- 2024 gab die Bundesregierung rund 24 Mio. Euro für Veranstaltungen aus
- Podcasts und Videos kosteten 2024 über 6 Mio. Euro Steuergelder
- Anfrage erfragt auch Influencer-Einsatz für Regierungs-PR
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7771 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) veröffentlicht regelmäßig Berichte über die Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden. Frühere Anfragen der AfD-Fraktion haben bereits Ausgabendaten für die Jahre 2020 bis 2024 zutage gefördert: Laut BT-Drs. 20/12993 beliefen sich die Broschürenkosten von 2020 bis 2023 auf insgesamt 23,5 Mio. Euro. Für 2024 ermittelten die Fragesteller auf Basis zweier Antworten Gesamtausgaben von über 5 Mio. Euro für Broschüren, rund 24 Mio. Euro für Veranstaltungen und über 6 Mio. Euro für Podcasts und Videos (BT-Drs. 21/1338).
- 23,5 Mio. Euro — Kosten für Broschüren der Bundesregierung von 2020 bis 2023 (BT-Drs. 20/12993)
- über 5 Mio. Euro — Gesamtkosten für Broschüren im Jahr 2024 (zusammengesetzt aus zwei Halbjahreswerten laut BT-Drs. 21/1338)
- rund 24 Mio. Euro — Ausgaben für Veranstaltungen der Bundesministerien im Jahr 2024 (BT-Drs. 21/1338)
- über 6 Mio. Euro — Kosten für Podcasts und Videos der Bundesministerien im Jahr 2024 (BT-Drs. 21/1338)
Im Detail
Für das Jahr 2024 ergaben sich Ausgaben für Veranstaltungen, die im oben aufgeführten Bericht genannt werden, von rund 24 Mio. Euro.
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7771
Wie viel gibt die Bundesregierung 2025 für ihre Öffentlichkeitsarbeit aus? Diese Frage stellt die AfD-Fraktion in der Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/7771 vom 31. August 2026 an die Bundesregierung. Im Fokus stehen Broschüren, staatliche Veranstaltungen sowie Podcasts und Videos der Bundesministerien und ihrer nachgeordneten Behörden – und die Frage, ob dabei auch Influencer auf Social-Media-Plattformen bezahlt werden.
Regierungs-PR: Was die Vorjahre zeigen
Als Grundlage für die aktuelle Anfrage dienen bereits vorliegende Antworten der Bundesregierung aus früheren Wahlperioden. Laut BT-Drs. 20/12993 beliefen sich die Kosten für Broschüren (Print- und Onlinepublikationen) der Bundesregierung und ihrer Ministerien von 2020 bis 2023 auf insgesamt 23.508.000 Euro. Für das erste Halbjahr 2024 wurde eine Summe von etwa 2,3 Mio. Euro gemeldet; zusammen mit dem zweiten Halbjahr ergeben sich nach Berechnungen der Fragesteller Gesamtausgaben von über 5 Mio. Euro für das Jahr 2024.
Noch größere Beträge entfielen auf andere PR-Formate: Für Veranstaltungen, die im Bericht zu den Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung des Presse- und Informationsamts aufgeführt sind, wurden für 2024 rund 24 Mio. Euro verbucht. Die Produktion von Podcasts und Videos kostete in demselben Jahr über 6 Mio. Euro Steuergelder. Diese Zahlen stammen aus BT-Drs. 21/1338, einer Vorgängeranfrage der AfD-Fraktion, und bilden den Ausgangspunkt für die nun gestellten neun Fragen.
Was die AfD konkret fragt
Die Anfragesteller wollen für das komplette Jahr 2025 – vom 1. Januar bis zum 31. Dezember – eine detaillierte Aufstellung der Regierungs-PR-Ausgaben. Konkret gefragt wird nach:
Broschüren: Gesamtaufwendungen 2025 sowie Einzelkostenaufstellungen nach Publikationstitel, Datum, Auflage und auftraggebendem Ministerium. Außerdem soll offengelegt werden, ob und wie Broschüren beworben werden – insbesondere ob YouTuber oder Influencer auf Plattformen wie YouTube, Instagram, Facebook oder X (ehemals Twitter) dafür engagiert wurden.
Veranstaltungen: Gesamtsumme und Einzelauflistung nach Datum, teilnehmenden Ministern, Moderatorenname und -honorar sowie Werbeaktivitäten einschließlich etwaiger Influencer-Kooperationen.
