen eine Wiederholung der Fortschreibungsaussetzung in künftigen Jahren ist nach Angaben der Bundesregierung allein durch den eingeschränkten Wortlaut des neuen § 43 Absatz 11 WoGG gewährleistet, der sich ausdrücklich auf die Fortschreibung zum 1. Januar 2027 beschränkt.
Als strukturelle Gegenmaßnahme zur Wohngeld-Reform verweist die Bundesregierung auf geplante Investitionen in den sozialen Wohnungsbau: 5 Mrd. Euro für 2027 sowie jeweils 5,5 Mrd. Euro für 2028 und 2029 sind in der Finanzplanung vorgesehen. Familienhaushalte, die infolge der Wohngeldkürzungen in die Grundsicherung wechseln, verlieren dabei auch den Anspruch auf den Kinderzuschlag — laut Mikrosimulation betrifft das 2029 rund 13.000 Familienhaushalte mit Kindern, die sich durch den Wechsel in die Grundsicherung finanziell besserstellen.
Mehr zu den finanziellen Auswirkungen staatlicher Maßnahmen auf Haushalte und Kommunen lesen Sie auch bei BZSt-Stellenabbau: 24.000 Stellen vs. Steuerbetrug und Minijob-Abschaffung: 6,8 Mio. Beschäftigte betroffen.
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Besonders betroffen sind laut Kabinettsentwurf Haushalte am oberen Einkommensrand des Wohngeldanspruchs sowie jene mit bislang sehr geringen Wohngeldbeträgen. Konkret wechseln 2029 rund 75.000 Rentnerhaushalte in die Grundsicherung im Alter (SGB XII) sowie rund 49.000 Single-Haushalte, 9.000 Paare mit Kindern und 4.000 Alleinerziehende in das Bürgergeld (SGB II). Auch Kommunen sind betroffen: Sie tragen ab 2029 Mehrausgaben von 74 Mio. Euro jährlich für Unterkunftskosten im SGB II.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen substanziell mit konkreten Zahlen. Bei Frage 8 verweist sie lediglich auf Frage 1, bei Frage 11 auf Frage 10. Regionale Aufschlüsselungen (Frage 14) liegen der Regierung nach eigener Aussage nicht vor. Bei den Fragen 3 bis 5 zur isolierten Wirkung einzelner Reformbausteine erklärt die Regierung, eine gesonderte Auswertung sei aufgrund der Interaktion der Reformbestandteile nicht möglich.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Wohngeld-Kürzungen 2027: 143.000 Haushalte in Grundsicherung →
- Wohngeldfortschreibung
- Gesetzlich vorgesehene Anpassung des Wohngeldes alle zwei Jahre an die Entwicklung von Mieten und Verbraucherpreisen gemäß § 43 Wohngeldgesetz.
- Heizkostenkomponente
- Bestandteil des Wohngeldes, der die gestiegenen Heizkosten der Haushalte pauschal ausgleicht; sie soll im Rahmen der Reform halbiert werden.
- Mikrosimulationsmodell
- Rechenmodell, das auf Basis von Einzelhaushalts-Daten (hier: Einkommens- und Verbrauchsstichprobe) die Wirkung von Gesetzesänderungen auf einzelne Haushaltsgruppen simuliert.
Wie viele Haushalte verlieren das Wohngeld komplett?
Laut Mikrosimulationsrechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft verlieren im Jahr 2029 rund 238.000 Haushalte ihren Wohngeldanspruch vollständig.
Wer wechselt in die Grundsicherung?
Im Jahr 2029 wechseln laut Bundesregierung 68.000 Haushalte ins SGB II (Bürgergeld) und 75.000 Rentnerhaushalte ins SGB XII (Grundsicherung im Alter).
Wie viel spart der Bund durch die Wohngeldreform?
Bund und Länder sparen jeweils 738 Mio. Euro (2027), 1,018 Mrd. Euro (2028) und ab 2029 jährlich 1,08 Mrd. Euro beim Wohngeld.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7689 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































