- Regierung verweist bei 11 Datenfragen auf frühere Antworten
- Bundeskanzleramt nutzt Zuwendungsdatenbanken laut BT-Drs. 21/5121
- Transparenz bei NGO-Weiterleitungen von Bundesmitteln bleibt eingeschränkt
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7685 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Die Weiterleitung von Bundeszuwendungen ist in den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geregelt. Erstempfänger — etwa Nichtregierungsorganisationen — können staatliche Mittel unter bestimmten Voraussetzungen an Dritte weitergeben. Die AfD-Fraktion stellt seit Frühjahr 2026 wiederholt Anfragen zu dieser Praxis und zur Datenlage der zuständigen Ressorts. Die vorliegende Antwort ist bereits die dritte in dieser Anfragekette: Sie folgt auf BT-Drs. 21/4434, BT-Drs. 21/4919 und BT-Drs. 21/6599 und bezieht sich zudem auf BT-Drs. 21/5121.
Im Detail
„Da die nachgefragten Informationen nicht in maschinell auswertbarer Form vorliegen, wären alle Zuwendungen im gesamten Geschäftsbereich der Bundesregierung in den Jahren ab 2020 einzeln auf die nachgefragten Informationen hin zu sichten.“
— Vorbemerkung der Fragesteller, BT-Drs. 21/7685, mit Zitat aus BT-Drs. 21/4919
Wie transparent ist die Vergabe von Bundesmitteln an Nichtregierungsorganisationen und deren Weitergabe an Dritte? Diese Frage beschäftigt den Deutschen Bundestag seit Monaten — und die Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/7685 vom 21. August 2026 liefert erneut vor allem Querverweise statt neue Fakten.
Bundeszuwendungen: Was die Anfrage konkret wissen wollte
Die AfD-Abgeordneten René Springer, Rainer Groß, Georg Schroeter und weitere Fraktionsmitglieder hatten in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drs. 21/7506) elf Einzelfragen an die Bundesregierung gestellt. Im Kern wollten sie wissen, welche maschinell auswertbaren Daten die Ressorts zu Bundeszuwendungen vorhalten: Sind darin Namen und Organisationsform der Empfänger erfasst? Gibt es Informationen über Höhe und Verwendungszweck? Lassen sich Weiterleitungsketten — also Erst-, Zwischen- und Letztempfänger — nachvollziehen? Und enthält die Datenlage Informationen über Beanstandungen, Verwendungsnachweise und Rückforderungen?
Der Hintergrund dieser detaillierten Nachfrage liegt in einer früheren Antwort der Bundesregierung auf BT-Drs. 21/4919: Dort hatte die Regierung erklärt, bestimmte Fragen zur Weiterleitung von Bundesmitteln nicht beantworten zu können, weil die Informationen nicht maschinell auswertbar vorlägen und eine Einzelsichtung aller Zuwendungen im gesamten Geschäftsbereich seit 2020 den Dienstbetrieb gefährden würde. Diese Begründung veranlasste die Fragesteller zu präzisieren: Welche Daten gibt es überhaupt — und in welcher Form?
Was gilt aktuell?
Die Gewährung und Kontrolle von Bundeszuwendungen richtet sich nach §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO). Erstempfänger dürfen Mittel unter bestimmten Bedingungen weiterleiten: in privatrechtlicher Form ohne besondere Voraussetzung, in öffentlich-rechtlicher Form hingegen nur bei einer sogenannten Beleihung. Eine zentrale, ressortübergreifende Datenbank, die alle Zuwendungen, ihre Empfänger und eventuelle Weiterleitungsketten vollständig erfasst, existiert nach bisherigem Kenntnisstand nicht. Stattdessen verwenden die einzelnen Bundesministerien und das Bundeskanzleramt eigene Datenbanken und Programme.
Antwort der Bundesregierung: Verweis auf frühere Drucksachen
Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort namens der gesamten Bundesregierung am 20. August 2026 übermittelt. Alle elf Fragen werden gemeinsam beantwortet — und zwar ausschließlich durch einen Verweis auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage BT-Drs. 21/6599, in der dieselben Fragen laut Bundesregierung bereits wortgleich enthalten gewesen seien. Eine eigenständige inhaltliche Beantwortung der Einzelfragen erfolgt nicht.
