- Rund 74.000 Euro wegen Zweckverfehlungen zurückgefordert
- Über 100 Letztempfänger in Koblenz zwischen 2020 und 2024 gefördert
- Stadt Koblenz erhielt jährlich 125.000 Euro als Erstempfänger
Hintergrund iDieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7760 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.
Das Bundesprogramm ‚Demokratie leben!‘ wird vom Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) gefördert und unterstützt zivilgesellschaftliche Projekte zur Stärkung von Demokratie und Vielfalt. Die Förderung läuft über sogenannte ‚Partnerschaften für Demokratie‘, bei denen kommunale Verwaltungen als Erstempfänger fungieren und Mittel an lokale Organisationen als Letztempfänger weiterleiten. In Rheinland-Pfalz wurden im Jahr 2024 insgesamt 19 solcher Partnerschaften mit über 2,2 Millionen Euro gefördert, davon zwei im Bundestagswahlkreis 198 Koblenz. Die zweite Förderperiode des Programms endete am 31. Dezember 2024.
- 125.000 Euro — Jährliche Förderung der Stadt Koblenz als Erstempfänger (2020–2024)
- 39.468,20 Euro — Rückforderung bei der Stadt Koblenz für das Haushaltsjahr 2023 wegen Zweckverfehlung
- 34.743,16 Euro — Summe der Rückforderungen bei der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel (2021, 2023, 2024)
- über 100 — Letztempfänger-Projekte allein in der Stadt Koblenz zwischen 2020 und 2024
- 31. Dezember 2024 — Ende der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms ‚Demokratie leben!‘
Im Detail
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Das BAFzA prüft als Bewilligungsbehörde die Anträge der Kommunen und leitet die Prüfergebnisse an das BMBFSFJ weiter.
— Antwort der Bundesregierung, BT-Drs. 21/7760, Fragen 8 und 9
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert in ganz Deutschland lokale Projekte zur Stärkung von Demokratie, Toleranz und Vielfalt. Im Bundestagswahlkreis 198 Koblenz laufen zwei sogenannte Partnerschaften für Demokratie: die Stadt Koblenz und die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel. Auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Drs. 21/7285) hat die Bundesregierung am 28. August 2026 mit der Drucksache 21/7760 geantwortet und dabei detaillierte Empfängerlisten sowie Prüfergebnisse zur Mittelverwendung veröffentlicht.
Demokratie leben! in Koblenz: Wer erhielt wie viel?
Die Stadt Koblenz fungierte zwischen 2020 und 2024 jeweils als Erstempfänger mit einer jährlichen Bundesförderung von 125.000 Euro. Diese Mittel wurden an eine Vielzahl lokaler Organisationen weitergeleitet: Vereine, Kirchengemeinden, Bildungseinrichtungen, Kulturinitiativen und die Universität Koblenz-Landau. Im Jahr 2020 allein erhielten 31 verschiedene Letztempfänger Projektfördermittel für Vorhaben wie politische Bildungsfahrten, Theaterstücke, Filmvorführungen und Gedenkveranstaltungen. In den Folgejahren stieg die Zahl der geförderten Projekte weiter an — für 2023 und 2024 listet die Drucksache jeweils rund 38 bzw. 49 Letztempfänger auf. Projektthemen reichten von Erinnerungskultur und Stolpersteinverlegungen bis hin zu Workshops zu Fake News und politischer Partizipation.
Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel erhielt 2021 zunächst 50.000 Euro, ab 2022 dann 125.000 Euro jährlich (2024: 54.500 Euro). Letztempfänger-Projekte sind dort seltener dokumentiert: Für 2022 ist eine politische Bildungsfahrt des Kinder- und Jugendbüros der evangelischen Kirchengemeinde Winningen mit 6.889 Euro verzeichnet, für 2023 ein Kulturfest der Dieblicher Pfadfinder mit 2.340 Euro.
Rückforderungen wegen Zweckverfehlung
Die Antwort der Bundesregierung enthält auch Angaben zur Verwendungsnachweisprüfung durch das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Das Ergebnis zeigt: In mehreren Jahren wurden Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet, woraufhin Teilwiderrufe ausgesprochen und Rückforderungen erhoben wurden.
Bei der Stadt Koblenz ging der Verwendungsnachweis für 2023 nicht fristgerecht ein. Das BAFzA stellte Beanstandungen fest und sprach einen Teilwiderruf aus. Die Forderungssumme inklusive Zinsen beläuft sich auf 39.468,20 Euro, die vollständig zurückerstattet wurde. Für 2024 steht die Prüfung noch aus. Bei der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel gab es Teilwiderrufe für die Jahre 2021 (20.901,12 Euro), 2023 (11.405,08 Euro) und 2024 (2.436,96 Euro) — insgesamt rund 34.743 Euro, die jeweils vollständig zurückgeflossen sind. Für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 liegen noch keine abgeschlossenen Prüfungen vor.
Was gilt aktuell?
