- Russland stufte die Landsmannschaft Ostpreußen am 22. Mai 2026 als unerwünscht ein
- Bund förderte den Verband 2021–2025 mit rund 75.000 Euro
- Bundesregierung erhielt keine offizielle Begründung von Moskau
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7724 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das russische Justizministerium hat die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. (LMO) am 22. Mai 2026 offiziell in das Register unerwünschter ausländischer Nichtregierungsorganisationen aufgenommen. Grundlage war eine Entscheidung des stellvertretenden Generalstaatsanwalts der Russischen Föderation vom 12. Mai 2026. Russland nutzt das Instrument der unerwünschten Organisation seit Jahren, um zivilgesellschaftliche Kontakte aus dem Ausland zu unterbinden. Bereits vor der LMO-Listung hatte die Bundesregierung laut Drucksache wiederholt gegen ähnliche Einstufungen anderer deutscher Einrichtungen protestiert.
- 12.974,60 Euro — BMI-Förderung für den 13. Deutsch-Polnischen Kommunalpolitischen Kongress 2021 in Allenstein.
- 14.448,55 Euro — BMI-Förderung für den 14. Kongress 2023 in Allenstein.
- 17.582,28 Euro — BMI-Förderung für den 15. Kongress 2025 in Allenstein.
- 7.000 Euro — Höchste Einzelförderung des Kulturreferats Ostpreußen (Werkwoche textile Volkskunst 2025 in Helmstedt).
- 15 Kongresse — Gesamtzahl der kommunalpolitischen Kongresse der LMO seit dem Jahr 2000.
Im Detail
Generell geht die Bundesregierung davon aus, dass die Einstufung deutscher Vereine der Kulturpflege als „unerwünschte Organisation“ in Russland zu einer Verschlechterung der bilateralen Kulturarbeit führt.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7724, S. 2
Russland hat die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. am 22. Mai 2026 in das russische Register unerwünschter ausländischer Nichtregierungsorganisationen aufgenommen. Der zuständige stellvertretende Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation hatte die Entscheidung bereits am 12. Mai 2026 getroffen. Damit ist jede Tätigkeit des Verbands sowie jede Zusammenarbeit mit ihm im Gebiet Kaliningrad in Russland de facto unter Strafe gestellt. Die Bundesregierung hat die Listung verurteilt, erhielt von Moskau jedoch keine offizielle Begründung.
Bundesregierung: Keine Begründung aus Moskau
Auf die Frage, welche rechtlichen und politischen Gründe Russland für die Einstufung der Landsmannschaft Ostpreußen angeführt hat, teilt die Bundesregierung in BT-Drs. 21/7724 mit, dass russische Behörden Listungen als unerwünschte Organisation zumeist nicht begründen — so auch im vorliegenden Fall. Die Bundesregierung habe wiederholt gegenüber der russischen Regierung ihr Unverständnis über die Listung deutscher Einrichtungen und zivilgesellschaftlicher Organisationen zum Ausdruck gebracht und diese verurteilt. Über die Motivation der russischen Führung spekuliert die Bundesregierung ausdrücklich nicht.
Auswirkungen auf Kulturarbeit und deutsche Minderheit
Die Bundesregierung geht laut Drucksache generell davon aus, dass die Einstufung deutscher Vereine der Kulturpflege als unerwünschte Organisation in Russland zu einer Verschlechterung der bilateralen Kulturarbeit führt. Konkrete Projekte der Landsmannschaft Ostpreußen im Gebiet Kaliningrad sind der Bundesregierung nach eigenen Angaben jedoch nicht bekannt. Auch über direkte Auswirkungen auf die deutsche Minderheit in der Russischen Föderation oder auf kooperationswillige russische Kultur- und Geschichtsvereine liegen der Regierung keine belastbaren Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung erklärt, die Entwicklung der Rahmenbedingungen für die deutsche Minderheit aufmerksam zu verfolgen und sich für die Aufrechterhaltung zivilgesellschaftlicher Kontakte einzusetzen, insbesondere in der Jugend- und Spracharbeit.