Als einzige neue Information ergänzt die Bundesregierung, dass auch das Bundeskanzleramt grundsätzlich dieselben Datenbanken und Programme verwendet, die bereits in der Antwort auf BT-Drs. 21/5121 aufgeführt sind. Damit wird die bestehende Datenlage der Ressorts um das Kanzleramt erweitert — ohne jedoch konkrete Systeme oder deren Inhalte in der vorliegenden Drucksache neu zu beschreiben.
Eingeschränkte Transparenz bei Bundeszuwendungen
Das Muster der Anfragekette — BT-Drs. 21/4434, 21/4919, 21/5121, 21/6599 und nun 21/7506 — zeigt, dass die Fragen zur Nachverfolgbarkeit von Bundesmitteln trotz mehrfacher Anfragen nicht vollständig beantwortet wurden. Die Bundesregierung beruft sich dabei wiederholt auf den unverhältnismäßig hohen Rechercheaufwand. Für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler bedeutet dies: Wohin Bundesmittel nach der ersten Vergabe fließen — insbesondere bei Weiterleitungen über mehrere Stufen — lässt sich auf Basis der vorhandenen Datensysteme offenbar nicht ohne erheblichen Aufwand klären. Fragen zu Rückforderungen, Beanstandungen von Verwendungsnachweisen und zur Prüfung durch Bewilligungsbehörden bleiben damit weiterhin nur eingeschränkt öffentlich nachvollziehbar.
Das Thema der staatlichen Förderung und deren Kontrollierbarkeit ist politisch nicht neu. Ähnliche Transparenzfragen stellen sich auch bei anderen Ausgabenbereichen des Bundes, etwa bei der Personalausstattung des Bundeszentralamts für Steuern oder beim Digitalministerium, wo nur 11 Prozent der IT-Ausgaben kontrolliert werden.
Betroffen sind alle Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, deren Mittel über den Bundeshaushalt an Zuwendungsempfänger fließen — darunter gemeinnützige Organisationen, Vereine, GmbHs und gemeinnützige GmbHs. Mittelbar berührt sind auch die Bewilligungsbehörden der Bundesressorts, die für Prüfung, Vergabe und Verwendungsnachweis zuständig sind.
Die Bundesregierung beantwortet die elf Fragen nicht eigenständig, sondern verweist pauschal auf die Antwort zu BT-Drs. 21/6599, in der dieselben Fragen bereits gestellt worden seien. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den konkreten Fragen zu Datenbankinhalten findet nicht statt; lediglich die Einbeziehung des Bundeskanzleramts wird als neue Information ergänzt.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Bundesförderung: Datenlage zu Zuwendungs-Weiterleitungen unklar →
- Zuwendung (§ 23 BHO)
- Staatliche Leistungen an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke; Rechtsgrundlage ist § 23 der Bundeshaushaltsordnung.
- Beleihung
- Übertragung hoheitlicher Befugnisse auf einen privaten Rechtsträger durch Gesetz oder Verwaltungsakt; Voraussetzung für die Weiterleitung von Bundesmitteln in öffentlich-rechtlicher Form durch juristische Personen des Privatrechts.
- Verwendungsnachweis
- Dokument, mit dem ein Zuwendungsempfänger gegenüber der Bewilligungsbehörde nachweist, dass die erhaltenen Mittel zweckentsprechend verwendet wurden.
Was ist eine Zuwendungsweiterleitung nach BHO?
Laut §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung darf ein Zuwendungsempfänger staatliche Mittel unter bestimmten Bedingungen ganz oder teilweise an Dritte weiterleiten — bei privatrechtlichen Organisationen setzt dies in öffentlich-rechtlicher Form eine sogenannte Beleihung voraus.
Warum hat die Regierung frühere Fragen nicht beantwortet?
Die Bundesregierung begründete ihre Nicht-Beantwortung in BT-Drs. 21/4919 damit, dass die Informationen nicht maschinell auswertbar vorlägen und die Einzelsichtung aller Zuwendungen seit 2020 den Dienstbetrieb gefährden würde.
Welche neuen Informationen enthält die aktuelle Antwort?
Die einzige inhaltliche Ergänzung gegenüber früheren Antworten ist der Hinweis, dass auch das Bundeskanzleramt die in BT-Drs. 21/5121 aufgeführten Datenbanken und Programme verwendet.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7685 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.

































