Die zweite Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ endete am 31. Dezember 2024. Die kommunalen Begleitausschüsse, die laut Programm maßgeblich an der Entscheidung über die Weitervergabe von Mitteln beteiligt waren, existieren in dieser Form nicht mehr. Für die Folgejahre richtet sich die Förderung nach einer angepassten Förderrichtlinie. Die Bundesregierung gibt an, für 2025 und 2026 noch keine Übersichten über Zwischen- und Letztempfänger vorlegen zu können.
Grenzen der Auskunft
Auf mehrere Fragen konnte oder wollte die Bundesregierung keine konkreten Angaben machen. So liegen ihr nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse zur Beteiligung externer Personen an Förderentscheidungen vor, da die Kommunen die Partnerschaften in kommunaler Eigenverantwortung umsetzen. Angaben zu Bundesveranstaltungen, an denen geförderte Organisationen teilnahmen, werden laut Antwort grundsätzlich nicht erfasst. Zur Anzahl der Förderanträge bei den Kommunen liegen der Bundesregierung ebenfalls keine Daten vor, da diese bei den Kommunen eingereicht werden. Dieser Verweis auf kommunale Eigenverantwortung zieht sich durch mehrere Antworten und begrenzt die Transparenz auf Bundesebene strukturell. Mehr zur Frage, welche Instrumente dem Bund bei Problemimmobilien und Zuwendungsempfängern zur Verfügung stehen, findet sich unter Problemimmobilien: Kosten und Erfolgskontrolle der Bundesinstrumente.
Weiterlesen:
- Bundestag 04.09.2026: Die wichtigsten Drucksachen
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Betroffen sind lokale Vereine, gemeinnützige Organisationen, Bildungseinrichtungen, Kirchengemeinden und Initiativen im Raum Koblenz und der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel, die Projektförderung aus dem Bundesprogramm erhalten haben oder beantragen wollen. Indirekt betroffen sind Steuerzahler als Geldgeber des Bundesprogramms sowie Bürgerinnen und Bürger, die an den geförderten Veranstaltungen teilnehmen.
Die Bundesregierung beantwortet mehrere Fragen zur konkreten Zusammensetzung von Gremien und zur Beteiligung externer Personen mit dem Verweis auf fehlende eigene Erkenntnisse oder auf die Förderrichtlinie, da die Kommunen die Partnerschaften in kommunaler Eigenverantwortung umsetzen. Fragen zu Veranstaltungsteilnahmen und Teilnehmerkosten werden mit dem Hinweis abgewiesen, dass solche Angaben nicht erfasst werden.
Hinweis: Dieser Artikel beschreibt den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung. Die Anfrage wurde mittlerweile beantwortet. Demokratie leben!: NGO-Förderung in Koblenz unter der Lupe →
- Partnerschaft für Demokratie
- Kommunal gesteuertes Förderprogramm innerhalb von 'Demokratie leben!', bei dem eine Kommune als Erstempfänger Bundesmittel an lokale Organisationen (Letztempfänger) für Demokratieprojekte weiterleitet.
- Teilwiderruf
- Verwaltungsrechtliche Maßnahme, mit der ein Bewilligungsbescheid teilweise zurückgenommen wird, wenn Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden; verbunden mit einer Rückforderung inklusive Zinsen.
- BAFzA
- Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben – die Behörde, die als Bewilligungsstelle für 'Demokratie leben!' Anträge prüft und Verwendungsnachweise kontrolliert.
Wie viel Geld floss jährlich nach Koblenz aus 'Demokratie leben!'?
Die Stadt Koblenz erhielt ab 2020 jährlich 125.000 Euro als Erstempfänger. Im Jahr 2021 erhielt auch die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel 50.000 Euro, ab 2022 dann je 125.000 Euro (2024: 54.500 Euro).
Warum wurden Fördermittel zurückgefordert?
Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) stellte in einzelnen Jahren bei den Verwendungsnachweisprüfungen fest, dass Mittel nicht mehr zweckentsprechend verwendet wurden. Daraufhin wurden Teilwiderrufe und Zinsforderungen erhoben.
Wer kontrolliert die Mittelverwendung beim Programm 'Demokratie leben!'?
Das BAFzA als Zuwendungsbehörde prüft jährlich im Rahmen der Verwendungs- und Zwischennachweisaprüfung die ordnungsgemäße Verwendung. Bei Verstößen sind Rückforderungen gemäß Bundeshaushaltsordnung möglich.
Dieser Beitrag bezieht sich auf BT-Drs. 21/7760 und gibt den Inhalt der Drucksache zusammenfassend wieder. Die inhaltliche Verantwortung liegt beim jeweiligen Verfasser der Drucksache. Der Beitrag spiegelt nicht notwendigerweise die Meinung des Seitenbetreibers wider.



































