Podcasts und Videos: Analog zu den anderen Kategorien werden Gesamtkosten, Einzelaufstellungen und Informationen zu Social-Media-Werbung erbeten.
Regierungs-PR und der Einsatz von Influencern
Besonders politisch brisant ist die Frage nach dem Influencer-Marketing. Ob und in welchem Umfang Bundesministerien Social-Media-Persönlichkeiten für die Verbreitung staatlicher Inhalte bezahlen, wurde in früheren Debatten kontrovers diskutiert. Die Anfrage fordert eine vollständige Auflistung nach Broschüre, Veranstaltung oder Podcast/Video, dem Namen des Kanals oder der Person, dem Zeitraum der Zusammenarbeit sowie den anfallenden Kosten. Ein entsprechendes Muster verfolgte die AfD bereits in Vorgängeranfragen zu früheren Jahren; die Antworten der Bundesregierung dokumentierten seinerzeit Ausgaben in dieser Kategorie.
Die Anfrage reiht sich in eine Serie parlamentarischer Kontrollanfragen ein, mit denen die AfD-Fraktion die Transparenz staatlicher Kommunikationsausgaben einfordert. Ähnliche Kontrollansätze zeigen sich auch bei anderen Haushaltsposten, etwa beim Stellenabbau beim Bundeszentralamt für Steuern oder bei der IT-Ausgabenkontrolle im neuen Digitalministerium, wo ebenfalls mangelnde Transparenz moniert wird.
Presse- und Informationsamt als zentrale Stelle
Zuständig für die Koordination der staatlichen Öffentlichkeitsarbeit ist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA). Es erstellt halbjährlich den Bericht über die Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung, in dem Broschüren, Veranstaltungen sowie Audio- und Videoformate aller Bundesministerien und nachgeordneten Behörden aufgelistet sind. Dieser Bericht bildet die Datengrundlage für sämtliche neun Fragen der vorliegenden Kleinen Anfrage. Die Antwort der Bundesregierung, die nach der Zuleitung an das Bundeskanzleramt grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen vorliegen soll, wird zeigen, ob die Ausgaben für Regierungs-PR 2025 über den Vorjahresniveaus liegen.
Weiterlesen:
Betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung finanzieren. Darüber hinaus interessiert die Anfrage alle, die Transparenz über den Einsatz öffentlicher Mittel für staatliche Kommunikation und den möglichen Einsatz von Social-Media-Influencern durch Bundesministerien einfordern.
Die Kleine Anfrage wurde am 31. August 2026 eingereicht. Die Bundesregierung hat die Anfrage beantwortet, sobald die Zuleitung an das Bundeskanzleramt erfolgt ist; die Sollfrist beträgt 14 Tage nach Zuleitung. Das genaue Datum der Zuleitung an das Bundeskanzleramt ist aus der vorliegenden Drucksache nicht bekannt.
- Presse- und Informationsamt (BPA)
- Behörde der Bundesregierung, die für die Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation zuständig ist und Berichte über Öffentlichkeitsmaßnahmen der Ministerien erstellt.
- Öffentlichkeitsmaßnahmen
- Sammelbegriff für alle Kommunikationsaktivitäten der Bundesregierung und Ministerien, darunter Broschüren, Veranstaltungen, Podcasts und Videoproduktionen.
- Kleine Anfrage
- Parlamentarisches Instrument, mit dem Abgeordnete schriftliche Auskünfte von der Bundesregierung verlangen können; die Antwortfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage nach Zuleitung an das Bundeskanzleramt.
Was hat die Regierungs-PR 2024 insgesamt gekostet?
Laut den Vorbemerkungen der Anfragesteller beliefen sich die Kosten 2024 auf über 5 Mio. Euro für Broschüren, rund 24 Mio. Euro für Veranstaltungen und über 6 Mio. Euro für Podcasts und Videos.
Worum geht es bei den Öffentlichkeitsmaßnahmen der Bundesregierung?
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erstellt regelmäßig einen Bericht über alle Öffentlichkeitsmaßnahmen der Ministerien – dazu zählen Broschüren, Veranstaltungen sowie Podcasts und Videos.
Werden auch Influencer für Regierungskommunikation bezahlt?
Die Anfrage stellt genau diese Frage für das Jahr 2025. Für Vorjahre wurden Influencer-Engagements in früheren Antworten der Bundesregierung grundsätzlich erwähnt, konkrete Zahlen sind aus dieser Drucksache nicht zu entnehmen.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7771 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































