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Streicht das Familienministerium Förderung für feministische Juristinnen?
Hintergrund
Der Feministische Juristinnentag wurde 1978 von den ersten feministischen Rechtsanwältinnen initiiert und versammelt seit 1986 jährlich etwa 300 Personen aus allen juristischen Berufsfeldern. Die Tagung widmet sich aktuellen Fragen des rechtlichen Schutzes von Frauen vor Diskriminierung und Gewalt und arbeitet an der Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen wie der Istanbul-Konvention. Das Bundesfamilienministerium begründete die Ablehnung der Förderung 2026 mit der Haushaltslage und einer geänderten Schwerpunktsetzung.
Die Fraktion Die Linke stellt der Bundesregierung 21 Fragen zum erstmaligen Förderstopp für den 50. Feministischen Juristinnentag durch das Bundesfamilienministerium. Die Drucksache 21/5259 vom 13. April 2026 kritisiert die Entscheidung als Verstoß gegen den staatlichen Gleichberechtigungsauftrag.
Seit 1978 von feministischen Rechtsanwältinnen initiiert, hat die jährliche Tagung seit 1986 kontinuierlich Förderung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten. Etwa 300 Personen aus allen juristischen Berufsfeldern diskutierten dort über aktuelle Fragen des rechtlichen Schutzes von Frauen vor Diskriminierung und Gewalt.
Ministerium ändert Prioritäten
2026 hat das Ministerium erstmals eine Förderung abgelehnt. Als Begründung hat es neben der Haushaltslage auf eine geänderte Schwerpunkt- und Prioritätensetzung verwiesen. Die Aktivitäten des Ministeriums sind „im Sinne einer modernen Gleichstellungspolitik zu priorisieren und auf ihre Wirksamkeit zu prüfen“. Dies ist bemerkenswert, da die Tagung vier Jahrzehnte lang als förderungswürdig galt.
Eine wichtige Tagung für Rechtswissenschaftlerinnen bekommt nach 40 Jahren keine staatliche Förderung mehr.
Die Linke sieht darin einen grundsätzlichen Kurswechsel und fragt, ob das Ministerium Projekte aus feministischer Perspektive generell nicht mehr für förderwürdig hält. Besonders kritisch bewertet die Fraktion, dass feministische Perspektiven in der juristischen Wissenschaft ohnehin unterrepräsentiert sind. Hintergrund ist die seit Jahrzehnten anhaltende Diskussion über Geschlechtergerechtigkeit in der Rechtswissenschaft.
Die Tagung arbeitet seit Jahrzehnten an der Umsetzung völkerrechtlicher Verpflichtungen wie der Istanbul-Konvention zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen. Sie bringt aktuelle Themen wie den Schutz vor digitaler Gewalt in die rechtspolitische Diskussion ein. Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, aktiv auf tatsächliche Gleichberechtigung hinzuwirken.
Mit ihren Fragen will Die Linke klären, welche Kriterien künftig für staatliche Förderung in der Gleichstellungsarbeit gelten. Zudem fragt sie, ob sich die Bundesregierung weiter zur Förderung feministischer Rechtswissenschaft bekennt.
Betroffen sind feministische Rechtswissenschaftlerinnen, Rechtsanwältinnen, Richterinnen und Jurastudentinnen, die sich für Gleichberechtigung und Diskriminierungsschutz einsetzen. Auch die wissenschaftlichen Netzwerke im Bereich feministischer Rechtswissenschaft könnten durch den Wegfall der wichtigsten Fachtagung geschwächt werden.
Die Bundesregierung hat nun Zeit, auf die 21 Fragen der Linken-Fraktion zu antworten. Dabei muss sie insbesondere die Gründe für den Förderstopp erläutern und ihre neue Prioritätensetzung in der Gleichstellungspolitik begründen. Die Antwort wird zeigen, ob die Förderung feministischer Rechtswissenschaft künftig als verzichtbar gilt.
- Istanbul-Konvention
- Europaratskonvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die Deutschland zur Umsetzung verpflichtet
- Feministischer Juristinnentag
- Jährliche Fachtagung für Juristen, die sich aus feministischer Perspektive mit Rechtsfragen zur Gleichstellung beschäftigt
- BMBFSFJ
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, zuständig für Gleichstellungspolitik























