Landsmannschaft Ostpreußen: Bundesförderung seit 2021
Die Drucksache enthält eine detaillierte Aufstellung der staatlichen Förderungen für die Landsmannschaft Ostpreußen in den vergangenen fünf Jahren. Das Bundesministerium des Innern (BMI) finanzierte drei kommunalpolitische Kongresse in Allenstein/Olsztyn, Polen: 12.974,60 Euro (2021), 14.448,55 Euro (2023) und 17.582,28 Euro (2025). Hinzu kommen regelmäßige Projektförderungen durch das Kulturreferat Ostpreußen am Ostpreußischen Landesmuseum, darunter mehrere Geschichtsseminare in Helmstedt, Jugendtanzauftritte sowie eine Werkwoche für textile Volkskunst (7.000 Euro, 2025). Insgesamt belaufen sich die nachgewiesenen Förderungen auf rund 75.000 Euro im Zeitraum 2021 bis 2025. Alle Veranstaltungen fanden in Deutschland oder Polen statt — keine in Russland oder dem Gebiet Kaliningrad.
Was gilt aktuell?
Für die Landsmannschaft Ostpreußen und ihre russischen Kooperationspartner gilt seit dem 22. Mai 2026 das russische Verbot. Wer im Gebiet Kaliningrad mit der LMO zusammenarbeitet, macht sich nach russischem Recht strafbar. In Deutschland ist der Verein weiterhin als gemeinnützig anerkannt und kann seine Kulturarbeit ungehindert fortsetzen. Die Bundesförderung ist davon bislang nicht betroffen.
Die Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7474) wurde vom Auswärtigen Amt am 25. August 2026 beantwortet. Sie knüpft an eine frühere Schriftliche Frage desselben Abgeordneten an (BT-Drs. 21/6834), die bereits das Thema der Russland-Listung berührt hatte.
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Direkt betroffen ist die Landsmannschaft Ostpreußen e. V. als gemeinnütziger Verband sowie russische Staatsbürger, die mit ihr im Gebiet Kaliningrad kooperieren. Indirekt betroffen sind die deutsche Minderheit in der Russischen Föderation sowie lokale russische Kultur- und Geschichtsvereine, die bislang mit deutschen Partnern zusammenarbeiteten.
Die Bundesregierung beantwortet die meisten Fragen vollständig, weicht jedoch bei Frage 4 zur politischen Motivation Russlands mit dem Hinweis aus, sie spekuliere nicht über die Motivationslage der russischen Führung. Bei den Fragen 5 und 7 verweist sie auf fehlende belastbare Erkenntnisse.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Landsmannschaft Ostpreußen: Russland stuft Verband als unerwünscht ein →
- Unerwünschte Organisation
- Russisch-rechtliche Einstufung, die jede Tätigkeit einer ausländischen NGO im Inland sowie die Zusammenarbeit mit ihr unter Strafe stellt.
- Landsmannschaft
- Eingetragener Verein von Vertriebenen oder deren Nachkommen, der die Kultur und das Erbe einer bestimmten Herkunftsregion pflegt.
- Kulturreferat Ostpreußen
- Staatlich finanzierte Einrichtung am Ostpreußischen Landesmuseum in Lüneburg, die Projekte zur ostpreußischen Kulturpflege fördert.
Was bedeutet die Einstufung als unerwünschte Organisation?
Jede Tätigkeit der Landsmannschaft Ostpreußen sowie die Kooperation mit ihr im Gebiet Kaliningrad ist in Russland de facto unter Strafe gestellt — auch für russische Staatsbürger.
Wie viel Geld erhält die Landsmannschaft Ostpreußen vom Bund?
In den Jahren 2021 bis 2025 wurden insgesamt rund 75.000 Euro für Kongresse und Kulturprojekte bewilligt, verteilt auf mehrere Einzelförderungen des BMI und des Kulturreferats Ostpreußen.
Hat die Bundesregierung gegenüber Russland protestiert?
Ja, die Bundesregierung hat laut eigener Aussage wiederholt Unverständnis gegenüber der russischen Regierung zum Ausdruck gebracht und die Listungen verurteilt.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7724 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.


































































